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Ausfuhranmeldung für Kaufcontainer
Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?
hungrigerhugo |
Geschrieben am 13 Februar 2018
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Dabei seit 13 Februar 2018 2 Beiträge
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Hallo,
wir haben demnächst regelmäßige Seefrachtsendungen nach Jamaika. Wir werden hierfür die 40' Container von unserer Spedition abkaufen und 1:1 an unseren weiterverkaufen. Die Container werden erst am Hafen von einer Packfirma gepackt, wird also nie bei uns auf dem Hof stehen.
Jetzt die Frage, hat jemand Erfahrung mit Kaufcontainern und wie man diese auf der Ausfuhranmeldung mit angibt? Einfach als separate Position mit der jeweiligen Zolltarifnummer oder muss man diese gar nicht angeben? Hab hier leider von meiner Spedition nicht wirklich eine klare Aussage erhalten...
Vielen Dank bereits im Voraus für eine Antwort.
Viele Grüße aus dem schönen Frankenland :-)
Hugo
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betterorange |
Geschrieben am 15 Februar 2018
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Hallo Hugo,
der der Container (hoffentlich mit gültiger Plakette) ein Transportmittel ist würde ich den unter Transport- und Verpackungskosten mit aufführen incl. Nennung der Container Nummer.
LG BO
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Stefan1531 |
Geschrieben am 19 Februar 2018
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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Verbleibt der Container im Empfangsland, stellt dieser zollrechtlich nicht mehr ein Transportbehältnis dar, sondern eine Ware.
"eigentlich" müsstest Du ihn also im ABD aufführen.
Wenn Du das aber aus buchhalterischer Sicht nicht benötigst, könntest Du theoretisch auch darauf verzichten.
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hungrigerhugo |
Geschrieben am 21 Februar 2018
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Dabei seit 13 Februar 2018 2 Beiträge
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Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Hab das Thema jetzt nochmal mit meiner Führungskraft gesprochen und wir haben beschlossen, den Container als Transportmittel zu bezeichnen und somit auch nicht im ABD mit auf zu nehmen. Wird schon schief gehen :-)
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