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Offenes Zolllager


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Rogera Geschrieben am 25 April 2005





Hallo,

was ist ein offenes Zolllager ?
Welche gesetzlichen Anforderungen sind daran gestellt ?
Welche Vorteile gibt es gegenüber einem normalen Zolllager oder gibt es keine Unterschiede ?

Vielen Dank
Roger

CARGOFORUM PARTNER

kotschi Geschrieben am 25 April 2005



Dabei seit
10 März 2005
40 Beiträge
Ich kenne nur die Oberbegriffe "öffentliches" und "privates" Zolllager nach EU Bestimmungen.

Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter:
www.zoll.de/b0_zoll_un...pen/[/url]

Kotschi

Zeemo Geschrieben am 25 April 2005



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Hallo Roger,

den Begriff des "offenen Zolllagers" gibt es in Deutschland nicht. Es wird (theoretisch) zwischen sechs verschiedenen Zolllagertypen (A - F) unterschieden, eine grobe Unterteilung spaltet diese in ÖFFENTLICHE (A, B, F) und PRIVATE (C, D, E) Zolllager auf.

Die ÖFFENTLICHEN Zollläger sind recht selten (vor allem an Flughäfen und in Seehäfen), Lagerhalter ist hier eine Behörde, eine Spedition, der Flughafenbetreiber oder wer auch immer, niemals aber ein Industrie- oder Handelsunternehmen. Hier darf im Grunde jeder einlagern und ist dann EINLAGERER, aber eben nicht LAGERHALTER.

Die PRIVATEN Zollläger machen etwa 95 % aller Zollläger in Deutschland aus, der bei weitem gebräuchlichste Typ ist der Typ D. Hier ist ein Industrie- oder Handelsunternehmen LAGERHALTER und gleichzeitig auch EINLAGERER; hier darf dann sonst niemand einlagern. Umgangssprachlich werden diese Zollläger offenbar als "offene Zollläger" bezeichnet, weil sie nicht unter Zollverschluss (wohl aber unter zollamtlicher Überwachung) stehen.

Um die Verwirrung perfekt zu machen: in der SCHWEIZ gibt es jedoch den Begriff des "offenen Zolllagers" ganz offiziell (www.zoll.admin.ch), hier unterscheidet man "offene Zollläger" und "Zollläger für Massengüter" - das verstehe wer will. Aber die Eidgenossen waren schon immer etwas seltsam drauf...

Hoffe, geholfen zu haben!
Zeemo

Gast Geschrieben am 26 April 2005





Hallo,

viele Dank für die schnelle Hilfe.

Den Begriff habe ich bei diversen Anbietern von Cargo-Leistungen
gelesen.

Roger

Nieswurz Geschrieben am 29 April 2005



Dabei seit
09 März 2005
35 Beiträge
Moin,

das genue wird in der Logistik mehr oder weniger dafür benutz, daß die Ware erst in dem Moment verzollt werden muß, wenn sie an den Endempfänger geht.

Das hat zum einen der Grund, daß man noch die Flexibilität hat, die Ware an ein Drittland zu verkaufen und daß die Kapitalbindung gering halten kann. Daher eine zusätzliche Serviceleistung.

Die Typen unterscheiden dann die Art und Weise, wie dies protokolliert wird und wie bei dem Umgang mit der Ware verfahren werden kann, sprich welche Freiheiten man dabei hat. Dies ist in der Höhe der Sicherheit, den zur Verfügung stehenden Systemen und letztendlich auch im Ruf des Unternehmens gegenüber dem Zoll begründbar.

Gruss

Michael

Sales Geschrieben am 30 April 2005



Dabei seit
27 Januar 2005
115 Beiträge
Hier ein schönes Beispiel vom flughafen FRA:

Offenes Zolllager "Tradeport"
Die Vorteile unseres offenen Zolllagers:
Beschleunigte Abfertigung direkt am Frankfurter Flughafen.
Vorfeldanbindung
Hohe Zinsvorteile können durch den Aufschub der Zollabgaben und Steuern erzielt werden.
Hochbelastete Güter oder Waren, deren Bestimmung ungewiss ist oder die Kontingenten unterstellt sind, können vorübergehend unverzollt und unversteuert gelagert und ausgeliefert werden.
Große Beweglichkeit der Waren, die zur benötigten Zeit vom Offenen Zolllager ausgelagert werden können.
Im Anschluss an das Zolllagerverfahren können die Waren wiederausgeführt werden (Transitfunktion) oder in ein anderes Zollverfahren ggf. mit Abgabenerhebung überführt werden.
Produzenten und Importeure aus Übersee sowie Distributeure haben bei uns die Möglichkeit, vorhandene Kommissionierungskapazitäten zu nutzen und Ihre sachgerecht gelagerten Produkte schnell zu allen europäischen Märkten zu transportieren.

www1.cargocity.de/cms/...deport.htm

Schimpf Geschrieben am 13 Mai 2005





Hallo,

der Begriff Offenes Zolllager (OZL) stammt aus dem (nicht mehr gültigen) deutschen Zollgesetz. Er bezeichnet private Zolllager des Typs C oder D. Viele Spediteure betreiben solche Lager und verwenden noch den alten Begriff OZL.

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