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Zollagent ohne jegliche Bewilligungen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Agrus Geschrieben am 20 Januar 2018



Dabei seit
07 September 2016
11 Beiträge
Hallo zusammen!

Die Frage ist ganz einfach: kann eine juristische Person als Zollagent handeln (Zolldienstleistungen für Kunde erbringen), ohne jegliche Bewilligungen zu haben: ZA, ZE, ZV, AEO etc.? Dabei wird aber ATLAS-Plattform/Programm/System benutzt.

Z.B.: Im Falle, wenn einer ohne Bewilligung als Zugelassener Versender handelt, in welcher Form hinterlegt er die Sicherheit beim Zoll? Soweit ich weiß, ohne Bewilligung kann keine Gesamtbürgschaft in Anspruch genommen werden. Was ist dann mit dem Aufschubkonto?
Oder, ohne ZE Bewilligung - ein Versandverfahren zu schließen. Kann das dann in einer in- oder direkter Vertretung gemacht werden?
Ohne ZA Bewilligung - müssen dann die Ausfuhrwaren immer zum Zoll zur Beschau?

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wj728984747 Geschrieben am 09 Februar 2018



Dabei seit
31 Juli 2017
4 Beiträge
Normalerweise benutzt man ein Datensystem, das mit ATLAS Daten austauschen kann. z.B. Dakosy usw. Sie würden Ihnen bei Anmeldung am ATLAS helfen.
Mit dem kann man theoritisch alles machen. Nur bei SumA/Aufteilung einer SumA usw. muss man beim zuständigen Hauptzollamt eine Bewilligung als Verwahrer oder als Verfügungsberechtigter beantragen. Auch NCTS muss man Bewilligung haben. Sowie Zolllager usw..
Ich weiß nur es kostet richtig viel Geld, wenn man ein Zolllager besitzen will. Man muss dem Zollamt zeigen, dass er einen Bürgerschaft entweder bei der Bank hat oder direkt eine Summe an Hauptzollamt überweisen. Das Geld würde dann gesperrt.
Auch für Aufschubskonto ist der gleichen Fall.
Außerdem muss man auch vom Zollamt bewertet werden, um die Bewilligung zu kriegen.
Ohne solche Bewilligung ist man dann sehr beschränkt. Man kann Einfuhrzollanmeldung oder Ausfuhrzollanmeldung senden. Aber wenn der Zoll angefordert, dass die ATB aufgeteilt werden muss. Kann nur Verwahrer machen.
Als nicht ZE kann man nur T1 vor Ort beim Zollstelle schließen. Aber man kann gleichzeitig Zollanmeldung erstellen und vor Ort paraell die Verzollung durchführen.
Ich habe einmal versucht, beim Hauptzollamt die Bewilligung für Verwahrer aber mit dem Vollmacht eines Partnerlagers zu beantragen. Ist nicht gelungen. Da ich trotzdem zuerst selbst für die Bewilligung als Verwahrer beantragen muss und zugelassen sein sollte.
Ich glaube für ZE ist auch der Fall.

LG

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