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Reihengeschäft mit KR und HK


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


JulianeN Geschrieben am 14 Februar 2018



Dabei seit
14 Februar 2018
1 Beiträge
Hallo,

ich habe da einen etwas schwierigen Fall, welchen ich veruschen will in die richtigen Bahnen zu lenken.
Es handelt sich um folgenen Sachverhalt:
Unser Kunde hat seinen Sitz in Hong Kong und bestellt bei uns Ware, welche nun nach Südkorea verschickt werden sollen.
Wir sollen die Ware FCA Frankfurt liefern.
Den restlichen Transport übernimmt der Empfänger in Südkorea.
Lt. dem Kunden in Hong Kong sollen wir nun die Ausfuhr wie folgt abwickeln:
-Rechnungsempfänger Hong Kong
-Lieferanschrift Frankfurt
-Lieferbedingung FCA Frankfurt
-Rechnung ohne Mehrwertsteuer
-Südkorea wird auf unserer Rechnung nicht erwähnt und soll von uns keine Dokumente erhalten.
Die Ausfuhrerklärung sollen wir an den Empfänger in Südkorea mit den Rechnungsbeträgen, welche wir dem Kunden in HongKong berechnen, ausstellen. Dem ABD soll allerdings die Proformarechnung beigelegt werden, welche unser Kunde dem Empfänger in Südkorea ausstellt. Diese hat dann einen höheren Rechnungswert als wir im ABD angeben sollen, ist ebenfalls ohne Steuer ausgestellt und wir als Firma werden nicht erwähnt.
Kann mir jemand helfen und mir mitteilen, ob es sich dabei um die korrekte Abwicklung handelt oder ob die Dokuemente anders ausgestellt werden müssten?

Ich wäre ja der Meinung, dass das ABD unsere Rechnung, welche wir an den Kunden in HongKong stellen, begleiten sollte. Auf dieser sollte dann auch nicht Frankfurt als Warenempfänger stehen, sondern der Empfänger in Südkorea. Das die Lieferung nach Frankfurt geht, sollte doch durch das Incoterm ausreichend dargestellt sein oder?
Das Problem hierbei ist eben, dass der Empfänger in SüdKorea die Preise welche wir dem Kunden in Hong Kong in Rechnung stellen, nicht erfahren darf.

Für die Hilfe bedanke ich mich im Voraus!

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