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Zolltarifnummer für Gewebe


Tarifierung einer Zolltarifnummer: Tipps und Tricks zur Tarifierung der richtigen Zolltarifnummer. Unser Forum Tarifierung Zolltarifnummer behandelt Fragen wie, was ist eine Zolltarifnummer und wozu dient sie? Wie wird eine Zolltarifnummer vergeben? Wie finde ich die richtige Zolltarifnummer für meine Ware? Welche Informationen sind für die Suche nach der richtigen Zolltarifnummer erforderlich? Gibt es Unterschiede bei der Verwendung von Zolltarifnummern in verschiedenen Ländern?


Zolldame Geschrieben am 06 April 2018



Dabei seit
28 Februar 2018
11 Beiträge
Hallo,

Bei den Geweben wird ja bei der Tarifierung immer unterschieden ob diese gebleicht, buntgewebt, gefärbt oder bedruckt sind. Wir haben nun Gewebe HS 5513 welche buntgewebt wurden und einen Kantendruck bekommen. Der Kantendruck sorgt dafür, dass es sich bei dem Gewebe um EU-Ursprungsware handelt. Verwende ich hier dann auch die Warennummer für bedruckte Gewebe oder nehme ich die Nummer für buntgewebte Gewebe?

Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung und ein schönes Wochenende!

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waldorf Geschrieben am 09 April 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Der Kantendruck dient ja nur dazu, die präf. Ursprungsregel für Gewebe "Bedrucken + 2 Vor-/Nachbehandlungen + Wertregel" formell zu erfüllen - und ist ja auch rechtlich nicht ganz unumstritten.
Für die Einreihung würde ich immer auf die Beschaffenheit des Gewebes abstellen, also in deinem Fall als buntgewebtes Gewebe einreihen.

Zolldame Geschrieben am 13 April 2018



Dabei seit
28 Februar 2018
11 Beiträge
Ich habe mich mit dieser Problematik auch schon an das IWM in Dresden gewannt.
Von dort wurde ich auf die Unterpostitions-Anmerkungen verwiesen.

diese lauten wie folgt:

g) buntgewebte Gewebe:
Gewebe (andere als bedruckte Gewebe):

1.die aus verschiedenfarbigen Garnen oder aus Garnen mit verschiedenen Schattierungen der gleichen Farbe (einer anderen als der natürlichen Farbe der verwendeten Fasern) bestehen oder
2.die aus rohen oder gebleichten Garnen und farbigen Garnen bestehen oder
3.die aus Jaspé-Garnen oder melierten Garnen bestehen.
(Garne, die die Webkante bilden oder aus denen die Stückenden bestehen, bleiben außer Betracht);

h) bedruckte Gewebe:

Gewebe, die im Stück bedruckt sind, auch wenn sie aus verschiedenfarbigen Garnen bestehen.
Den bedruckten Geweben werden Gewebe gleichgestellt, die Muster aufweisen, die z. B. mit Pinsel, Bürste, Spritzpistole, Transferpapier, durch Beflocken oder in einem Batikverfahren hergestellt sind.
Bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen bleibt das Mercerisieren ohne Einfluss auf die Einreihung der Garne und Gewebe.“


Heißt das jetzt ich muss doch die Zolltarifnummer für bedruckte Gewebe verwenden?

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