Moin,
die T-Dokumente (T1 und T2) gehören zum Thema "
zollrechtliches Versandverfahren".
Es gibt das sog. "gemeinschaftliche Versandverfahren" und das sog. "gemeinsame Versandverfahren". Ziel der Versandverfahren ist es, den Warenverkehr zu erleichtern, indem die ansich fälligen Einfuhrabgaben während des Versandverfahrens ausgesetzt werden.
Grundsätzlich sind Einfuhrabgeben zum Zeitpunkt des Grenzübertritts der Ware in das Gebiet der Gemeinschaft (EU) fällig. Durch die Versandverfahren wird die Abfertigung der Ware von der Außengrenze ins Binnenland verlagert. Für die Dauer des Versandverfahrens sind dann keine Einfuhrabgaben fällig, die Ware wird unverzollt befördert.
Dies muß unter zollrechtlicher Überwachung stattfinden. Dazu gibt es (u.a.) die T-Dokumente, die für das o.g. gemeinschaftliche Versandverfahren ebenso Anwendung finden können wie für das o.g. gemeinsame Versandverfahren:
- unter dem "gemeinschaftlichen Versandverfahren" versteht man die Beförderung von Waren zwischen zwei Orten, die in der EU liegen;
- unter dem "gemeinsamen Versandverfahren" versteht man die Beförderung von Waren zwischen der EU und den EFTA-Staaten (Schweiz, außerdem Lichtenstein, soweit in Zollunion mit der Schweiz verbunden, Norwegen, Island)
jeweils unter zollrechtlicher Überwachung.
Beim "gemeinschaftlichen Versandverfahren" wird noch unterschieden zwischen dem "externen gemeinschaftlichen Versandverfahren" (T1) und dem "internen gemeinschaftlichen Versandverfahren" (T2).
Das "externe gemeinschaftliche Versandverfahren" auf T1-Papier findet dabei grundsätzlich Anwendung bei dem Transport von
Nichtgemeinschaftsware zwischen zwei innerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft liegenden Orten. Das gilt auch, wenn einer der Orte die Zollaußengrenze der Gemeinschaft ist.
Das "interne gemeinschaftliche Versandverfahren" auf T2-Papier findet dabei grundsätzlich Anwendung bei dem Transport von
Gemeinschaftswaren, die an einem Ort in der Gemeinschaft beginnt und an einem anderen Ort in der Gemeinschaft endet und dabei ein Drittland (ein EFTA-Land) berührt wird.
Für Versandverfahren auf T2-Papier gibt es auch Sonderfälle, z.B. das sog. T2L oder das sog. T2F.
Außer T-Papieren gibt es auch noch die Möglichkeit der Beförderung mit Carnet TIR oder Carnet ATA. Beide Papiere sind ebenfalls Papiere für Versandverfahren.
Weitere Infos zum Thema finden sich auf der
Seite vom Zoll.
Gruß,
Michael