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Präferenzkalkulation


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Wessi Geschrieben am 13 Februar 2018



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71 Beiträge
Guten Morgen,
im April fange ich meine neue Stelle in einer exportierenden Firma an!
Während des Praktikums ist mir aufgefallen, dass dort bei jedem Auftrag die
Präferenzkalkulationssoftware angeschmissen wird, obwohl die Firma ausschließlich
EU-Erzeugnisse in ihrer Produkte einfließen lässt!

Hat jemand eine Idee warum??

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Chev Geschrieben am 13 Februar 2018



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1477 Beiträge
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Hat jemand eine Idee warum??

Wahrscheinlich macht sie es deshalb, weil grundsätzlich bei Eigenfertigung immer eine Kalkulation erstellt werden muss mit dem Ab-Werk-Preis des Erzeugnisses, den Materialkosten, der jeweiligen Listenregel und dem sich daraus ergebenden mit LE's/LLE's nachzuweisenden Materialanteil.

Einfach nicht zu kalkulieren und zu sagen "alles ist präferenzberechtigt" reicht ja für die Nachweispflicht, welche ich für jeden einzelnen Vorgang/Export habe, nicht aus.

waldorf Geschrieben am 13 Februar 2018



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1705 Beiträge
Chev wrote:
....., weil grundsätzlich bei Eigenfertigung immer eine Kalkulation erstellt werden muss.....
Einfach nicht zu kalkulieren und zu sagen "alles ist präferenzberechtigt" reicht ja für die Nachweispflicht, welche ich für jeden einzelnen Vorgang/Export habe, nicht aus.


Worauf stützt du rechtlich deine Aussage? Wenn ich nur in der EU fertige und ausschließlich und nachweislich nur EU-Vormaterial einsetze, reicht das m.E. völlig für den Ursprungsnachweis aus, z.B. durch eine einfache Verknüpfung von Stückliste mit Ursprung und entsprechender in Excel. Teure Systeme kann ich mir dann sparen.

Chev Geschrieben am 13 Februar 2018



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Waldorf,

ich gebe zu, dass mir eine direkte Vorschrift nicht bekannt ist.

Aber:
Bekanntlicher Weise enthalten die Ursprungsprotokolle der jeweiligen Präferenzabkommen eine sog. Be-/Verarbeitungsliste.
Hier sind Listenbedingungen hinterlegt, welche ein Erzeugnis erfüllen muss, um den Ursprung zu erreichen.
Diese Listenbedingungen kann ich nur errechnen, wenn ich meinen Ab-Werk-Preis sowie meine Materialkosten kenne.
Dieses tue ich in Form einer Kalkulation.
Muss ich nun aufgrund hoher Wertschöpfung keine VmU nachweisen, ist diese Kalkulation mein Nachweis.
Muss ich aufgrund nicht ausreichender Wertschöpfung VmU nachweisen, dann ist ebenfalls die Kalkulation mein Nachweis - zusammen mit den LE's/LLE's der nachzuweisenden VmU.

Ich habe für ausgestellte Präferenzen eine fallbezogene Nachweispflicht. Es wird bei einem eigengefertigten Erzeugnis nicht ausreichen, mündlich dem Prüfer mitzuteilen, "dass alle meine Waren immer präferenzberechtigt sind und die Stückliste ausschließlich aus VmU besteht".
Im Rahmen von Bewilligungen des "AEO" und "Ermächtigten Ausführers" ist eine solch stark vereinfachte Betrachtungsweise meines Erachtens nicht erfüllt. Stichwort "Arbeits- und Organisationsanweisung" für den Umgang mit Präferenzen.

waldorf Geschrieben am 14 Februar 2018



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1705 Beiträge
Chev wrote:
Ich habe für ausgestellte Präferenzen eine fallbezogene Nachweispflicht. Es wird bei einem eigengefertigten Erzeugnis nicht ausreichen, mündlich dem Prüfer mitzuteilen, "dass alle meine Waren immer präferenzberechtigt sind und die Stückliste ausschließlich aus VmU besteht".


Das habe ich auch nicht gesagt. Natürlich muss der Ursprung nachgewiesen werden. Über das "Wie" gibt es keine genauen Vorschriften. In diesem Fall reicht ein sehr einfacher Nachweis, z.B. Stückliste in Excelform + entsprechende LE. Auch das ist eine "Präferenzkalkulation" (ebenfalls kein rechtlich definierter Begriff), dazu braucht man in diesem Fall sicherlich keine teure Software.

Chev Geschrieben am 14 Februar 2018



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1477 Beiträge
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Wessi wrote:
obwohl die Firma ausschließlich EU-Erzeugnisse in ihrer Produkte einfließen lässt!

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Waldorf wrote:
In diesem Fall reicht ein sehr einfacher Nachweis, z.B. Stückliste in Excelform + entsprechende LE.

Ja, dem Stimme ich in diesem Fall zu. Allerdings nur unter der Prämisse, dass alle Vormaterialien tatsächlich nachweisbare VmU sind und dieses bei allen Produkten (Erzeugnissen), die ich im Unternehmen herstelle/verkaufe, der Fall ist. Und das ist ja heutzutage sicherlich selten.

Ansonsten würde ich schon eine gesonderte Kalkulation machen mit den oben beschriebenen Inhalten.

Im genannten Fall ist die Software in der Tat überflüssig (da nichts "gerechnet" werden muss).

eaglestef Geschrieben am 15 Februar 2018



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Vllt als Ergänzung zu Chev:

Was heißt denn EU-Erzeugnisse?

- Ware in der EU gekauft?
- Ware hat handelsrechtlichen Ursprung in der EU?
- Oder liegen wirklich für ALLE verwendeten Vormaterialien LLEs vor?

Nur wenn letzteres der Fall ist, kann man nach Waldorfs Variante vorgehen. Sonst muss eine Präferenzprüfung, egal ob mit Software oer händisch, durchgeführt werden.

Ich glaube aber, dass in den wenigsten Fällen wirklich für ALLE Vormaterialien LLEs vorliegen und nichts aus einem Drittland bezogen wird.

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