Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.030 registrierte User - 0 User online - 95 Gäste online - 61.022 Beiträge - 1.768.514 Seitenaufrufe in 2022



T Dokument


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


mop_76 Geschrieben am 01 Juni 2007



Dabei seit
06 Mai 2007
52 Beiträge
Hallo

könnte mir das jemand erklären Ist eine T Dokument dasselbe wie ne T 1 oderwas ist ein T Dokument?

CARGOFORUM PARTNER

Michael Geschrieben am 01 Juni 2007



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin,

die T-Dokumente (T1 und T2) gehören zum Thema "zollrechtliches Versandverfahren".

Es gibt das sog. "gemeinschaftliche Versandverfahren" und das sog. "gemeinsame Versandverfahren". Ziel der Versandverfahren ist es, den Warenverkehr zu erleichtern, indem die ansich fälligen Einfuhrabgaben während des Versandverfahrens ausgesetzt werden.

Grundsätzlich sind Einfuhrabgeben zum Zeitpunkt des Grenzübertritts der Ware in das Gebiet der Gemeinschaft (EU) fällig. Durch die Versandverfahren wird die Abfertigung der Ware von der Außengrenze ins Binnenland verlagert. Für die Dauer des Versandverfahrens sind dann keine Einfuhrabgaben fällig, die Ware wird unverzollt befördert.

Dies muß unter zollrechtlicher Überwachung stattfinden. Dazu gibt es (u.a.) die T-Dokumente, die für das o.g. gemeinschaftliche Versandverfahren ebenso Anwendung finden können wie für das o.g. gemeinsame Versandverfahren:
- unter dem "gemeinschaftlichen Versandverfahren" versteht man die Beförderung von Waren zwischen zwei Orten, die in der EU liegen;
- unter dem "gemeinsamen Versandverfahren" versteht man die Beförderung von Waren zwischen der EU und den EFTA-Staaten (Schweiz, außerdem Lichtenstein, soweit in Zollunion mit der Schweiz verbunden, Norwegen, Island)
jeweils unter zollrechtlicher Überwachung.

Beim "gemeinschaftlichen Versandverfahren" wird noch unterschieden zwischen dem "externen gemeinschaftlichen Versandverfahren" (T1) und dem "internen gemeinschaftlichen Versandverfahren" (T2).

Das "externe gemeinschaftliche Versandverfahren" auf T1-Papier findet dabei grundsätzlich Anwendung bei dem Transport von Nichtgemeinschaftsware zwischen zwei innerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft liegenden Orten. Das gilt auch, wenn einer der Orte die Zollaußengrenze der Gemeinschaft ist.

Das "interne gemeinschaftliche Versandverfahren" auf T2-Papier findet dabei grundsätzlich Anwendung bei dem Transport von Gemeinschaftswaren, die an einem Ort in der Gemeinschaft beginnt und an einem anderen Ort in der Gemeinschaft endet und dabei ein Drittland (ein EFTA-Land) berührt wird.

Für Versandverfahren auf T2-Papier gibt es auch Sonderfälle, z.B. das sog. T2L oder das sog. T2F.

Außer T-Papieren gibt es auch noch die Möglichkeit der Beförderung mit Carnet TIR oder Carnet ATA. Beide Papiere sind ebenfalls Papiere für Versandverfahren.

Weitere Infos zum Thema finden sich auf der Seite vom Zoll.

Gruß,
Michael

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich