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EUR 1 bei Gerät mit teurer Software
Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?
Tweety1977 |
Geschrieben am 19 Januar 2018
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Dabei seit 28 Dezember 2017 14 Beiträge
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Hallo liebe Leute,
wir stellen Geräte her, deren Betrieb eine teure Software erfordert.
Die Teile für die Geräte werden von verschiedenen Lieferanten gekauft und hier zusammengebaut.
Es steht jetzt ein Export einer solchen Anlage nach Norwegen an und ich mühe mich derzeit sehr mit der Präferenzkalkulation ab.
Man muss dazu, sagen dass wir eine sehr kleine Firma ohne richtiges Warenwirtschaftssystem sind. Derzeit läuft es so, dass Bestellungen für das jeweilige Projekt getätigt werden und wir mit den einzelnen Bestellungen Langzeitlieferantenerklärungen anfordern.
Leider sind die Lieferanten aber ja nicht zum Ausstellen verpflichtet und so ist der Rücklauf auch eher gering. Oft ist es auch schwierig das genaue Ursprungsland in Erfahrung zu bringen, da häufig nur Drittland angegeben wird.
Deshalb ergeben sich jetzt für mich die folgenden Fragen
1. Wo ordne ich Produkte ein, zu denen ich keine Lieferantenerklärung habe und deren Ursprungsland ich nicht kenne? Sind das dann automatisch Drittländer? Oder brauche ich in jedem Fall eine Ursprungsangabe vom Lieferanten?
2. Muss ich theoretisch zu jeder einzelnen Schraube die in dem Gerät verwendet wird eine Herkunftsangabe machen?
3. Die Software ist ja komplett unsere Eigenleistung und ich habe in Unterlagen zu früheren Exporten gesehen, dass alleine schon durch die Angabe der Software mit einem recht hohen Wert (was auch den Tatsachen entspricht, da wie gesagt eigene Entwicklung) 60% EU Ursprung erreicht waren. Ist die Herkunft der anderen Teile überhaupt noch von Belang auch im Hinblick darauf, dass die gelieferten Artikel bei uns ja noch weiter verarbeitet werden?
Danke im Voraus für Eure Hilfe.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Tweety
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 19 Januar 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
3. Die Software ist ja komplett unsere Eigenleistung und ich habe in Unterlagen zu früheren Exporten gesehen, dass alleine schon durch die Angabe der Software mit einem recht hohen Wert (was auch den Tatsachen entspricht, da wie gesagt eigene Entwicklung) 60% EU Ursprung erreicht waren. Ist die Herkunft der anderen Teile überhaupt noch von Belang auch im Hinblick darauf, dass die gelieferten Artikel bei uns ja noch weiter verarbeitet werden?
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Hiermit erschlägst du im Prinzip schon alle anderen gestellten Fragen. Denn es ist tatsächlich so, dass keine weiteren Vormaterialien mit LE/LLE nachgewiesen werden müssen, wenn dein "Wertschöpfungsanteil" des Erzeugnisses z. B. 60%
(je nach Listenregel) oder mehr hat. Im Umkehrschluss sagt die Listenregel ja, dass max. 40% der Vormaterialien aus dem Drittland stammen bzw. ohne präf. EU-Ursprung sein dürfen bzw. nicht weiter nachgewiesen werden müssen.
Ich würde dennoch ein Kalkulationsformular als Nachweis erstellen und aufbewahren, aus welchem die Berechnung mit den Materialkosten im Verhältnis zum "Ab-Werk-Preis" und somit der Wertschöpfungsanteil klar hervorgeht.
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Tweety1977 |
Geschrieben am 19 Januar 2018
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Dabei seit 28 Dezember 2017 14 Beiträge
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Die Info erspart mir jetzt eine Menge Arbeit :-).
Viele Grüße
Tweety
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