Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.035 registrierte User - 0 User online - 54 Gäste online - 61.027 Beiträge - 2.294.489 Seitenaufrufe in 2022



Aktive Veredelung Norwegen-Deutschland-Norwegen


Die vorübergehende Ausfuhr und vorübergehende Verwendung: Wichtige Instrumente zur Vermeidung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Tipps und Tricks zur Anwendung des richtigen Verfahrens wie dem internen Versandverfahren, der Verwendung eines Carnet A.T.A., eine passive Veredelung, die Abgabe einer Ausfuhranmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr, dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung.


Sporkel Geschrieben am 09 Januar 2018



Dabei seit
02 Juli 2013
5 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur aktiven Veredelung und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

Ein Norweger führt ein Fahrzeug zur aktiven Veredelung nach Deutschland ein. Nach der Veredelung in Deutschland soll das Fahrzeug wieder nach Norwegen ausgeführt werden.

Muss der Norweger ein gemeinsames Versandverfahren T1 eröffnen bzw. beantragen?
Oder muss ich das als "Verkäufer/Dienstleister" machen, der die aktive Veredelung an dem Fahrzeug durchführt?


Bei der Bestimmungszollstelle überführe ich das T1-Verfahren dann in die aktive Veredelung?

Bei der Ausfuhr nach der Veredelung wird das Fahrzeug dann an der Abgangszollstelle gestellt und wir erhalten das ABD. Mit dem ABD wird das Fahrzeug bei Ausganszollstelle gestellt und der Ausgangsvermerk wird erstellt.

Mit dem Ausgangsvermerk kann ich dann das Verfahren der aktiven Veredelung beim Hauptzollamt beenden?

Danke schonmal für Eure Hilfe.

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 10 Januar 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ich gehe mal davon aus, dass das Fahrzeug nicht aus eigener Kraft aus NO nach DE fährt. Dann könnte man auf ein Versandverfahren verzichten. Im anderen Fall macht eine T1 Sinn, die dann sinnvollerweise bereits im Auftrag des Norwegers dort eröffnet wird. Ob für die AV eine förmliche Bewilligung notwendig ist (das dauert) oder ob der Zollantrag als Bewilligungsantrag nach Art.163 UZK-DA gelten kann, würde ich mit deiner Zollstelle rechtzeitig abklären. Das empfehle ich auch für weitere Details wie die notwendige Sicherheit.

Sporkel Geschrieben am 10 Januar 2018



Dabei seit
02 Juli 2013
5 Beiträge
Hallo Waldorf,

doch, das Fahrzeug fährt aus eigener Kraft nach Deutschland.

Der Fahrzeugeigentümer ist ein Norweger und dieser fährt das Fahrzeug zu uns (einfach ausgedrückt) :-)

Danke

waldorf Geschrieben am 10 Januar 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Dann wird das Fahrzeug bei der Einreise formlos zur vorübergehenden Verwendung abgefertigt (dazu sind keinerlei Formalitäten notwendig) und wenn die AV erfolgen soll, muss das bei eurem Zollamt angemeldet werden. Die AV könnte sogar dem Norweger bewilligt werden. Aber bitte dort auf jeden Fall vorab nachfragen: ein Zöllner - zwei Meinungen (-:

Sporkel Geschrieben am 21 Januar 2018



Dabei seit
02 Juli 2013
5 Beiträge
Hi,
warum kein Versandverfahren?
Der Norweger darf also einfach über die Grenze fahren, bei unserem Zollamt wird dann einfach die AV beantragt und fertig? Verstehe ich nicht. Ich frage die Tage mal beim Zollamt.

Vielen lieben Dank!

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich