Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.036 registrierte User - 0 User online - 69 Gäste online - 61.028 Beiträge - 2.374.604 Seitenaufrufe in 2022



Gesamtverantwortlicher Warenursprung und Präferenzen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Projektkoordinator Geschrieben am 14 November 2013



Dabei seit
14 Mai 2009
249 Beiträge
Guten Morgen,

ich bin gerade dabei unsere A&O für den Bereich Warenursprung zu überarbeiten. Daher würde ich gerne Erfahrungen austauschen und mir Tipps dazu einholen, was ich noch einbauen muss.

Habt ihr beispielsweise die Rechte, Pflichten und die Weisungsbefugnis des Verantwortlichen in der A&O geregelt? Habt ihr eine Liste mit Unterschriftsberechtigten integriert?

Gruß und danke für die Infos im Voraus.

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 14 November 2013



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Weil das Thema "Gesamtverantwortlicher" Thema eines aktuelles Seminars war und hier sowohl Vertreter des Zolls (Ziel: nicht lange nach einem Schuldigen suchen) als auch der Berater (Ziel: Zollpersonal nervös machen und Beratungsbedarf kreiieren) hier versucht haben, daraus eine tatsächliche Gesamtverantwortung und persönliche Haftung abzuleiten ,hier meine Meinung:

Nur weil der Zoll in einer Dienstanweisung und einem Formular diesen Begriff erfunden hat, der rechtlich nirgends definiert ist, kann keine Gesamtverantwortung und Pauschalhaftung abgeleitet werden. Der als Gesamtverantwortlicher bezeichnete Kontakt für Präferenzthemen im Unternehmen kann nur dann verantwortlich und persönlich haftbar gemacht, wenn er selber konkret Fehler begangen hat. Bei anderen Fehlern gelten dann die allgemeinen Haftungsregeln und Sanktionen, z.B. § 30 und § 130 OWIG gegen das Unternehmen und/oder deren gesetzliche Vertreter.

Auch aus diesem Grund würde ich hier im eigenen Interesse auch keinerlei weitergehenden Verantwortlichkeiten definieren. Denn dann könnte man darauf eher festgenagelt werden.

Kevin89 Geschrieben am 14 November 2013



Dabei seit
03 Mai 2011
73 Beiträge
Hallo,

Gesamtverantwortlicher muss meines Wissens nach immer ein Mitglied der GL sein !?
Ist meiner Meinung nach auch logisch, denn nur ein solcher hat im Betrieb die Möglichkeit,
Organisationen und Anweisungen für einen ganzen Betrieb festzulegen.

Wir haben noch Verantwortliche für die Ausstellung von Präferenznachweisen genannt. (nur diese dürfen unterschrieben)

Das dient unter anderem auch für den Schutz der Präferenz-involvierten Mitarbeiter (falls jemand anderes im Betrieb diese
AuO missachtet und eigenhändig seinen „Servus“ unter ein Präferenzdokument setzt.. was ja Verkäufer wegen den $‘s in den Augen gerne mal machen…)

So fährt man eigentlich ganz gut denke ich…

Gruß

Projektkoordinator Geschrieben am 15 November 2013



Dabei seit
14 Mai 2009
249 Beiträge
Guten Morgen,

ich glaube du meinst den Ausfuhrverantwortlichen, dieser muss in der GF sitzen.

Beim Thema Warenursprung sieht das anders aus, nachstehend ein Auszug aus dem Merkblatt zum ermächtigten Ausführer:


"Wer ist Gesamtverantwortliche/r und
was sind ihre/seine Aufgaben?
Der/die Gesamtverantwortliche ist die Person, die in
Ihrem Unternehmen die ordnungsgemäße und
rechtskonforme Umsetzung des Verfahrens ermächtigter
Ausführer verantwortet.
Deshalb kommt nur eine in Ihrem Unternehmen
beschäftigte Person in Frage, die nicht nur über
ausreichende Kenntnisse des Präferenzrechts verfügt,
sondern zudem auch die Befugnis besitzt, in
die betrieblichen Abläufe so weit steuernd einzugreifen,
wie dies für die Einhaltung der präferenziellen
Voraussetzungen erforderlich ist. Ferner hat er/sie
die Tätigkeit der mit der Ausfertigung der Präferenznachweise
befassten Beschäftigten zu überwachen
und sicherzustellen, dass diese die Ursprungsregeln
kennen, verstehen und richtig anwenden.
Geben Sie daher in der AuO neben dem Namen
und den Kontaktdaten der/des Gesamtverantwortlichen
auch die Funktion im Unternehmen und die
Befugnisse an."

