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Feuerwerkskörper nach Australien


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Tina Geschrieben am 29 Mai 2005





Hi zusammen,

fallen bei grösseren Mengen Feuerwerkskörpern nach Australien Ex- bzw. Importzölle an? Wer hat eine Info.

Lieben Dank Tina

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RD Geschrieben am 30 Mai 2005



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
..


Zuletzt bearbeitet von RD am 30 Mai 2005 - 12:10, insgesamt einmal bearbeitet

Tina Geschrieben am 30 Mai 2005





Hier hatte ich aber nach Im- bzw. Exportzollsätzen gefragt :-)

RD Geschrieben am 30 Mai 2005



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
da hast recht. hab nicht geschaut. :oops:

Zeemo Geschrieben am 30 Mai 2005



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Hi Tina,

Exportzölle gibt es in der EU derzeit nicht, abgesehen von bestimmten Agrarerzeugnissen (Marktordnungsrecht). Da im Falle von Australien auch keine Embargo- oder sonstige besondere Ausfuhrbeschränkungen vorliegen, dürfte die Ausfuhr auch genehmigungsfrei sein.

Die Zolltarifnummer für die Ausfuhr lautet 3604 1000, Bezeichnung "Feuerwerkskörper" (denkbar einfach in diesem Fall...). Auch Australien verwendet das in der EU gebräuchliche Harmonisierte System, welches bis zur sechsten Stelle der Zolltarifnummer reicht, in Australien fängt die Nummer also mit 3604 10 an.

In Australien wird der Zollwert anders berechnet als in der EU: Grundlage ist der Rechnungswert, soweit Fracht und Versicherung bis zum Verlassen der EU (also i.d.R. Verschiffungshafen) inbegriffen sind (also der FOB-Wert, nicht wie in der EU der CIF-Wert!!).

Davon werden im Falle von Feuerwerkskörpern 5 % Zoll berechnet.

Dann werden der Zollwert (= FOB-Wert), der Zollbetrag (also die 5 %) und sämtliche übrigen Fracht- und Versicherungskosten (also Seefracht, Seefrachtversicherung, Löschkosten etc. und Nachlauf in Australien bis zum Endempfänger) zusammenaddiert und von diesem Betrag (vergleichbar mit EUSt.-Wert in Deutschland) berechnet sich dann die GST (General Service Tax, vergleichbar mit der EUSt./MWSt.) in Höhe von 10 %.

Das größte Problem scheint hier wohl tatsächlich die Gefahrgut-Thematik zu sein, zumal Feuerwerkskörper (UN-Nr. müsste 0336 sein, als Starthilfe zum Suchen *g*) Gefahrgutklasse 1 haben und schärferen Regularien unterliegen als alle übrigen Gefahrgüter. Soweit ich mich entsinne, ist es im Bereich Straßenverkehr (relevant für den Vorlauf zum Hafen!) sogar so, dass Feuerwerkskörper in bestimmten Mengen außer um den Jahreswechsel herum überhaupt nicht transportiert werden dürfen, oder nur mit einer schwer zu erhaltenden Sondergenehmigung! Hier sollte also wirklich ein kompetenter Spediteur zu Rate gezogen werden, also nicht die Klitsche "umme Ecke", sondern einer von den großen, vielleicht sogar einer, der auf Gefahrgut spezialisiert ist.

Hier auch mal meine Quelle, was die Fakten zum australischen Zoll angeht: www.customs.gov.au

Um ganz sicher zu gehen, für etwaige Ausfuhrbeschränkungen (falls es doch welche gibt), hier noch mal ein Link, der gerade jetzt, wo ich dies schreibe, nicht funktioniert: europa.eu.int/comm/tax...e/home.htm

Da einfach die o.g. Zolltarifnummer eingeben und man erhält alle möglichen Infos.

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr!

Grüße aus dem Sauerland
Zeemo

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