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B/L Erstellungskosten bei FOB Lieferung


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


Schaf Geschrieben am 11 Dezember 2017



Dabei seit
03 Mai 2010
91 Beiträge
Guten Tag,

einer unserer Kunden möchte ab jetzt nur noch auf Basis FOB Hamburg bei uns kaufen und schreibt außerdem seinen eigene Spedition vor, die alles abwickeln soll.

Im Angebot für die FOB Kosten ist jetzt auch die "B/L Erstellung" aufgelistet.

Meine Frage: Müssen wir für die Erstellung des B/Ls bezahlen, wenn wir lediglich FOB liefern? Bzw. haben wir überhaupt etwas mit dem B/L zu tun, wenn wir keinen Frachtauftrag geben?

Ich habe damit leider keine Erfahrung. Wir liefern bisher ausschließlich CPT/CIP/CFR/CIF.

Vielen Dank für eure Hilfe



EDIT: Und wer wäre üblicherweise eigentlich als Shipper eingetragen?

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 11 Dezember 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Bei Containerverladungen wäre FCA besser geeignet als FOB. Darauf weist auch die ICC hin. Das zur Info vorab.

Bleibt es jedoch bei FOB, sind sämtliche Hafenkosten - bis hin zur Verladung an Bord - durch den Verkäufer zu tragen.
Diese umfassen auch die B/L-Fee und werden bei FOB durch den Verschiffungsspediteur des Kunden berechnet.

Zitieren::

Bzw. haben wir überhaupt etwas mit dem B/L zu tun, wenn wir keinen Frachtauftrag geben?

EDIT: Und wer wäre üblicherweise eigentlich als Shipper eingetragen?

Die Fragen "Wer bekommt das B/L vom Reeder bei FOB" und "wer tritt in die Rolle des Shippers bei FOB" sind schon oft gestellt worden und konnten glaub ich nie vollumfänglich geklärt werden.
Ich persönlich sehe es so, dass nach deutschem Recht der "Ablader" das B/L bekommen muss - unabhängig vom Incoterm. Dabei würde dann das B/L über den Ablader zunächst an den Verkäufer gehen, welcher es dann wiederum an seinen Käufer in Übersee weiterleitet.
Meiner Meinung nach ändert der Incoterm FOB auch nichts daran, dass weiterhin der Verkäufer als Shipper (=Urversender) im B/L auftritt - auch, wenn der Käufer der letztendliche Auftraggeber der Seefracht ist.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren :-)

Schaf Geschrieben am 12 Dezember 2017



Dabei seit
03 Mai 2010
91 Beiträge
vielen Dank für die schnelle Antwort.

Es handelt sich übrigens um LCL.

cobra9.0 Geschrieben am 14 Dezember 2017



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Eingangs sei bemerkt, dass die Incoterms Klauseln der Kaufvertragsparteien sind und keine unmittelbare Bedeutung für Speditions- und Transportaufträge haben. D.h. die beauftragte Spedition kann ihre Kosten erst einmal nur gegenüber ihrem Auftraggeber wirksam abrechnen (hier offenbar der Käufer). Soll auf Weisung des Auftraggebers jemand anderes Kosten übernehmen, so kann dies nur "freiwillig" sein, da es einen Vertrag zu Lasten eines Dritten nicht gibt.

Zur Frage, ob die Kosten für die B/L-Erstellung nach der Incoterms-Klausel FOB vom Verkäufer oder Käufer zu tragen sind, sehe ich den Sachverhalt so, dass die Kosten für die Beschaffung des Konnossementes vom Käufer zu tragen sind, weil dieses Dokument aufgrund des Seefrachtvertrages erstellt wird. Die Erstellung erfolgt nachdem der Verkäufer seine Lieferverpflichtung erfüllt hat, und zudem hat der Verkäufer bei FOB i.d.R. nichts mit dem Seefrachtvertrag zu tun.

Und was den Shipper im B/L angeht, so würde ich mich als FOB-Verkäufer dort niemals eintragen lassen, um nicht Gefahr zu laufen, für etwaige Probleme während des Seefrachtvertrages in Anspruch genommen zu werden.

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