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Storage Kosten DAP Lieferung
Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?
Wessi |
Geschrieben am 08 Februar 2018
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Dabei seit 25 November 2010 71 Beiträge
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Aktuell gibt es extreme Trucker Engpässe auf der US Seite im Nachlauf.
Da wir DAP durchgebucht haben stehen unsere Container nun in diversen Terminals und werden
nicht für die Auslieferung aufgenommen. Daraus werden uns Storage Kosten weiterbelastet. Ist das so korrekt?
In meinen Augen macht doch die Reederei die Verträge mit den Truckern und wir als Absender können nichts dafür!
Hat jemand aktuell ebenfalls Erfahrungen damit?
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CARGOFORUM PARTNER
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betterorange |
Geschrieben am 09 Februar 2018
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Hallo Wessi, so einfach ist das leider nicht.
Um die Container am Depot zu disponieren und abzunehmen, müssen sie erst mal beim Zoll angemeldet und frei gegeben werden.
Die Anmeldung kann reichlich vor Ankunft vorbereitet werden, wenn der Broker mitspielt.
Leider sind die Schnittstellen zwischen Spediteur, Broker, Carrier, Hafenbetrieb und Trucker nicht wirklich sauber abgestimmt, so, das die letzten ca. 12 Monate reichlich viel nachgearbeitet werden muss. Auf Knopfdruck funktioniert da nichts mehr.
In Eurem Fall, so ahne ich, zahlt Ihr die Kosten.
Ist mir auch so passiert und wir haben carrier gewechselt und unsere Arbeitsweise angepasst.
Cheers, BO
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McElrond |
Geschrieben am 20 Februar 2018
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Dabei seit 20 Februar 2018 73 Beiträge
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Moin,
das Problem mit den Truckern in den USA ist ja ein allgemeines, sprich es ist egal, wer in den USA den Auftrag erteilt bzw. wer den Transport bezahlt, das Problem bleibt, LKWs und Fahrer zu finden. Somit muss ist je nach Term (in diesem Fall Ihr bei DAP) der Frachtzahler für solche Kosten tragen.
LG
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Chev |
Geschrieben am 20 Februar 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
In meinen Augen macht doch die Reederei die Verträge mit den Truckern und wir als Absender können nichts dafür!
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Habt ihr einen Spediteur für die Gesamtstrecke / DAP beauftragt? Falls ja, dann sehe ich diesen in der Verantwortung, die Container bei Ankunft zeitnah zu übernehmen, um für seinen Kunden Zusatzkosten zu vermeiden. Tut er das nicht bzw. kann er das nicht, so ist er meiner Meinung nach für die entstehenden Kosten selbst verantwortlich und kann diese vom Reeder in Rechnung gestellten Charges nicht 1:1 an seinen Kunden (euch) weiterbelasten. Ihr habt ja "DAP" bei ihm gekauft und müsst davon ausgehen, dass diese Dienstleistung - einschließlich der zeitnahen Containerabnahme am Terminal sowie Zustellung am vereinbarten Ort - auch erfüllt werden kann.
Sind z. B. Verzollungsprobleme der Grund für eine verzögerte Abnahme, welche der Spediteur nicht zu vertreten hat, sehe ich die Kosten als berechtigt an.
Anders wäre es auch, wenn ein separater Spediteur für den Nachlauf eingesetzt wird und der Seefrachtspediteur somit für die Abholung am Terminal nicht zuständig ist. Auch dann wäre das Ansetzen von "Demurrage" sicherlich gerechtfertigt.
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McElrond |
Geschrieben am 21 Februar 2018
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Dabei seit 20 Februar 2018 73 Beiträge
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Chev wrote: |
Zitieren:: |
In meinen Augen macht doch die Reederei die Verträge mit den Truckern und wir als Absender können nichts dafür!
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Ihr habt ja "DAP" bei ihm gekauft und müsst davon ausgehen, dass diese Dienstleistung - einschließlich der zeitnahen Containerabnahme am Terminal sowie Zustellung am vereinbarten Ort - auch erfüllt werden kann.
