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Ausfuhrerklärung für russischen Kunden


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Himbeere Geschrieben am 27 Februar 2018



Dabei seit
27 Februar 2018
4 Beiträge
Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und hoffe jemand kann meine Frage beantworten.

Wir haben einen russischen Kunden, der entweder exw seine Ware bei uns abholt. Oder aber sich diese schicken lässt, allerdings nicht direkt nach Russland, sondern z. Bsp. nach Lettland zu einem Spediteur.
Nun habe ich unserem Verkauf mitgeteilt, dass wir keine AE mehr für ihn machen, da wir innerhalb der EU liefern und die Ware nicht ausführen, das macht die Spedition in diesem Fall.

Irre ich mich oder ist das korrekt so?

Danke bereits vorab!

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cobra9.0 Geschrieben am 27 Februar 2018



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
M.E. kommt es nicht auf die Lieferkondition an oder ob aus logistischen Gründen eine Zwischenlagerung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erfolgt. Entscheidend ist aus meiner Sicht nur, ob der Verkäufer einen Kaufvertrag mit einem im Drittland ansässigen Käufer getätigt hat und damit weiß, dass die Ware ins Ausland verbracht werden soll. Ein Spediteur kann m.E. außenwirtschaftsrechtlich kein Ausführer sein, da er am Ausfuhrgeschäft nicht beteiligt ist. Unabhängig davon, will der Käufer vermutlich auch nicht mit deutscher Mehrwertsteuer belastet werden. Insofern muss diese Baustelle ja auch noch berücksichtigt werden. Im Übrigen gibt es auf der Zoll-Homepage ("Ausfuhrverfahren") ausführliche Erläuterungen dazu.

waldorf Geschrieben am 27 Februar 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Himbeere:
1. wenn du EXW lieferst, bist du laut Incoterm eigentlich nicht für die AM verantwortlich. Ich weiss, dass dir in der Praxis nichts anderes übrigbleibt.
2. dann kannst du entscheiden, ob du ohne VAT lieferst und auf eine ordnungsgemäße Ausfuhr hoffst oder ob du die VAT als Sicherheit forderst und erst nach Eingang des Ausgangsvermerk erstattest (in der Theorie gut, in der Praxis schwer durchsetzbar)
3. wenn die Sendung bei einem Spediteur in Lettland lediglich zwischengelagert wird und anschließend unverändert ausgeführt wird, solltest du eigentlich einen Ausgangsvermerk erhalten. Es ist dir nicht verboten, in solchen Fällen eine AM zu erstellen. Da stimme ich cobra 9.0 zu.
4. wenn du die Lieferung nach Lettland als EU-Lieferung betrachtest, bräuchtest du ja eine USt.-ID (die es wahrscheinlich nicht gibt), um VAT-frei zu fakturieren. Ansonsten musst du dt. VAT berechnen - auch das wird dem Kunden nicht gefallen.

Chev Geschrieben am 27 Februar 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Es steht und fällt damit, welchen physischen Warenempfänger der Russe in seiner Bestellung angibt.

Gibt er "sich selbst" bzw. eine russische Adresse an, handelt es sich um ein Ausfuhrgeschäft in ein Drittland. Der Exporteur wird eine Ausfuhranmeldung erstellen müssen oder beauftragt einen Dritten (Vertreter).

Gibt der Russe einen in der EU ansässigen Warenempfänger an - z. B. einen litauischen Spediteur - so handelt es sich um ein innergemeinschaftliches Verbringen, auch umsatzsteuerrechtlich.

Der Incoterm ist für die Bewertung, ob es sich um eine Ausfuhr handelt oder nicht, zweitrangig.

Eine gängige Konstellation wäre: Der Russe gibt sich selbst als WE an, ihr liefert aber nur FCA "litauischen Spediteur".
Die Ausfuhranmeldung wird durch euch gestellt, während jedoch der Lieferort laut Incoterm nur "Litauen" ist. Ab Litauen führt dann der Spediteur des Kunden die physische Ausfuhr (mit der von euch erstellten MRN) aus dem Zollgebiet durch.
Wie von Waldorf beschrieben, besteht das Risiko, den Ausgangsvermerk nicht oder nur unter Schwierigkeiten zu bekommen.

DidiH Geschrieben am 01 März 2018



Dabei seit
02 August 2016
22 Beiträge
Hallo,

wenn Du an einen Kunden in Rußland steuerfrei verrechnest, dann brauchst Du als Belegnachweis einen Ausgangsnachweis.

In der von Dir geschilderten Konstellation ist es für mich mehr als zweifelhaft dass Du jemals einen solchen Ausgangsnachweis bekommst.

Vielmehr glaube ich, dass Dein russischer Kunde in Lettland die versch. Lieferungen von versch. Lieferanten selber neu zusammenstellt und eine neue Ausfuhranmeldung in Lettland erstellt - und Deine fällt unter den Tisch.

Du mußt Deinem Verkauf gang klar sagen, dass wenn kein Ausgangsvermerk an Dich zurückkommt die Lieferung versteuert werden muß, und dass der Kunde das zu zahlen hat.

Ist nicht einfach für den Verkauf ...:-), aber lieber vorher den Finger heben.

Gruß

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