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Zollverfahren / Rückwaren / Schweiz
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
nil_zig |
Geschrieben am 08 Mai 2007
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Dabei seit 08 Mai 2007 1 Beiträge
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Hallo,
ich schreibe eine kleine Arbeit, die auch etwas an der Thematik des Zolles kratzt :D Dabei habe ich ein paar kleine Fragen.
Wie läuft das mit den Rückwaren ab? Ich habe mich da schon etwas belesen und weiß, unter welchen Voraussetzungen der Einfuhrzoll etc. in die EWG entfällt. Doch wie läuft dieses Verfahren genau ab?
Mal ein paar Beispiele:
1. Ein kleiner Versandhandel sendet ein Packet (Kleidungsstück mit Warenwert z.B. 100 €) in die Schweiz (Empfänger privat). Der Empfänger möchte aber nun die Ware retournieren, also wieder nach Deutschland senden. Es muss nachgewiesen werden, dass bei der Ausfuhr aus Deutschland die Abgaben geleistet wurden. Wer muss das nachweisen, der Empfänger der Retourware (Versandhandel) oder der Sender (privater Kunde)? Und wie weißt er das nach (Dokumente etc.)
2. Wieder ein Versandhandel (Kleidung, Ware zollpflichtig. Nun sendet er z.B. durch einen KEP oder Logistikdienstleister gleich mehrere Packete in die Schweiz. Z.B. eine ganze Palette. (Empfänger am Ende der Kette sind Privatleute / ein Lager des Dienstleisters könnte auch in der Schweiz liegen)
Wie wird das zolltechnisch behandelt?
Wenn jetzt wieder ein Privatmann die Ware retournieren und an den Versandhandel nach Deutschland schicken will. Wie läuft das ab? Wie wird das nachgewiesen? Ich mein, der Logistikdienstleister hat doch den Ausfuhrzoll bzw. den Einfuhrzoll in die Schweiz auf die ganze Pallette gezahlt und besitzt entsprechende Dokumente. Wie ist denn nun nachzuweisen, dass genau das eine Packet, was nach Deutschland zurück geht, in jener Pallette war.
Wie ist das nachzuweisen bzw. wer ist in der Beweispflicht?
So, dass war jetzt die ganze Thematik aus der Sicht des deutschen Zoll. Doch weiß eventuelle jemand, wie das auf schweizer Seite gehandhabt wird.
Also muss der private Empfänger in der Schweiz, der bereits die Einfuhrabgabe geleistet hat, erneut Ausfuhrzoll zahlen, oder bekommt er eine Rückerstattung der Einfuhrabgabe?
In welchem Zusammenhang stehen dabei die elektronischen Verfahren der Zollabwicklung?
Fragen über Fragen.
Wer kennt in diesem Zusammenhang gute und verständliche Literatur zu dieser Thematik oder gute Internetlinks, die mir helfen könnten?
Kann man irgendwo die DVO des Zoll im Internet finden? Bei zoll.de habe ich mich schon kaputtgesucht.
Würd mich freuen, ein paar Hinweise zu erhalten. :D
Marcus
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betterorange |
Geschrieben am 08 Mai 2007
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Hallo Marcus,
Ich hoffe bei Deinen Arbeiten benutzt Du den Rechtschreibemodus. ;-)
Wenn jemand Waren ins Ausland verbringt und ggf. davon ausgehen muss, das ein Teil der Waren zurückkommt, sollte seine Dokumentation darauf abgestimmt sein.
Das heisst, die Rechnungen sollten z.B. Seriennummern enthalten oder genaue Beschreibungen.
Da im Versandhandel immer ein gewisser Teil zurückläuft, sollte das vorbereitet sein.
Die Rückwarenverfahren sind in Deinen beiden Fällen die gleichen.
Wenn das Verfahren anerkannt ist bzw. mit dem Zollamt des Kunden vorabgestimmt ist, hat die Angelegenheit keine Dramatik mehr.
Mehr vielleicht unter www.zoll.de, oder einfach mal beim Zoll fragen gehen.
Viel Spass!
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