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Container Verspätung


monmon Geschrieben am 07 Januar 2018



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06 Januar 2018
1 Beiträge
Hallo zusammen,
Ich habe letztes Jahr einen Container von DE nach China über eine Speditionsfirma transportieren lassen. Es wurde Anfang Mai.2017 und sollte nach ca. 2Monaten in China ankommen. Leider kam es nicht an und die Firma hat sich verzögert etwas genaueres zu sagen, wo der Container gerade ist. Die Unklarheit hat eine Weile gedauert und schließlich kam raus, dass der Container nach Süd-Amerika statt China verschifft wurde. Anscheinend wurde ein Fehler bei Schiffsverladung passiert. Danach hat es wieder 2 Monate gedauert, dass der Container endlich in richtigen Ort ankam. Ich habe mit einer rechtzeitigen Ankunft festgeplant und sogar flog mein Partner nach China, um den Container abzuholen, leider umsonst. Es wurden kosten entstanden, auch viele Sachen können wir nicht in der geplanten zeit benutzen, weil es einfach zu spät war und und ...

Jetzt hat die Speditionsfirma volle Rechnung gestellt, ich will aber höchstens nur die Halbe-Summe bezahlen, weil es mir wegen dieser Verspätung Schaden entstanden ist. Kann jemand sagen, ob ich sowas verlangen kann?

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cobra9.0 Geschrieben am 08 Januar 2018



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In der Regel enthalten die AGB von Logistikunternehmen ein Aufrechnungsverbot. So z.B. in den ADSp 2017 in Ziffer 19. Dort heißt es: "Gegenüber Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der Gegenanspruch fällig, unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist." Sofern nicht eine der genannten Voraussetzungen zutreffend sein sollte, werden Sie wohl nicht umhinkommen, Ihren Schadenersatz separat gelten zumachen.

Stefan1531 Geschrieben am 08 Januar 2018



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Hallo cobra9.0 das wird wohl nicht funktionieren; sicher hat Dir der Spediteur keinen fixen Ankunftstermin mitgeteilt sondern immer nur das "ETA - estimated time of arrival", also das "voraussichtliche Ankunftsdatum".

cobra9.0 Geschrieben am 08 Januar 2018



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19 März 2012
266 Beiträge
Tja Stefan1531, das kann (!) bei einer solch langen Fristüberschreitung sehr wohl funktionieren, wie ein entsprechender Fall vor dem OLG Hamburg 2011 gezeigt hat (DVZ). Denn logischerweise ist ein "ETA"-Datum kein Freifahrtschein dafür, dass man sich mit einem Transport zum Bestimmungsort so viel Zeit lassen kann, wie man möchte.

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