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Ausbildung verkürzen/erster Azubi
EinSpieler |
Geschrieben am 12 April 2007
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Dabei seit 04 April 2007 6 Beiträge
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Moin!
Desöfteren wurde in diesem Forum angesprochen, dass die Ausbildung nur 2,5 Jahre dauert. Meines erachtens sinds eigentlich 3.
Wie kann man eigentlich eine Verkürzung der Ausbildung erreichen?
Ist der Berufschulunterricht für die Spedi-Ausbildung generell in Blöcke eingeteilt?
Außerdem würd ich gern wissen, ob jemand von euch schon Erfahrungen gemacht hat als erster Azubi in seinem Beruf. Wenn ja, gute? ;) Ich habe nämlich schon eine Zusage von einer Firma, die bis dato keinen Azubi als Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen hatte.
Lg
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CARGOFORUM PARTNER
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Michael |
Geschrieben am 12 April 2007
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Dabei seit 24 Februar 2005 674 Beiträge
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Moin EinSpieler,
Zitieren:: |
Desöfteren wurde in diesem Forum angesprochen, dass die Ausbildung nur 2,5 Jahre dauert. Meines erachtens sinds eigentlich 3. |
Das stimmt, die Ausbildung dauert eigentlich 3 Jahre. - Geregelt ist das in der jeweiligen Ausbildungsordnung. Zusätzlich gilt das Berufsbildungsgesetz (BBiG), wonach die Ausbildungsdauer nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen soll. (§ 5 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG)
Weiterhin soll eine Vorbildung auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden. Dadurch kann die Ausbildungsdauer von vornherein gekürzt werden (vergl. §§ 7 u. 8 BBiG). Das ist dann im Ausbildungsvertrag auch entsprechend geregelt.
Ein qualifizierter Schulabschluß oder der Besuch der höheren Handelsschule wird oft mit 0,5 bis 1 Jahr auf die Ausbildungsdauer angerechnet (so ergibt sich dann eine Ausbildungsdauer von 2,5 Jahren).
Zitieren:: |
Wie kann man eigentlich eine Verkürzung der Ausbildung erreichen? |
Wenn Du die Voraussetzungen gem. Berufsbildungsgesetz und Ausbildungsordnung erfüllst, sollte der Ausbildungsbetrieb von sich aus eine Kürzung der Ausbildungszeit anbieten.
Selbstverständlich darfst Du auch nachfragen.
Nicht zu verwechseln ist die vertraglich vereinbarte Kürzung der Ausbildungszeit übrigens mit der vorzeitigen Zulassung zur Prüfung. Letztere ist in besonderen Fällen möglich. Die Leistungen des Auszubildenden müssen das jedoch rechtfertigen, es muß also davon auszugehen sein, daß der Auszubildende die Abschlußprüfung bestehen kann, ohne die Ausbildung bis zum Ende absolviert zu haben (§ 45 Abs. 1 BBiG).
Gruß,
Michael
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michaelm |
Geschrieben am 12 April 2007
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Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
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Hallo Spieler.
Generell bieten Betriebe die Möglichkeit, FOS-Absolventen oder Abiturienten die Ausbildung bei absehbaren guten Leistungen eine Ausbildungszeit von zwei Jahren zu vereinbaren. Das liegt dann natürlich im ermessen des Betriebes, da gibt es keine Festlegungen.
Wenn Dein Vertrag auf drei Jahre geschlossen wurde, kannst Du die Prüfung vorziehen. Wie oben genannt, wenn ersichtlich ist, dass der Azubi die nötige Bereitschaft und Leistung bringt. Voraussetzung für das Vorziehen der Prüfung ist ein Zeugnisdurchschnitt des Zeugnis Ende 2. Ausbildungsjahr besser als 2,49.
Die Gestaltung des Schulunterrichtes ist je Kommune bzw. Bundesland verschieden. Blockunterricht für je drei Monate ist möglich, oder einen Stammtag sowie alle 14 Tage einen sogenannten Wechseltag zusätzlich.
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