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Pulle Rum Gefahrgut im Sinne der IATA/DGR?
Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?Gehe zu Seite Zurück 1, 2
Kayschmauder |
Geschrieben am 29 September 2006
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Dabei seit 17 Mai 2005 20 Beiträge
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Hallole MagNet-99!
Vor 20 Jahren haben die Amis aber ihr Zippo eigentlich schon erfunden gehabt :D
Zippo's sind Feuerzeuge die mit UN1203 Benzin, 3, II am Leben erhalten werden, also nicht sehr weit weg vom Alkohol... :D
@LazarusLong
Ich denke das mit diesen Zippo's wird eine Diskusion sein die wohl nie wirklich enden will. Wenn ich nach dem LBA gehe, machen die zwischen leeren, vollen, entrümpelten oder wie auch immer ausgeschlachteten Zippo's keinen Unterschied. Bei denen heist es nur Zippo's sind verboten. Und wenn ich nach der IATA gehe ist hier der Abschnitt 2.3.2.5 relevant. Und da ist die Rede von Campingblablabla und ... Tanks und das ist das hüpfende Kommata - denn die eigendliche Gefahr ist nicht das Innenleben sondern das Teure, nämlich der Tank und das ist nun mal die Außenhülle. Mit diesem Sicherheitspersonal habe ich so meine Probleme, da es halt auch nur Menschen sind gibt es auch hier so ca. 1,256 Mio. Auslegungen von einer gesetzlichen Grundlage... die einfach nur sagt Benzintanks nach 2.3A haben die Voraussetzungen gem. 2.3.2.5 zu erfüllen und sollten sie das tun, dürfen sie erst nach Genehmigung der LVG im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Und alle nahmhaften LVG's wie schon gesagt sagen hierzu einfach "nein".
:P Freu mich schon auf Antwort.
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Fiver |
Geschrieben am 18 April 2007
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Dabei seit 18 April 2007 21 Beiträge
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Auch wenn der Thread schon älter ist...
Haben heute im Unterricht über Gefahrgut gesprochen und mir konnte nicht die Frage beantwortet werden, ob eine LKW Ladung Grand Marnier, Asbach Uralt u.ä. Gefahrgut ist, was offiziell ausgezeichnet werden muß.
Hab schon im Netz gestöbert aber leider nichts gefunden.
Gruß
Fiver
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Kayschmauder |
Geschrieben am 18 April 2007
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Dabei seit 17 Mai 2005 20 Beiträge
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Hallo Fiver!
Flüssige brennbare Stoffe werden nach ihrem Flammpunkt oder Siedepunkt in die einzelnen Verpackungsgruppen der Klasse 3 eingestuft. Sollte nun der zu transportierende Stoff (Asbach Uralt etc.) einen Flammbunkt unter oder gleich 60°C haben ist er als Gefahrgut einzustufen. Ist er darüber ist es kein Gefahrgut. Ich würde sagen, die alte Ware aus Asbach können wir so mitnehmen, da das Zeug zwar im Rachen brennt, aber nicht im Schmelztiegel unter vorgeschriebenen Verhältnissen. Ich hoffe ich habe weiter helfen können.
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Fiver |
Geschrieben am 19 April 2007
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Dabei seit 18 April 2007 21 Beiträge
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Sprich, der Flammpunkt bei x°C besagt, daß erst bei dieser Temperatur etwas brennen kann, richtig? Ich bin in Chemie ne echte Niete *schäm*.
Würde der Asbach einen Flammpunkt von über 61°C haben, wäre er Gefahrgut, vorausgesetzt ? Ich habe mehr als eine Tonne dabei.
edit: Denkfehler ausbessern :oops:
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Michael |
Geschrieben am 19 April 2007
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Dabei seit 24 Februar 2005 674 Beiträge
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Moin,
Zitieren:: |
Sprich, der Flammpunkt bei x°C besagt, daß erst bei dieser Temperatur etwas brennen kann, richtig |
Im Prinzip richtig. Der Flammpunkt ist die Temperatur, bei der sich ein zündfähiges Gemisch gebildet hat, das mit einer Zündquelle entzündet (entflammt) werden kann. Nach Entfernen der Zündquelle brennt das Gemisch allerdings nicht weiter.
Zitieren:: |
Würde der Asbach einen Flammpunkt von über 61°C haben, wäre er Gefahrgut |
Nein, würde er einen Flammpunkt von 60°C oder unter 60°C haben, dann wäre er als Gefahrgut einzustufen.
Gruß,
Michael
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Fiver |
Geschrieben am 21 April 2007
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Dabei seit 18 April 2007 21 Beiträge
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Ok, soweit habe ich es verstanden :)
Wenn ich an Sambucca denke, der brennt bei Zimmertemperatur.... wäre der nun als Gefahrgut einzustufen, wenn ich den LKW damit voll habe?
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