Ausfuhrerklärung EX1 und T1
-> Außenhandel und Zoll allgemein

#1: Ausfuhrerklärung EX1 und T1 Autor: Annika89Ort: Hamburg BeitragGeschrieben am: 02 Oktober 2008
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Guten Morgen ihr Lieben :)

Ich habe am 15.9.08 meine Ausbildung zur Speditionskauffrau begonnen. Zur Zeit lese & lerne ich noch viel, bevor ich meine ersten eigenen Akten bekomme *aufgeregt bin*

Nun habe ich am Montag ein Meeting mit dem Chef und er will mich über die Ausfuhrerklärung (EX 1) und die T1 abfragen.
Da hier sehr viel los ist, habe ich kaum Zeit, meine Ansprechpartnerin auszufragen.
Vielleicht können mir hier ein paar Erfahrene einen groben Überblick über diese Dokumente geben. (nur ganz knapp und einmal für Doofe ;) )

Vielen Dank schon einmal im Vorraus!

Liebe Grüße,
Annika

#2: Re: Ausfuhrerklärung? T1? Autor: FraKemOrt: Leverkusen BeitragGeschrieben am: 02 Oktober 2008
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Hallo Annika,

eine Ausfuhrerklärung ist eine Meldung über die Verbringung von Gemeinschaftsware (EG-Ware) in ein Drittland.
z.B. in Hamburg hergstellte Ware wird nach China geliefert.

Ein Versandschein T1 wird benötigt um "Nichtgemeinschaftsware" an einen Binnenort innerhalb der Gemeinschaft zu verbringen
z.B. Ware aus China kommt in Hamburg an und wird mit Versandschein T1 zu einem Binnenort (z.B. München) verbracht, ohne in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden zu sein.

Das läßt sich leider alles nicht so leicht erklären... eine Menge Fachbegriffe die Du noch lernen mußt.

#3: Re: Ausfuhrerklärung? T1? Autor: Mockel BeitragGeschrieben am: 02 Oktober 2008
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Wieso erklärt Dir das dein Chef nicht einfach ? :D

Ich kann soviel sagen.... das kommt in der Schule erst im 2. Lehrjahr dran (da sind wir gerade)! ;)


Also T1 ist ein Verfahren, dass eingeführt wurde um die Zollämter an den EU-Ausgangszollstellen zu entlasten. Mit dem T1-Versandvefahren verbringst du deine Ware also in die EU ohne das diese direkt verzollt ist.
Du musst die Ware dann bei Deinem jeweiligen Binnenzollamt gestellen und zolltechnisch abwickeln. Erst dann ist die Sendung verzollt!

Die Ausfuhranmeldung (EX 1) wird nur bei Exporten benötigt. Sie hat mehrere Funktionen und in der Regel besteht Sie aus 3 Exemplaren.

1. Exemplar 1 ist für das Zollamt bestimmt und gilt aus Ausfuhrüberwachung, damit der Zoll weiss, was ausgeführt wird und ggfls. eingreifen kann!
2. Exemplar 2 ist für das Bundesamt für Statistik in Wiesbaden bestimmt, gilt also nur der Statistik und dem Überblick über alle Ausfuhren der EU!
3. Exemplar 3 begleitet die Ware und dient dem Ausführer als Ausfuhrnachweis (gilt nur für den Transport per LKW, gibt da verschiedene Varianten)

Bin kein Zollprofi, aber das sollte Dir schonmal ein Stück weiter helfen und Deinen Chef besänftigen! ;)

Wenn was falsch sein sollte, dann bitte entsprechend berichtigen. :)

Gruß
Mockel

#4: Re: Ausfuhrerklärung? T1? Autor: Der_Staufer BeitragGeschrieben am: 02 Oktober 2008
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Ganz einfach:

Der Zoll unterscheidet zwischen Nichtgemeinschaftsware und Gemeinschaftsware.

Nichtgemeinschaftsware ist Ware, die aus einem Drittland (Land, dass nicht der EU angehört, z.B. Schweiz) eingeführt werden soll, aber noch nicht verzollt ist.

Gemeinschaftsware ist verzollte Nichtgemeinschaftsware, oder Waren die in der EU hergestellt worden sind.