Kevin89 Geschrieben am 15 November 2013



Dabei seit
03 Mai 2011
73 Beiträge
Richtig, und diese Anforderungen an den Gesamtverantwortlichen kann meiner Meinung nach nur ein Mitglied der GL oder ein ähnlich hoch angesiedelter leitender Angestellter erfüllen.

waldorf Geschrieben am 15 November 2013



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Projektkoordinator har Recht. Nur beim Ausfuhrverantwortlichen ist vorgegeben, dass er in der Geschäftführung angesiedelt sein muss.
Die Ableitung von Kevin89 aus der Definition des Merkblatts, dass auch der "Gesamtverantwortliche Präferenzen" ebenfalls ein leitender Angestellter sein müsste, kann gar nicht stimmen. Wer hat denn dort "ausreichende Kenntnisse des Präferenzrechts" ?

Nochmal: der "Gesamtverantwortliche Zoll" ist eine Erfindung der exekutiv tätigen Zollverwaltung. Es gibt dafür keinerlei Rechtsgrundlage. Er existiert auch in anderen EU-Mitgliedstaaten als Voraussetzung für den Ermächtigten Ausführer nicht.

Ich störe mich ja nicht daran, dass der Zoll einen kompetenten Ansprechpartner haben will. Mich stört das Wort "..verantwortlicher" und das Risiko, dass er zum pauschalen Sündenbock gemacht werden könnte, wenn irgendwo im Unternehmen was im Zusammenhang mit Präferenzen schief laufen sollte.

Projektkoordinator Geschrieben am 15 November 2013



Dabei seit
14 Mai 2009
249 Beiträge
Das der Ausfuhrverantwortliche in der GF sitzen muss ist klar von der BAFA geregelt, dabei geht es ja aber um das Thema Exportkontrolle bei genehmigungsbedürftigen Materialien.

Wo der Gesamtverantwortliche für den Warenursprung sitzen muss ist dagegen nicht eindeutig definiert. Ein Mitglied der GF hat ja gar nicht die Kapazitäten dazu, die korrekte Präferenzabwicklung sicherzustellen. Bislang war der Gesamtverantwortliche ein MA aus dem Versand.

MatthiasPreisinger Geschrieben am 30 Juli 2014



Dabei seit
29 Juli 2014
11 Beiträge
Schade, dass ich dieses Forum so spät endeckt habe.

Ich möchte hier einige Gedanken zur Legitimation des Gesamtverantwortlichen hinzufügen.

Eine Rechtsgrudlage für den Gesamtveranwortlichen ergibt sich aus den Präferenzabkommen.
Z. B. Art. 23 Abs. 3 Protokoll 3 Abk. EWG-Schweiz.
Demnach können die Zollbehörden die Bewilligung des Status eines ermächtigten Ausführers von allen ihnen zweckdienlich erscheinenden Voraussetzungen abhängig machen.
Diese Voraussetzungen sind in der Dienstvorschrift zum EA geregelt und teilweise im Merkblatt veröffentlicht.
Eine der Voraussetzungen für die Bewilligung EA ist eben die Bennenung des Gesamtverantwortlichen mit den in der Dienstvorschrift oder im Merkblatt genannten Fähigkeiten (ausreichende Kenntnisse des Präferenzrechts um das Verfahren umsetzen zu können) und gewissen "Kompetenzen".
Mir ist auch bekannt, dass es diese Person in anderen Mitgliedstaaten nicht gibt. Dies dürfte jedoch unerheblich sein, da wie gesagt eine gesetzliche Grundlage in Deutschland dafür existiert.
Wie weit die persönliche Haftung geht, damit habe ich mich noch nicht befasst.
Mich würde interessieren, ob jemand in diesem Bereich schon Schwierigkeiten hatte.

waldorf Geschrieben am 31 Juli 2014



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ich kenne keine "gesetzliche Grundlage in Deutschland" ?
Eine Dienstvorschrift oder ein Merkblatt reicht dazu nicht aus.
Und den zitierten Artikel des Abk. CH als Legitimation für den Gesamtverantwortlichen heranzuziehen, ist etwas weit hergeholt.

Mich stört die ungleiche Praxis innerhalb der EU ungemein. Hier muss man alle Abkommen im Detail beherrschen, für den EA sehr hohe Anforderungen erfüllen. Das Wort "Präferenzkalkulation" -geschweige denn damit verbundene teure IT-Systeme- ist in anderen Mitgliedstaaten, vielleicht mit Ausnahme Österreichs, gänzlich unbekannt.

Weil das so ist, wird immer häufiger hier auf die Nutzung der Präferenz verzichtet, während Wettbewerber in anderen Mitgliedstaaten fleißig Präferenzen ausstellen, ohne überhaupt zu wissen, was sie da tun, und dadurch in bestimmten Exportmärkten große Wettbewerbsvorteile haben.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich