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Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Exportmanager Geschrieben am 17 März 2018



Dabei seit
09 März 2016
95 Beiträge
Moin zusammen,

Im Rahmen der Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen nach dem UZK sind zum einen die Bewilligung des Zugelassenen Empfängers (ZE) als auch die für den Betrieb eines Verwahrungs- und Zolllagers neu zu bewerten bzw. zu beantragen.

Es gibt wohl einen Übergangszeitraum bis zum 30.4.2019, danach allerdings müssen Zugelassene Empfänger zusätzlich Inhaber einer Bewilligung für den Betrieb eines Verwahrungslagers sein. Die möglichst verbunden mit einer Bewilligung für eine reduzierte Gesamtsicherheit! Die Anträge sind wohl zwischen dem 1.9. und dem 31.12.2018 zu stellen.

Bereitet Ihr euch schon darauf vor? Weiß da jemand genaueres?

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waldorf Geschrieben am 18 März 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Wie soll man sich vorbereiten, wenn der Zoll noch nicht mitgeteilt hat, welche Anforderungen er bei der Neubewertung hat? Es gibt da bisher keinerlei Informationen. Ich weiß auch nicht, wie Zoll und Unternehemn die gesamten Umstellungen in der noch verbleibenden Zeit schaffen sollen. Es gibt ja auch noch die gesamten Zollverfahren, die umgestellt werden müssen. Da kam gerade die erste Atlas - Info zum Zolllager.

Jenny1969 Geschrieben am 23 März 2018



Dabei seit
21 Januar 2018
13 Beiträge
Guten Tag, wir sind gerade in der Neubeantragung eines Verwahr- Zolllagers für verbrauchssteuerpflichtige Waren und in diesem Zusammenhang wurde ich vom Hauptzollamt Dresden, sehr gut telefonisch beraten. Hier die Daten, falls benötigt:

Zentrale Auskunft
Telefon: 0351 44834-520
E-Mail: info.gewerblich @ zoll.de
Telefax: 0351 44834-590

Im Zuge dieses Gespräches wurde ich auf folgenden Link von Zoll.de verwiesen, der nach erfolgter telefonischer Beratung (ca. 30 min) mir weiteren Aufschluss gab.

www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html

Nun müssen wir nur mit unserem Contract Partner den Umfang des Wareneingangs und des Ausganges besprechen und dann können wir zu unserem zuständigen Hauptzollamt.

Ich denke die könnten Euch auch im Falle einer Neubewertung von bestehenden Bewilligungen Auskunft geben.

Lg und schönes Wochenende.

Jenny :)

Ette Geschrieben am 25 April 2018



Dabei seit
10 Dezember 2013
4 Beiträge
Mahlzeit zusammen,

Zugelassener Empfänger, mit entsprechenden Verwahrungsorten / Verwahrläger haben wir im vergangenen Jahr beantragt. Wir hatten diese vor Inkrafttreten des UZK's nicht gehabt. Es ging eigentlich alles recht fix, mit der Bewilligung.

Allerdings würde mich interessieren, wenn man künftig Sammelanmeldungen in der Form der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders nutzen möchte, eine Gesamtsicherheit hat, aber trotzdem einen geringen Teil an Sendungen über Einzelzollanmeldungen abwickeln möchte, man dann eine extra Sicherheitsleistung ausschließlich für diesen "kleinen" Teil benötigt, oder ob dies über die "Gesamt"-Sicherheitsleistung abgewickelt werden kann.?

Mfg
Ette

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