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Ursprungserklärung auf der Rechnung
Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?
Ronaldinho1980 |
Geschrieben am 01 März 2018
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Dabei seit 01 März 2018 17 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage bzgl. einer Ursprungserklärung auf der Rechnung.
Wir erhielten gestern eine Rechnung eines Lieferanten mit folgendem Text auf der Rechnung:"Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte EU-Ursprungswaren sind".
Die Rechnung ist nicht unterschrieben.
Verstehe ich es richtig, dass man entweder:
a) Als EA nicht unterschreiben muss, dann aber seine Bewilligungsnummer angeben muss
oder
b) Als Nicht-EA die Ursperungserklärung zu unterzeichnen hat.
Ich bedanke mich viemals und wünsche noch einen schönen Tag.
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waldorf |
Geschrieben am 01 März 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Das sagt zoll.de dazu - ist ziemlich eindeutig:
"Die Ursprungserklärung muss grundsätzlich handschriftlich unterschrieben werden. Ein ermächtigter Ausführer kann im Rahmen seiner Bewilligung von der Pflicht zur Unterschriftsleistung befreit werden. Im Warenverkehr mit Kanada (CETA) ist grundsätzlich keine Unterschriftsleistung erforderlich."
www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html
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DidiH |
Geschrieben am 01 März 2018
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Dabei seit 02 August 2016 22 Beiträge
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Hallo,
unser Zollamt würde diese Ursprungserklärung so wie Du geschildert hast nicht anerkennen.
Wie Du richtig angedeutet hast, ist keine Bewilligungs-Nummer angegeben somit kein Ermächtigten Ausführer, und somit auch kein genehmigter Unterschriftsverzicht möglich.
Wenn die Zollabgaben entsprechend hoch sind, ist der Lieferant Eurerseits aufzufordern, nochmal die gleiche Rechnung mit Originalunterschrift an Euch zu senden - dann paßts.
Gruß
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