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Ablehnung einer Luftfrachrrechnung ?
Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?
Andy_Randi |
Geschrieben am 22 Dezember 2006
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Dabei seit 10 August 2006 3 Beiträge
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Hi zusammen,
ich bin Spediteur und gab den Auftrag zum Transport einer Urne per
Luftfracht von Europa nach Amerika. Natürlich muß ich Human Fees etc. und 200% mehr Fracht zahlen. Die Urne wurde 6 Tage vermisst und nun
in einem sehr schlechten Zustand gefunden. (Die kompl. Verpackung d.h.
Folie & Umkarton sind weg) Mein Kunde (auch Freund) und ich möchten
die Rechnung dafür nicht oder wenn nur zu einem geringen Teil
bezahlen. Wie kann ich das durchsetzen ?
Vielen Dank & frohe Weihnachten!
Andy_Randi
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CARGOFORUM PARTNER
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skytruck |
Geschrieben am 22 Dezember 2006
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Dabei seit 14 März 2005 152 Beiträge
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War der Inhalt denn noch unbeschädigt? :-)
Sorry, aber der musste sein.
Als carrier/Spediteur würde ich von Haus aus mal keine HR oder sonstige Sendungen von Privatpersonen ohne sofortige Bezahlung annehmen. Nächstens - wie wurde die Urne denn gefunden wenn die Umverpackung und somit auch das label nicht mehr vorhanden waren? Wurde eine TA gemacht?
Meines Erachtens ist die Fracht zu zahlen und danach ein claim einzureichen, in dem die Forderungen beziffert werden. Der Schaden kann allerdings nicht so hoch sein, da die Umverpackung ihren Zweck erfüllt hat und für sich keinen Wert darstellt. Die zeitliche Verzögerung spielt keine Rolle, ein Termin ist bekanntlichnicht vereinbart und außer dem Ärger ist eigentlich kein Schaden entstanden.
Das ist allenfalls eine Kulanzgeschichte seitens der airline.
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betterlemon |
Geschrieben am 22 Dezember 2006
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Dabei seit 30 November 2006 47 Beiträge
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Es gilt bei Luftfrachttransport das Warschauer/Haager protokol abkommen.
Wenn der Empfänger, Abnehmer keinen Schaden hat aufnehmen lassen sieht das nicht gut aus.
Der Carrier unterliegt der Verschuldenshaftung, er muss sich also entlasten.
Höchsthaftung HGB f. Abgang in D: ca.10 Euro/kg (8,33 SZR je Kg.)
Je nach Fluggesellschaft kann es Ausschlüsse bezüglich human remains geben.
Fristen für Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen:
Beschädigung/Teilverlust i.d.R. 7 Tage ab Auslieferungstag)
Verspätung: i.d.R. 14 Tage bzw. 21 tage nach Zurverfügzungstellung.
Ohne Kulanz seitens der Fluggesellschaft siehst Du da alt aus.
Alles Gute
betterlemon
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