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Incoterm DDP Zoll und EUSt


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


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adam Geschrieben am 13 März 2007



Dabei seit
31 Januar 2007
25 Beiträge
Hallo Leute,

immer wieder das selbe Thema: INCOTERMS - DDP

Mich interessiert aber nur, was mit dem ZOLL und
der EUSt. im Empfänger Land passiert.

Beispiel: Exportsendung von Deutschland nach Kroatien

Muß der Absender diese Kosten tragen.
Vor allem die EUSt., die muß doch vom Empfänger getragen werden, oder?

Wenn man "Incoterms" oder "DDP" googled kommt alles
mögliche zum vorschein, aber wo findet man die
rechtliche Grundlage.

Einige Sped. legen DDP so aus, andere wieder mal
anders rum! Was ist jetzt richtig?!

Danke vorab,
Adam

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betterlemon Geschrieben am 13 März 2007



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47 Beiträge
Zoll zahlt i.d.R. der Absender.

EUST wäre, wenn der Einführer denn vorher einer Handlung/Anmeldung in seinem Namen zugestimmt hat und Vollmacht erteilt hat Sache des Empfängers.

Beide Vertragsparteien müssen sich vorher im klaren sein, wer was begleicht ;-)

Stefan1531 Geschrieben am 14 März 2007



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30 Juni 2006
495 Beiträge
DDP heißt ja "Delivery, Duty paid" also ganz klar:
Lieferung und Zölle bezahlt der Versender.

Die EUST muß der Empfänger begleichen.
In Deutschland (und vermutlich in den meisten anderen Ländern auch) holt sich das Unternehmen ja die EUSt. über die Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. UST-Jahresmeldung vom Fiskus wieder zurück (Spalte "Lieferungen und Leistungen aus Drittstaaten").

So erkläre ich das meinen Empfängern immer und wer zumindest Buchaltungs-Basiswissen hat, versteht das auch.

Soll die EUST ebenfalls vom Absender vorausbezahlt sein, wäre es eine "free house delivery". Aber ich glaube, dafür gibt's keinen Incoterm

missus_sanjo Geschrieben am 16 März 2007



Dabei seit
19 Oktober 2006
16 Beiträge
Guten Morgen,

sorry - aber das ist so leider nicht richtig. Bei Vereinbarung Incoterm 2000 - DDP muss der Versender/Verkäufer auch die EUST zahlen. AUSSER das vertragliche Nebenabsprachen getätigten wurden gem. DDP excl. VAT - dann zahlt der cnee die VAT. DDP ist ansonsten immer inkl. Zoll & EUST.

In der Praxis wird es oft so gehalten, das der cnee die VAT zahlt - aber das sind wie gesagt Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien.

Hoffe das hilft ein bissel

Greetz

adam Geschrieben am 16 März 2007



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31 Januar 2007
25 Beiträge
DANKE!!!

Zollheini Geschrieben am 24 März 2009



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17 November 2008
1 Beiträge
Ergänzend möchte ich hier anbringen, dass die Lieferbedingung "DDP" im grenzüberschreitenden Verkehr mit Drittländern völlig untauglich ist.
Und das aus vielen Gründen, aber bezogen auf den Import nach Deutschland generell aus dem folgenden Grund:

Beispiel: Chinese liefert DDP an einen deutschen Abnehmer.

Selbst wenn der Chinese hier ausdrücklich vereinbart, dass er die Einfuhrumsatzsteuer nicht zahlt, sondern dies der Käufer übernimmt, ist der Käufer aus dem einfachen Grund nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, weil er zum Zeitpunkt des Entstehens der Einfuhrumsatzsteuer eine Verfügungberechtigung über die Ware haben muss. Die hat er aber zum Zeitpunkt der Verzollung nicht, sondern erst hinterher und bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort.

Hierbei nützt es auch nichts, wenn er sonst alle Voraussetzungen erfüllt hat.

oleda Geschrieben am 24 März 2009



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10 April 2008
365 Beiträge
Zollheini wrote:
Ergänzend möchte ich hier anbringen, dass die Lieferbedingung "DDP" im grenzüberschreitenden Verkehr mit Drittländern völlig untauglich ist.
Und das aus vielen Gründen, aber bezogen auf den Import nach Deutschland generell aus dem folgenden Grund:


Mich wuerden die anderen Gruende interssieren.

