|
|
|
T2L
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Heli |
Geschrieben am 26 Januar 2018
|
Dabei seit 26 Februar 2011 62 Beiträge
|
Hallo zusammen,
wir beliefern unsere Kunden in Griechenland, Zypern und Malta per Schiff ab Hafen Koper in Slowenien. Unsere Kunden verlangen hier von uns immer ein T2L Papier. Ist zwar nicht der große Aufwand, muss aber immer zeitnah geschrieben und verschickt werden. Das Zollamt will monatlich die Kopie haben, manchmal gehen die Dokumente irgendwo verloren usw. Ist eben nervig
Unsere Kunden auf den Balearen werden auch per Schiff über Barcelona bzw. Genua beliefert - hierzu wird aber keine T2L angefordert.
Dumme Frage >>wieso ist das denn so?
Viele Grüße
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
waldorf |
Geschrieben am 26 Januar 2018
|
Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
|
Frage ist nicht dumm. T2L von SI nach GR, CY, MT deshalb notwendig, weil die Schiffe dabei das EU-Meeresgewässer und damit das Zollgebiet verlassen. Bei den Balearen ist das nicht so.
|
|
|
|
|
|
Heli |
Geschrieben am 26 Januar 2018
|
Dabei seit 26 Februar 2011 62 Beiträge
|
Hallo,
Danke schön für die Info - also ist Mittelmeer nicht gleich Mittelmeer.....
Das versteh mal einer!
Grüße und ein schönes Wochenende
|
|
|
|
|
|
leew |
Geschrieben am 01 Februar 2018
|
Dabei seit 05 März 2008 70 Beiträge
|
Moin,
wenn ein Schiff über See in einen EU-Hafen einläuft, geht der Zoll immer davon aus, dass es sich um Drittlandsware an Bord handelt.
Den Gemeinschaftstatus weist man durch das T2L nach.
Wenn in Lübeck für z.Bsp. Rostock geladen wird, muss in Lübeck auch ein T2L erstellt werden - und da fährt das Schiff nur im Küstengebiet.
Wenn wir hier ein T2L erstellen, machen wir immer 3 Stück:
1 für das Schiff (damit im Empfangshafen der EU-Status nachgewiesen werden kann)
1 für den Zoll
1 für den Versender
Bei eingehenden Ladungen aus der EU muss bei Ankunft des Schiffes immer ein T2L (bzw. Statusnachweis, z.Bsp. Manifest) an Bord sein.
Wenn das fehlt, müssen wir eine summarische Anmeldung abgeben, da es sich ohne T2L um Zollgut handelt. Ware ist also nicht im freien Verkehr. Sollte das T2L nicht nachgereicht werden, muss verzollt werden.
So läuft es in der Trampschifffahrt.
Im Linienverkehr kenn ich mich nicht so aus, da wird aber m.M.n. mit Manifest gearbeitet.
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|