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EUR.1 Erstellung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Biene0275 Geschrieben am 13 Februar 2018



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13 Februar 2018
2 Beiträge
Hallo zusammen,

ich brauch mal eure Hilfe. Ich habe für einen Kunden eine EUR 1 erstellt. Hier war es so dass der Kunde ( dieser ist in Mexiko) die Ware direkt an seinen Zollagenten liefern liefer. In der Ausfuhranmeldung steht auch der Zollagent als Empfänger. Bei der EUR 1 hatte ich zu erst die Adresse des Kundens im Empfängerfeld eingetragen. Unser Zollamt sagte der Empfänger der EUR 1 muss identisch mit der Ausfuhranmeldung sein. Also habe ich die EUR 1 geändert und die Adresse des Zollagenten eingetragen. Nun sagt mein Kunde er kann die Ware nicht verzollen weil er in der EUR1 seine Adresse benötigt und nicht die des Agenten. Unser Zoll sagt nein - Änderung nicht möglich so wie es ausgestellt wäre ist es richtig. Was kann man tun. Steht es irgendwo geschrieben dass das Empfängerfeld identisch mit dem Empfänger der Ausfuhranmeldung sein muss? Leider ist es lt den Kunden auch nicht möglich für mexiko dass Empfängerfeld leer zu lassen.

Danke

Gruß Biene

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HunkyDory Geschrieben am 14 Februar 2018



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Wieso habt ihr den Zollagent als Empfänger in der Ausfuhranmeldung angegeben?
Im Merkblatt zu Zollanmeldungen steht: "Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des letzten dem Anmelder bekannten Empfängers im Bestimmungsland, dem die Waren auszuliefern sind."
Alte Ausfuhranmeldung stornieren und eine neue Ausfuhranmeldung mit Kunden als Empfänger beantragen.

waldorf Geschrieben am 14 Februar 2018



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Das sehe ich auch so. Die Rechnung ist doch wahrscheinlich auch an den Kunden, nicht an dessen Zollagenten ausgestellt?

Biene0275 Geschrieben am 14 Februar 2018



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13 Februar 2018
2 Beiträge
Naja dass Problem hier ist dass wir die Ware physisch an den Zollagenten geliefert haben. Deshalb war dieser in der Ausfuhranmeldung anzugeben.Die Ware steht mittlerweile schon 2 Wochen in Mexiko und der Ausgangsvermerk ist auch schon erteilt.

Chev Geschrieben am 14 Februar 2018



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Zitieren::

...und der Ausgangsvermerk ist auch schon erteilt.

Sieht für meine Begriffe relativ festgefahren aus die Sache - der AGV hat den finalen Deckel drauf gesetzt.

Zitieren::

Leider ist es lt den Kunden auch nicht möglich für mexiko dass Empfängerfeld leer zu lassen

Das hätte ich noch als letzte Möglichkeit gesehen. Aber mehr fällt mir leider aktuell auch nicht ein.

Ich denke, die Ware muss in diesem Fall ohne Präferenz in MX importiert werden.

Chev Geschrieben am 10 März 2018



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo nochmal,

ich bin auf die sogenannten "Empfehlungen der Europäischen Kommission für die Ausstellung von Präferenznachweisen im Warenverkehr zwischen der EU und Mexiko" gestoßen.

Darin wird empfohlen, die Felder 3 , 6 und 10 nicht auszufüllen. Das Feld 3 des Empfängers sollte somit frei bleiben.
Weiterhin wird in den Empfehlungen erwähnt, dass laut dem Anhang III des Abkommens EG—Mexiko (=Ursprungsprotokoll) bzw. laut den offiziellen Erläuterungen dazu (den Artikel 17 betreffend) eine Bescheinigung aus formalen Gründen nicht abgelehnt werden darf, wenn diese drei Felder nicht ausgefüllt sind.
Die mexikanischen Behörden können eine EUR.1 nur dann ablehnen, wenn diese drei Felder - insofern sie denn ausgefüllt wurden - unvollständige oder unrichtige Angaben enthalten.

Bin ich per Zufall drauf gestoßen - vielleicht hilft es ja in irgend einer Form noch.

HunkyDory Geschrieben am 12 März 2018



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27 Februar 2012
247 Beiträge
Die Empfehlungen der Europäischen Kommission können auch hier als PDF-Datei heruntergeladen werden:

www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html

eaglestef Geschrieben am 12 März 2018



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82 Beiträge
Danke für den Hinweis und den Link. Ich habe allerdings eine „doofe“ Frage. In dem Merkblatt werden die Erläuterungen zu Artikel 17 genannt. Das es Erläuterungen gibt, habe ich noch nie gehört. Es gibt das Abkommen mit den Artikel, es gibt Bemerkungen zur Verarbeitungsliste, aber wo finde ich diese Erläuterungen? Ich habe gerade nochmal auf WUP geschaut und konnte nichts finden.

Hat sie jemand von Euch gefunden und kann mir weiterhelfen?

Vg

HunkyDory Geschrieben am 13 März 2018



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27 Februar 2012
247 Beiträge
Artikel 17 findest du hier:

eur-lex.europa.eu/lega...1)&from=DE

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