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Ausfuhr storniert - Ausfuhrnachweis liegt vor
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Aze99 |
Geschrieben am 05 März 2018
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Dabei seit 14 Januar 2008 98 Beiträge
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Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem. Eine Zollanmeldung wurde von unserem Spediteur nicht erledigt. Die Nachverfolgungsfrist wurde versäumt, der Ausfuhrvorgang storniert. Ein Alternativnachweis liegt vor.
Was nun machen ? Reicht es den Alternativnachweis abzuheften, oder müsste man eine nachträgliche Ausfuhr machen und diese dann mit dem Alternativnachweis schließen ?
Bin für jede Hilfe dankbar.
Grüße
Aze
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CARGOFORUM PARTNER
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Wunderfitz |
Geschrieben am 05 März 2018
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Dabei seit 05 März 2018 1 Beiträge
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Das würde mich auch interessieren.
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Chev |
Geschrieben am 05 März 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Reicht es den Alternativnachweis abzuheften...
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Damit ist sicherlich die Ausfuhrbescheinigung des Spediteurs gemeint. Aus steuerlicher Sicht genügt diese als Ersatznachweis des nicht vorhandenen Ausgangsvermerkes.
Zitieren:: |
...oder müsste man eine nachträgliche Ausfuhr machen und diese dann mit dem Alternativnachweis schließen ?
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Davon kann ich nur abraten, denn die Ware kann im Prinzip nicht mehr gestellt werden, da sie sich bereits nicht mehr im Gemeinschaftsgebiet befindet.
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Jenny1969 |
Geschrieben am 05 März 2018
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Dabei seit 21 Januar 2018 13 Beiträge
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Guten Abend,
wir haben bisher 17 Jahre Zolldeklarant in Italien hinter uns, aber von unserer Seite wurde solchen Kunden geraten, einen Antrag nach
"Art. 337 32015R2447 – Rückwirkende Abgabe einer Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung(Artikel 162 und 267 des Zollkodex)
(1) Wurden Waren ohne eine Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung aus dem Zollgebiet der Union verbracht, obwohl eine solche Anmeldung erforderlich gewesen wäre, muss der Ausführer eine rückwirkende Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung abgeben. Die Anmeldung ist bei der Zollstelle abzugeben, die für den Ort zuständig ist, an
dem der Ausführer ansässig ist. Diese Zollstelle bescheinigt dem Ausführer den Ausgang der Waren, sofern die Überlassung auch erteilt worden wäre, wenn die Anmeldung vor dem Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Union abgegeben worden wäre und die Zollstelle über den Nachweis verfügt, dass die Waren das Zollgebiet der Union verlassen haben."
zu stellen. Also in deinem Fall müsstest du deinen Spediteur, welcher mit der Aufuhrerklärung betraut war, deinen Alternativnachweis übersenden und dieser stellt in eurem Namen den Antrag wie oben beschrieben.
Das würde ich auch in DE so machen, dann seid Ihr auf der sicheren Seite. Das Zollamt stellt dann den Ausgangsvermerk rückwirkend aus und ihr könnt den Fall bei einer Prüfung genau dokumentieren.
Lg :)
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Riga |
Geschrieben am 06 März 2018
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Dabei seit 12 Oktober 2016 9 Beiträge
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Hallo,
ich hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall und hab daraufhin beim Zoll angerufen.
Der Zöllner hat mir dann mitgeteilt, dass es aus steuerlicher Sicht ausreicht, den Ausfuhrnachweis des Spediteurs abzuheften.
Er meinte weiter, dass ich aus zollrechtlicher Sicht dazu verpflichtet sei, eine Ausfuhrerklärung zu erstellen.
Obwohl die Ausfuhrerklärung nun vom Zoll für ungültig erklärt wurde, sei ich meiner Pflicht somit erstmal im Großen und Ganzen nachgekommen. Es sei zwar nicht ganz sauber das so stehen zu lassen, würde aber bei einer Prüfung ohne Folgen bleiben. Ich müsse also keine neue Ausfuhrerklärung machen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder geht ihr alle wie von Jenny1969 beschrieben mit solchen Fällen um?
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TheDispatcher |
Geschrieben am 06 März 2018
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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es ist gerade 2 Jahre zurück...
Ausfuhrvermerk nicht erhalten, Follow up beantwortet aber der
Alternativnachweis wurde zu spät eingereicht, systemseitig wurde
die MRN storniert - Rücksprache mit Abfertigungsleiter Ausfuhr geführt, und
eine nachträgliche Ausfuhranmeldung abgegeben welche dann auch
bestätigt wurde...
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Jenny1969 |
Geschrieben am 06 März 2018
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Dabei seit 21 Januar 2018 13 Beiträge
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Hallo Riga,
handelt es sich um eine "Ausfuhrbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster" gemäß A 6a.4 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 6 UStAE?
In diesem Falle dürfte es nach "deutschem Recht ausreichend" belegt sein. Du kannst aber im Ausfall- und Sicherheitskonzept (zollrechtlich/steuerrechtlich) den Ausgangsvermerk über die "rückwirkende Ausfuhranmeldung" durch den Ausgangsvermerk auf Blatt 3 des Einheitspapiers auch noch einholen, wenn es für euch keinen erheblichen Mehraufwand bedeutet, und ihr selbst deklariert.
Ich bin aber immer für die Variante doppelt hält besser. Man weiss nie wer die nächste Kontrolle durchführt.
Lg Jenny
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Himbeere |
Geschrieben am 23 März 2018
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Dabei seit 27 Februar 2018 4 Beiträge
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So einen Fall hatte ich auch vor kurzem, Kunde aus TW holt Ware ab ohne ABD.
Zoll am Flughafen vermerkt es und teilt es unserem Binnenzollamt mit. Wir wurden aufgefordert eine nachträgliche Ausfuhranmeldung abzugeben und gut war es gewesen.
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