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Limited Quantities - Höchstmenge je Beförderungseinheit


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


helmutx Geschrieben am 10 April 2018



Dabei seit
11 Mai 2014
18 Beiträge
Hallo, liebe Kollegen,
vielleicht könnt Ihr mir helfen. Im ADR steht, dass LQ bis max. 8 t je "Beförderungseinheit" freigestellt sind. Jetzt habe ich gelesen, dass unter Beförderungseinheit eine abgeschlossene Ladefläche zu verstehen ist. Das würde m.E. bedeuten, dass ich in zwei Wechselbrücken, die ich mit einem Gliederzug transportiere je 8 t, d.h. insgesamt 16 t mit diesem Zug transportieren dürfte. Woanders hieß es, auch ein Gliederzug wäre "eine" Beförderungseinheit.
Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße.

CARGOFORUM PARTNER

Robin Geschrieben am 12 April 2018



Dabei seit
18 März 2015
72 Beiträge
Hallo Helmutx,

damit deine Frage nicht untergeht und "uns" dies jemand beantworten kann, würde mich nämlich auch interessieren.

Gruß Robin

hazmat82 Geschrieben am 19 Oktober 2018



Dabei seit
19 Oktober 2018
15 Beiträge
Na dann will ich euch mal antworten, auch wenn eure Frage schon länger her ist.

Es gibt bei LQ grundsätzlich erstmal keine Höchstmenge. Was drauf geht darf drauf.

Jetzt kommt es aber zu der Erleichterung bezüglich der Kennzeichnung der Beförderungseinheit.

Hier kurz die Definition:
Beförderungseinheit: Ein Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder eine Einheit aus einem Kraftfahrzeug mit Anhänger.

Ob es sich um einen Solo-LKW, einen Sattelzug oder auch einen Gliederzug handelt, es ist immer EINE Beförderungseinheit.

Einfach ausgedrückt, von der ersten bis zur letzten Stoßstange.

Ab 8t LQ auf dem gesamten Fahrzeug oder Zug greift also die Kennzeichnungspflicht mit den großen LQ-Tafeln vorne und hinten an der Beförderungseinheit.

Gruß
Stefan

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