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Ursprungserklärung auf der Rechnung


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Ronaldinho1980 Geschrieben am 01 März 2018



Dabei seit
01 März 2018
17 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage bzgl. einer Ursprungserklärung auf der Rechnung.
Wir erhielten gestern eine Rechnung eines Lieferanten mit folgendem Text auf der Rechnung:"Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte EU-Ursprungswaren sind".
Die Rechnung ist nicht unterschrieben.
Verstehe ich es richtig, dass man entweder:

a) Als EA nicht unterschreiben muss, dann aber seine Bewilligungsnummer angeben muss
oder
b) Als Nicht-EA die Ursperungserklärung zu unterzeichnen hat.

Ich bedanke mich viemals und wünsche noch einen schönen Tag.

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waldorf Geschrieben am 01 März 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Das sagt zoll.de dazu - ist ziemlich eindeutig:
"Die Ursprungserklärung muss grundsätzlich handschriftlich unterschrieben werden. Ein ermächtigter Ausführer kann im Rahmen seiner Bewilligung von der Pflicht zur Unterschriftsleistung befreit werden. Im Warenverkehr mit Kanada (CETA) ist grundsätzlich keine Unterschriftsleistung erforderlich."
www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html

DidiH Geschrieben am 01 März 2018



Dabei seit
02 August 2016
22 Beiträge
Hallo,

unser Zollamt würde diese Ursprungserklärung so wie Du geschildert hast nicht anerkennen.

Wie Du richtig angedeutet hast, ist keine Bewilligungs-Nummer angegeben somit kein Ermächtigten Ausführer, und somit auch kein genehmigter Unterschriftsverzicht möglich.

Wenn die Zollabgaben entsprechend hoch sind, ist der Lieferant Eurerseits aufzufordern, nochmal die gleiche Rechnung mit Originalunterschrift an Euch zu senden - dann paßts.

Gruß

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