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Moin,
das ist ja genau der Punkt: Wenn der Spediteur dies erfüllen KANN. Wenn keine LKWs zur Verfügung stehen, KANN er dies nicht. Und zwar nicht nur dieser eine, sondern alle anderen auch nicht.
LG
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Chev |
Geschrieben am 21 Februar 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Er hat es aber angeboten und ihr habt es beauftragt. Dass keine Fahrer/Fahrzeuge zur Verfügung stehen, geschieht nun in seinem eigenem Verantwortungsbereich. Daher würde ich als Versender/Kunde diese Kosten nicht akzeptieren.
Wenn ich eine Dienstleistung beauftrage, dann gehe ich davon aus, dass diese erfüllt wird. Kann die Dienstleistung nicht erbracht werden, so darf sie meines Erachtens auch nicht angeboten werden. Was aber nicht geht: erst anbieten und dann sagen "ich kann leider einen Teil nicht erfüllen - bitte bezahlen Sie mir mein Problem"...
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betterorange |
Geschrieben am 21 Februar 2018
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Im Zweifel steht im Angebot/Vertrag etwas vom Vorbehalt der Verfügbarkeint von Frachtraum etc.
DAP ist tricky, da die Verzollung u.U. von Dritten gemacht wird und die Freigabe, z.B. in Hamburg nicht immer planbar ist.
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McElrond |
Geschrieben am 21 Februar 2018
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Dabei seit 20 Februar 2018 73 Beiträge
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Chev wrote: |
Wenn ich eine Dienstleistung beauftrage, dann gehe ich davon aus, dass diese erfüllt wird. Kann die Dienstleistung nicht erbracht werden, so darf sie meines Erachtens auch nicht angeboten werden. Was aber nicht geht: erst anbieten und dann sagen "ich kann leider einen Teil nicht erfüllen - bitte bezahlen Sie mir mein Problem"... |
Moin,
da stimme ich grundsätzlich zu, aber: Seefrachtsendungen sind Hafen-Hafen von Deutschland zwischen 10 und 28 Tage unterwegs und das Angebot liegt wird i.d.R. noch früher erstellt, wie sollen da von vornherein solche nicht vorhersehbaren Problem beseitig bzw. vorhergesehen werden?
Der Auftrag wird sicherlich auch weiterhin durchgeführt und nicht abgelehnt, kann aber nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten durchgeführt werden. Wenn die nötigen Kapazitäten nicht vorhanden sind, kann der Spediteur noch so sehr versuchen, den Transport durchzuführen, er wird es nicht schaffen. Entstehen dadurch Mehrkosten bei Dritten, muss der Frachtzahler dafür aufkommen.
LG
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Chev |
Geschrieben am 21 Februar 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Entstehen dadurch Mehrkosten bei Dritten, muss der Frachtzahler dafür aufkommen.
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Aber auch nur dann, wenn dieser die Kosten zu vertreten hat.
Auch, wenn das Angebot natürlich länger zurückliegt - auch geschuldet durch die Transportzeit - so verfällt doch aber die Leistungszusage nicht.
Bei DAP habe ich dem Spediteur (mit Ausnahme der Importverzollung) die gesamte Abwicklung des Transportes in die Hände gegeben. Darum ist er selbst dafür verantwortlich, die in seiner Obhut befindlichen Container rechtzeitig abzuholen und beim Empfänger zuzustellen. Wenn er das nun aufgrund von Engpässen nicht umsetzen kann, dann ist das so. Jedoch ist dies keine Begründung dafür, die Kosten der daraus resultierenden Lagerung 1:1 an den Frachtzahler weiterzuschieben.
Anders sehe ich es z. B. bei "Streik", was für den Spediteur nicht kalkulierbar ist. Auch Zusatzkosten wie "Congestion" wegen Wartezeiten durch Überfüllung in Häfen gehen zu Lasten des Frachtzahlers. Im Prinzip immer dann, wenn der Spediteur das Problem nicht zu verantworten hat. Das Bereitstellen von Frachtraum, welches hingegen sein Kerngeschäft ist, fällt aber sehr wohl in seinen Verantwortungsbereich.
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