Der von Dir genannte Grund macht die Klausel mE nicht untauglich, er setzt nur vorraus das sich die Vertragspartner im klaren sind was Incoterms bedeuten und vor Vertragsabschluss die Konsequenzen aus Ihrem Vertrag verstehen bzw. eroieren. Sowas nennt man auch kaufmaennisches Handeln.

catweazle Geschrieben am 24 März 2009



Dabei seit
06 März 2009
120 Beiträge
Incoterms und Zollrecht (und Umsatzsteuerrecht) sind nicht immer miteinander vereinbar :

Bei Einfuhren in die EU darf der Zollantrag nämlich nach Art. 64 ZK nur von einem Gemeinschaftsansässiger abgeben werden. Das ist zB der Chinese definitiv nicht. Wenn er sich durch einen Deklaranten oder Spediteur vertreten lassen will, muss dieser das "indirekt" tun und damit alle Pflichten inkl. der Haftung für die Zahlung der Abgaben übernehmen. Das tun Vertreter aufgrund des hohen Risikos in der Regel nicht.

Ausserdem hat "Zollheini" Recht hinsichtlich des Verlusts des Vorsteuerabzuges.

Es gibt auch Länder/Zollverwaltungen, die DDP grundsätzlich nicht akzeptieren, z.B. Brasilien.

Meine Empfehlung: Finger weg von DDP, egal ob inkl. oder exkl. VAT.


Zuletzt bearbeitet von catweazle am 24 Mar 2009 - 17:53, insgesamt einmal bearbeitet

hatefreight2005 Geschrieben am 24 März 2009



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16 August 2005
6 Beiträge
Zitieren::
Selbst wenn der Chinese hier ausdrücklich vereinbart, dass er die Einfuhrumsatzsteuer nicht zahlt, sondern dies der Käufer übernimmt, ist der Käufer aus dem einfachen Grund nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, weil er zum Zeitpunkt des Entstehens der Einfuhrumsatzsteuer eine Verfügungberechtigung über die Ware haben muss. Die hat er aber zum Zeitpunkt der Verzollung nicht, sondern erst hinterher und bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort.

Das sollte man mal nicht verallgemeinern. Gehen wir mal davon aus, dass der Kunde in Deutschland ´nen Spediteur mit der Abfertigung beauftragt. Dann ist eben dieser Spediteur i.d.R. erstmal Schuldner der Einfuhrabgaben gegenüber dem Zoll und belastet diese erst nach Auslieferung an den Kunden weiter (ich sage nur Aufschubkonto). Im Moment des Entstehens der EUSt ist der Spediteur verfügungsberechtigt, wenn er´s nicht wäre, könnte er die Verzollung gar nicht machen:-)

DDP als untauglich für Drittlandsgeschäfte zu bezeichnen, ist m.E. mal voll an der Wirklichkeit vorbei. Ich arbeite in ´ner weltweit tätigen Spedition, bei uns kommen DDP-Sendungen häufig vor.

oleda Geschrieben am 24 März 2009



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10 April 2008
365 Beiträge
hatefreight2005 wrote:

Das sollte man mal nicht verallgemeinern. Gehen wir mal davon aus, dass der Kunde in Deutschland ´nen Spediteur mit der Abfertigung beauftragt.

Warum und womit sollte der Kunde in Deutschland bei einer DDP-Lieferung einen Spediteur beauftragen?

xpress Geschrieben am 26 März 2009



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16 August 2007
76 Beiträge
Vielleicht weil er die Importverzollung selber nicht durchführen kann/will?! Ist nicht unbedingt unüblich dies so zu tun meines Wissens nach.

catweazle Geschrieben am 26 März 2009



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06 März 2009
120 Beiträge
Oledas Frage ist völlig berechtigt und xpress liegt falsch.
DDP wird gewählt, wenn der (ausländische) Verkäufer die Kosten für Zollabfertigung und Zoll (ggf. auch für die EUSt) übernehmen will oder soll, weil der inländische Kunde/Empfänger damit nichts zu tun haben will oder soll. Warum sollte sich ein Spediteur dann wg. der Verzollung an den inländischen Empfänger wenden ?

