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Frage zu Warenmitnahme ins Drittland


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


kabumba Geschrieben am 23 März 2018



Dabei seit
04 November 2010
229 Beiträge
Wir haben eine Frage: Ein Kunde aus einem Drittland kauft bei uns Ware und nimmt diese direkt mit.

Es gibt doch jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder wir berechnen die Ware mit Mehrwertsteuer und sind somit auf der sicheren Seite.

Oder ich erstelle eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer, gebe eine Ausfuhrmeldung mit und der Kunde lässt diese Ausfuhr am Flughafen als Beispiel einscannen. Hier hätte ich halt das Problem, dass ich nicht sicher sein kann, dass der Kunde auch wirklich zum Zoll geht.

Sind diese beiden Möglichkeiten richtig? Wie handhabt Ihr solche Mitnahmen?

Vielen Dank!

CARGOFORUM PARTNER

Jenny1969 Geschrieben am 23 März 2018



Dabei seit
21 Januar 2018
13 Beiträge
Hallo,

wir haben unseren Kunden zu Variante zwei geraten, da es sich nicht um Touristen handelte.

Du kannst aber auf Nummer sicher gehen, als das du die MwSt als Sicherheit einbehältst bis du den Ausgangsvermerk auf deine Ausfuhranmeldung bekommst, und ihm diese überweist oder wenn er ständig bei euch kauft als Guthaben für den Erwerb neuer Waren buchst.

Nach einer gewissen Zeit haben wir (Zollspediteur) unseren Kunden (Retail Luxusware) dann geraten auf den MwSt.- Einbehalt zu verzichten, da vertrauenswürdig.

Allerdings handelte es sich hierbei nicht um normale Touristen, sondern als Einkäufer auftretenden Privatpersonen, welche im eigenen Namen eingekauft haben.

Wie ihr das intern mit eurem Account macht, musst du abklären.

Bei uns in Mailand, hatten wir ständig EU-Ausländer die in Italien für ihre Boutiquen als Privatpersonen eingekauft haben, und bei denen wurde es so gehandhabt. Haben wir vorher auch alles mit dem Zoll und dem Finanzamt abgesprochen und welche zusätzlichen Unterlagen vorliegen mussten, wie Einfuhrerklärung Bargeld über 10.000,00 Euro mit Verwendungszweck gewerblicher Einkauf, bargeldloser Erwerb ab überschreiten der für DE geltenden Höchstsumme, Rückflugticket und Kopie Reisepass.

Ich denke das müsste auch für DE gelten, da EU.

Sollte die Rechnung auf eine Firma im Eu-Ausland ausgestellt sein, so ist zum bargeldlosen Verkehr zu raten und auch da haben wir immer angeraten, die MwSt. als Sicherheit einzubehalten und dann umgehend rück zu erstatten.

Lg

Stefan1531 Geschrieben am 03 April 2018



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Variante 3: Ihr erstellt ein ABD, das Ihr dem Kunden mitgebt. Außerdem kassiert Ihr die Deutsche MwSt, die der Kunde zurückerhält, sobald Euch der Ausfuhrnachweis vorliegt.

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