Mockel wrote: |
Die Ausfuhranmeldung (EX 1) wird nur bei Exporten benötigt. Sie hat mehrere Funktionen und in der Regel besteht Sie aus 3 Exemplaren. 1. Exemplar 1 ist für das Zollamt bestimmt und gilt aus Ausfuhrüberwachung, damit der Zoll weiss, was ausgeführt wird und ggfls. eingreifen kann! 2. Exemplar 2 ist für das Bundesamt für Statistik in Wiesbaden bestimmt, gilt also nur der Statistik und dem Überblick über alle Ausfuhren der EU! 3. Exemplar 3 begleitet die Ware und dient dem Ausführer als Ausfuhrnachweis (gilt nur für den Transport per LKW, gibt da verschiedene Varianten) |
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