Zollheini hat Recht, wenn er auf die Problematik des Vorsteuerabzugs hinweist und die Tatsache das grosse Speditionen täglich DDP - Sendungen abwickeln, heisst nicht, dass sie das richtig machen. Das kann aber den Speditionen meist egal sein, weil das Risiko meist dann doch beim Empfänger bleibt (der zollrechtlich trotzdem verantwortlich ist, obwohl die Lieferbedingung dies eigentlich ausschliesst).

Ich bleibe bei meiner Meinung: Hände weg von DDP, egal ob excl. oder inkl. EUSt. Vielleicht wäre es sinnvoll, INCOTERMS und Zollrecht anzugleichen (es gibt z.B. ähnliche Diskrepanzen bei der Frage, wer bei EXW die Ausfuhranmeldung abgeben muss).

xpress Geschrieben am 26 März 2009



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16 August 2007
76 Beiträge
@Catweazle
Irgendwo muss da ein Missverständnis vorliegen bei jemandem von uns.

Zitieren::
Warum und womit sollte der Kunde in Deutschland bei einer DDP-Lieferung einen Spediteur beauftragen?

Folgendes Beispiel so wie ich es verstanden habe von hatefreight:
Jemand aus China schickt mir Ware per Luftfracht. Incoterm ist dein ungeliebter DDP. Nach Ankunft der Ware werde ich vom Flughafen informiert (weil ich im AWB als Empfänger stehe), dass für mich Ware angekommen ist. Ich bin aber nicht fähig dazu oder habe keine Lust die Ware Importseitig selber abzufertigen also suche ich mir eine Spedition am Flughafen die das für mich übernimmt. Und die macht das dann nach dem jeweiligem Incoterm welcher vom Absender angegeben wurde. Meinetwegen also DDP.

Zitieren::
DDP wird gewählt, wenn der (ausländische) Verkäufer die Kosten für Zollabfertigung und Zoll (ggf. auch für die EUSt) übernehmen will oder soll

Wäre somit gegeben, oder täusche ich mich?

Ich kann nicht ganz nachvollziehen warum der Incoterm DDP hier so veschriehen wird. Auch in unserem Tagesgeschäft kommt das Exportseitig häufig ohne weitere Probleme vor. Und auch die Partner in den jeweiligen Ländern haben da in 95,00 % der Fälle kein Problem.

Ich lasse mich aber gerne aufklären... ;-)

Der_Staufer Geschrieben am 26 März 2009



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11 Februar 2008
979 Beiträge
@xpress

Bei DDP muss der Kunde gar nicht tätig werden, er muss keine Spedition beauftragen oder so, das ist Aufgabe des Versenders. D.h. dieser müsste sich um die Importabwicklung kümern.


Wenn ich mir die Zollabwicklung von manchen KEPler importseitig so ankucke, dann sollte man von DDP die Finger lassen...

hatefreight2005 Geschrieben am 26 März 2009



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6 Beiträge
@xpress: ganz meiner Meinung, kann Dir da nur voll und ganz beipflichten!
Bei uns geht das auch völlig Reibungslos; auch haben DDP-Stammkunden von uns schon Zoll- und Steuerprüfungen über sich ergehen lassen müssen, alles ohne Probleme.
@catweazle: Wenn eine in Deutschland ansässige Firma Waren einführt, dann ist es völlig unerheblich ob der Term DDP oder was auch immer ist. Die Firma muss die Sendung verzollen / oder verzollen lassen. DDP besagt doch nur, dass die KOSTEN dafür bereits bezahlt sind. Wenn ich hier ´ne DDP-Sendung für ´nen Kunden abfertige, dann muss ich mich an den Kunden wenden, allein schon um seine Zollnummer, Abfertigungsinstruktionen, Warenbeschaffenheit usw. zu erfragen. Der Anmelder ist gegenüber dem Zoll für die Richtigkeit z.B. der Warentarifnummer verantwortlich, also ist er zur Mitarbeit verpflichtet:-) DDP bedeutet ganz eindeutig nicht, dass der Absender im Drittland sich um jede Kleinigkeit der Verzollung kümmern muss, er muss lediglich die Kosten dafür tragen.

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