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Mindestdeckung nach CIP/CIF - welche Risiken sind versichert?
Chev |
Geschrieben am 10 Februar 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo Community,
sicherlich haben viele von euch regelmäßig mit den Incoterms CIP und/oder CIF zu tun. Mich interesseiert dazu momentan folgende Frage: Welche Risiken müssen überhaupt im Rahmen der Versicherungspflicht durch den Verkäufer nach der sog. "Mindestdeckung" versichert werden?
Mein Kenntnisstand ist, dass die Institute Cargo Clauses (ICC) nach Typ "C" greifen. Hier wiederum ist mir bekannt, dass der Typ C nur "Elementarrisiken" enthält. Ist dieses korrekt?
In diesem Zusammenhang: Wie sind "Elementarrisiken" im Allgemeinen definiert, bzw. welche Risiken gelten als solche - insbesondere im Bereich der Seefracht?
Danke vorab.
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CARGOFORUM PARTNER
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cobra9.0 |
Geschrieben am 12 Februar 2018
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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Die INSTITUTE CARGO CLAUSES (C) 2009 sehen folgenden Deckungsumfang vor:
1. This insurance covers, except as excluded by the provisions of Clauses 4, 5, 6 and 7 below,
1.1 loss of or damage to the subject-matter insured reasonably attributable to
1.1.1 fire or explosion
1.1.2 vessel or craft being stranded grounded sunk or capsized
1.1.3 overturning or derailment of land conveyance
1.1.4 collision or contact of vessel craft or conveyance with any external object other than water
1.1.5 discharge of cargo at a port of distress,
1.2 loss of or damage to the subject-matter insured caused by
1.2.1 general average sacrifice
1.2.2 jettison.
Die vollständigen Versicherungsbestimmungen finden Sie unter www.iua.co.uk/
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Chev |
Geschrieben am 19 Februar 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Das hört sich aber nicht ausschließlich nach "Elementarrisiken" an. In einigen Quellen, die mir vorliegen, ist beim Typ "C" nur von Elementarrisiken die Rede.
Kann jemand noch die 2. Frage erläutern:
Zitieren:: |
In diesem Zusammenhang: Wie sind "Elementarrisiken" im Allgemeinen definiert, bzw. welche Risiken gelten als solche - insbesondere im Bereich der Seefracht?
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cobra9.0 |
Geschrieben am 19 Februar 2018
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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Sorry, aber Sie haben konkret nach den Institue Cargo Clauses gefragt und die aktuelle 2009er Version - herausgegeben von der International Underwriting Association of London (IUA) - sieht den aufgeführten Mindestversicherungsschutz (!) gegen die genannten Schadenereignisse vor. Diese Klausel entspricht der geforderten Mindestdeckung nach der Incoterms-Klausel CIF.
Was die davon losgelöste, versicherungsrechtliche Fragen nach der Definition von Elementarrisiken in Deutschland (?) angeht, so gibt es bestimmt ausführliche Erläuterungen im Transport-Informations-Service (TIS) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft im Internet. Nur hat dies dann nichts mehr mit den Institue Cargo Clauses bzw. den Incoterms zu tun.
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