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Spediteur hat Transportversicherung vergessen - dispositiver Fehler - greifen hier die ADSp


Phoenixe Geschrieben am 22 November 2013



Dabei seit
13 Juni 2013
5 Beiträge
Hallo,

ich habe ich bezüglich der Haftung eine Frage:

Ich veranlasse über eine Fixkostenspedition die Versendung einer Maschine (ca. 400 KG), sagen wir 500.000 EUR wert und beauftrage eine Transportversicherung über die Summe einzudecken (Empfänger ist in Novosibirsk, Russland, Zustellung per LKW).

Jetzt tritt der Fall ein, dass die Maschine beschädigt angeliefert wird und der Spediteur vergessen hat die Versicherung einzudecken.
Klar für mich ist, dass nach CMR (8,33 SZR/KG) gehaftet wird, aber wie sieht es bei dem dispositiven Fehler aus, vergessen der TV? Greifen hier die ADSp?

Vielen Dank schonmal für eine Antwort

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betterorange Geschrieben am 22 November 2013



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Phoenixe, der gute Spediteur hat einen guten Versicherer, der gerade dieses Risiko in der Betriebsversicherung mit eingeschlossen hat. Sollte nicht zu häufig vorkommen. Der Versicherer kann mit eintreten.

Fetchman Geschrieben am 23 November 2013



Dabei seit
26 Juli 2012
212 Beiträge
heheh so was habe ich auch gerade, da gehts aber nur um 40000 Euro Schaden
Der Disponent hat vergessen, eine Warenversicherung ein zu decken und prompt ist die Ware auch defekt angekommen.

Erst mal PECH gehabt, da zahlt keine Versicherung.

Das einzige worüber man das abwickeln kann ist eine Versicherung die den Vermögensschaden deckelt. Die haben aber die wenigsten, denn die ist höllisch teuer. (Ähnlich DNO)
Man darf das nicht mit der Betriebshaftpflicht verwechseln, die dient nur dazu wenn sich z.B. im Winter auf dem Firmengelände ausrutscht und sich ein Bein bricht.

Wenn es nachzuweisen ist in der Beauftragung an die Spedition, das die eine Versicherung eindecken sollen und nicht gemacht haben, dann haftet der Spediteur voll für den Schaden.

Auf alle Fälle alle in der Kette bekannten Spediteure haftbar halten und feststellen wo der Schaden entstanden ist.

Wir hatten Glück in unserer Betriebsversicherung war so ein Vermögensschaden mit drin, also durch Fahrlässigkeit des Mitarbeiters verursachter Vermögensschaden wir gedeckelt.
Die Transportversicherung zahlt nur nach ADSP oder CMR je nach dem wie ihr die Ware transportiert habt.
Wir haben den Mitarbeiter abgemahnt, da er gegen eine direkt Anweisung gehandelt hat und seine Sorgfaltpflicht verletzt hat.

dispositiven Fehler > ich denke du ziehlst hier auf den § 433 HGB ab, Pflichtverletzung des Frachtführers, damit kannst du es ja mal versuchen, ob sich die Transportversicherung, sich deinem Gedanken anschliesst. Da wären dann die meisten Kosten gedeckt, vielleicht über nehmen die sogar alles.

Aber ich denke für 500000 Euro ist die Maschine nur beschädigt und noch brauchbar, also reden wir hier wohl eher um die Kosten von Ersatzteilen und einer Reparatur. Von einem Totalverlust ist meisten nur auszugehen, wenn der LKW einen Unfall hätte oder das Flugzeug stürzt ab.
Der Kunde dramatisiert gerne mal. Lass dir genau erklären was defekt ist vom Kunden, wenn es geht mit Bildern, und lass dir sagen was die Reparatur kosten würde, darin kann auch enthalten sein die Entsendung eines Technikers, also Flug und Hotel etc.

Spreche mit deiner Versicherung, erkläre denen was passiert ist, und frage ruhig nach wie die das vorab beurteilen in welche Richtung es gehen wird den Schaden zu regulieren.
Meistens sagen die wenn sich das und das bewahrheitet, dann sind wir in der und der Art der Schadensregulierung.

So habe ich das in meine Fall auch gemacht.
Dann kam der Gutachter, hat die Summen überprüft (Fracht / Wert der Ware etc) und den Schaden aufgenommen und dann haben wir mit der Versicherung Alternativen besprochen, wie das reguliert werden kann.

Bei uns war das Schadensbild klar und somit haben die dann angefangen das zu regulieren, den bei uns war die Ware nicht mehr zu gebrauchen und ein Ersatz musste schnell versand werden, dann weitere Kosten drohten, da diese Ware im Strassenbau verbaut werden sollte noch vor dem Winter, sonst hätte die Leute dort keine Gasversorgung gehabt und das hätte richtig Ärger gegeben, wenn die nicht heizen können.

Das mal so grob...

Tim_S. Geschrieben am 12 Februar 2014



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
Tag,
es liegen letztlich zwei verschiedene Haftungsgründe des Spediteurs vor:

1. Zum einen eine Beschädigung im Sinne von Art. 17 CMR, wofür der Fixkostenspediteur grundsätzlich mit bis zu 8,33 SZR/kg haftet, sofern er nicht qualifziert verschuldet den Schaden herbeigeführt hat (Art. 29 CMR).

2. Zum anderen das Unterlassen der Eindeckung einer Warentransportversicherung. Letzteres regelt die CMR nicht, weshalb dann hier ergänzend HGB gilt (Spediteur soll ja die "ADSp" einbezogen haben, wird also in Deutschland seinen Sitz haben). HGB regelt das in § 461 Abs. 2 HGB. Insoweit haftet der Spediteur unbegrenzt. Der Anspruch des Versenders geht darauf, vom Spediteur so gestellt zu werden, als ob eine Warenversicherung eingedeckt worden wäre. Eine Warenversicherung ersetzt ohne eine Beschränkung auf 8,33 SZR/kg, nahezu ohne den Einwand von Verpackungsmängeln, ohne irgendwelche Einschränkungen aus B/L-Bedingungen usw.

Der Versender kann also wegen der Unterlassung der Eindeckung der Warentransportversicherung den Spediteur auf dasjenige an Schadensersatz verklagen, was der Versender von einer eingedeckten Transportversicherung bekommen hätte.

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