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EUR1 - Zwang?
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
user456 |
Geschrieben am 17 Januar 2018
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Dabei seit 17 Januar 2018 6 Beiträge
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Hallo,
ich lese schon seit einiger Zeit hier mit. Wirklich super Forum!
Habe aber noch nicht ganz verstanden, wie es sich mit folgendem Sachverhalt zur EUR1 verhält:
Im KuM Buch steht, dass eine EUR1 für den Versand nach z.B. Ägypten ab 6000€ gefordert ist.
Hier im Forum habe ich aber gelesen, dass es keine Pflicht gibt, die mich zur Ausstellung einer EUR1 zwingt. Außerdem sei die EUR1 nur für den Empfänger notwendig um Zollvergünstigungen zu bekommen.
Muss ich also um meine Waren nach Ägypten zu bekommen zwingend eine EUR1 ausstellen?
Was ist, wenn ich keine Unterlagen für die notwendige Präferenzkalkulation habe?
Ich hoffe ihr könnt mich aufklären. Danke schonmal!
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 17 Januar 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Die Nutzung von Zollpräferenzen und die damit verbundene Ausstellung von Präferenznachweisen, z.B. der EUR.1, ist vollkommen freiwillig. Aus Exportsicht dient der Präferenznachweis dazu, eine Zollbefreiung/-Vergünstigung zu ermöglichen. Davon profitiert direkt der Kunde als dortiger Importeur. Eine Präferenznachweis stelle ich aus, wenn der Kunde das zwingend verlangt oder wenn ich ihm einen Gefallen tun möchte. Wenn ich das tue, muss ich natürlich die Voraussetzungen erfüllen, den materiellen und formellen Nachweis des Ursprungs.
Über die Formulierung in den KuM rege ich mich schon seit langem auf, weil der unkundige Leser den Eindruck bekommt, das sei Pflicht. Die Freiwilligkeit müsste deutlich herausgestellt werden.
Und ich bürde mir das lästige Thema Präferenzen natürlich nur auf, wenn es im Bestimmungsland überhaupt einen (signifikanten) Zollvorteil gibt. Wenn der normale Zollsatz im Zielland ohnehin "frei" ist, brauche ich das alles nicht. Nicht wenige vergessen diese wichtige Überprüfung. Auch darauf wird in der Literatur oder in Seminaren eher selten hingewiesen.
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