In einem T1-Verfahren werden nur Nichtgemeinschaftswaren transportiert, grundsätzlich ist der LKW vom Zoll verplombt worden, sodass niemand die Ware wegnehmen kann, um sie so einzuschmuggeln.

Eine Ausfuhranmeldung wird für Gemeinschaftswaren geschrieben, wenn diese nach außerhalb der EU befördert werden sollen. Hier wird grundsätzlich keine Plombe angelegt, weil eben kein Schmuggel stattfinden kann.

Das mal ganz grob für den Einstieg. Stelle hier besser Detailfragen.

Der meiner Meinung nach beste Einstieg ins Thema ist die Homepage des Zolls unter www.zoll.de
www.zoll.de/b0_zoll_un...index.html

www.zoll.de/b0_zoll_un...index.html

#5: Re: Ausfuhrerklärung? T1? Autor: Annika89Ort: Hamburg BeitragGeschrieben am: 04 Oktober 2008
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Hallo ihr Lieben!

Erst einmal vielen lieben Dank für eure Antworten! :D

@ Mockel: Mein Chef will eben, dass ich mir das alleine beibringe. So ganz versteh ich das Prinzip auch nicht ... Wenn ich mir jetzt überlege, dass ich das eigentlich - schulisch gesehen - erst in 2 jahren wissen müsste... *grummel*

@ Der_Staufer: Danke dir für den groben Einstieg! Ich würde gerne Detailfragen stellen, aber da ich leider noch absolut gar nicht in der Materie stecke, dachte ich mir, ich frage mal euch so allgemein. Werde mich nun am Montag spezieller damit beschäftigen - vielleicht fallen mir dann auch Detailfragen ein :)

Ich wünsche euch noch einen schönen Abend!

Annika

#6: Re: Ausfuhrerklärung? T1? Autor: madmud BeitragGeschrieben am: 03 Dezember 2009
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Weiß vielleicht jemand ob es auch das T1-Dokument ist, das man benötigt wenn man beispielsweise ein aus den USA importiertes Auto aus dem Hamburger Hafen nur zum Transport zu einem anderen Hafen in Deutschland herausholen will um es dann von dort weiter ins (Nicht EU-)Ausland zu verschiffen?

Merci schonmal!

#7: Re: Ausfuhrerklärung? T1? Autor: Stefan1531Ort: Stuttgart BeitragGeschrieben am: 04 Dezember 2009
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Das ist richtig. Für diesen Fall benötigt man ebenfalls dieses T1 (Transit)-Dokument. Es wird dann an der EU-Grenze wieder durch ein weiteres Transitverfahren abgelöst.

#8: Re: Ausfuhrerklärung? T1? Autor: vacallo BeitragGeschrieben am: 04 Dezember 2009
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Mockel wrote:

Die Ausfuhranmeldung (EX 1) wird nur bei Exporten benötigt. Sie hat mehrere Funktionen und in der Regel besteht Sie aus 3 Exemplaren.

1. Exemplar 1 ist für das Zollamt bestimmt und gilt aus Ausfuhrüberwachung, damit der Zoll weiss, was ausgeführt wird und ggfls. eingreifen kann!
2. Exemplar 2 ist für das Bundesamt für Statistik in Wiesbaden bestimmt, gilt also nur der Statistik und dem Überblick über alle Ausfuhren der EU!
3. Exemplar 3 begleitet die Ware und dient dem Ausführer als Ausfuhrnachweis (gilt nur für den Transport per LKW, gibt da verschiedene Varianten)


Ich hatte kürzlich eine Diskussion mit einem Kolleg aus DE. Er sagte, dass die EX1 nicht mehr existiere, alles läuft über Atlas. Stimmt es?

#9: Re: Ausfuhrerklärung EX1 und T1 Autor: SeerobeOrt: Stuttgart BeitragGeschrieben am: 04 Dezember 2009
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Hallo,
die EX 1 heißt jezt EX A und darf nur noch seit dem 1.7.09 auf dem elektronischen Wege eingereicht werden.
s. hierzu den link zur IHK:

www.stuttgart.ihk24.de...mba_ae.jsp

Gr
HaJo



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