Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.028 registrierte User - 1 User online - 46 Gäste online - 61.017 Beiträge - 1.556.176 Seitenaufrufe in 2022



Warenbeschreibung EUR.1, Nämlichkeit


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Franzii Geschrieben am 16 Februar 2018



Dabei seit
30 März 2016
28 Beiträge
Hallo,

gibt es Probleme beim Import, wenn der Lieferant eine EUR.1 ausstellt, die Ware aber zu ungenau beschreibt?
Kann es passieren, dass der Zoll die EUR.1 nicht anerkennt oder rückwirkend bei einer Prüfung nicht anerkennt?

Würde der Verweis auf die Rechnung helfen?

Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?
Ich habe bedenken eine Ware zum Import anzumelden, die Zollfreiheit in Anspruch zu nehmen
mit einer EUR.1, bei der die Nämlichkeit nicht eindeutig festgestellt werden kann.

Ähnlich ist es ja auch bei der Lieferantenerklärung, auch bei dieser besteht die Gefahr, dass sie vom Zoll nicht anerkannt wird, wenn die Ware nicht eindeutig zugeordnet werden kann.

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 19 Februar 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Natürlich muss die Beschreibung in einer EUR.1 oder jedem anderen Präferenznachweis (z.B. Form A) die Ware erkennen lassen ("'Identitätsprinzip"). Da diese Nachweise bei der Abfertigung nicht mehr vorgelegt werden müssen, fallen diese Probleme erst bei Betriebsprüfungen oder Nachprüfungsersuchen auf und wenn dann etwas nicht stimmt, geht u.U. die Präferenz rückwirkend für bis zu 3 Jahren verloren - und das kann richtig teuer werden. Wenn dann der ausstellende Lieferant nicht mehr existiert, ist das auch kaum noch zu heilen.

Das Problem betrifft nicht nur die Nämlichkeit, sondern alle Formalanforderungen.
Deshalb alle formellen Präferenznachweise sofort auf die Formalanforderungen prüfen und beim Lieferanten beanstanden, wenn etwas nicht stimmt. Solange kein einwandfreier Präferenznachweis vorliegt, melden wir die Präferenz nicht an und beantragen später eine Erstattung.
Im Bereich der Entwicklungsländer wird das Form A ja schrittweise durch die REX-Erklärung ersetzt - und das minimiert dieses erhebliche formelle Risiko deutlich.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich