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Wortlaut der Lieferantenerklärung
Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?
Franzii |
Geschrieben am 25 Januar 2018
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Dabei seit 30 März 2016 28 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich erhalte diverse Lieferantenerklärungen bei welchen der Wortlaut nicht 1:1 wiedergegeben wird.
Hat jemand bereits Erfahrung gemacht, wie der Zoll auf solche Lieferantenerklärungen reagiert?
Kann ich diese anerkennen? Der Inhalt scheint zu stimmen, nur die ein oder andere Formulierung passt nicht mit dem Wortlaut der Verordnung überein.
Danke und Grüße
Franzii
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Stefan1531 |
Geschrieben am 25 Januar 2018
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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Das hängt vom jeweiligen Zollamt ab - meiner Erfahrung nach wollen die meisten Zöllner den exakten, korrekten Wortlaut.
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Franzii |
Geschrieben am 15 Februar 2018
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Dabei seit 30 März 2016 28 Beiträge
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Danke!
Wie ist das mit den Abkommensländern, wie genau sieht das der Zoll?
In einem Fall erhalte ich eine Lieferantenerklärung in der mein Lieferant ZA-Südafrika angibt,
aber nicht auf das Abkommen SADC hinweist.
Die anderen Länder des SADC Abkommens sind ebenfalls nicht genannt.
Daher vermute ich, mein Lieferant hat noch nicht gemerkt, dass Südafrika kein eigenes Abkommen mehr mit der EU hat.
Wie seht ihr das? Wie sieht das der Zoll?
Diese Lieferantenerklärung sollte ich besser nicht akzeptieren?
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Stefan1531 |
Geschrieben am 19 Februar 2018
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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Zitieren:: |
Wie seht ihr das? |
das ist völlig unerheblich!
Zitieren:: |
Wie sieht das der Zoll? |
das kann hier keiner wissen. Sprich das mit DEINEM Zollamt ab.
Du könntest natürlich auch (so würde ich das machen) den Lieferanten auf den falschen Text hinweisen und ihn bitten, den aktuell gültigen aufzuführen. Diesen (so würde ich das machen) kannst Du ja gleich mitschicken.
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eaglestef |
Geschrieben am 19 Februar 2018
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Dabei seit 15 September 2016 82 Beiträge
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Es kommt auf deine Frage zu den Ländern an. Also das ist der wichtigste Punkt. Allerdings kannst Du die Länder nennen bzw. den Zusammenschluss. Auf zoll.de gibt es auch eine Überischt, welche Abkürzungen ok sind und welche nicht.
Im Fall von ZA muss ich Stefan zustimmen. Hier ist es meines Erachtens egal, o ZA oder SADC steht.
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