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Kosten der Entladung bei C-Klauseln


Chev Geschrieben am 24 November 2013



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Hallo,

nochmal das Thema Incoterms. Es heißt ja in den Definitionen der C-Klauseln, dass die Kosten der Entladung grundsätzlich durch den Käufer getragen werden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen:

Wie ist die Abwicklung bei Seefrachten/Containern? Im Bestimmungsseehaften werden die Container vom Schiff entladen. Demnach müssten die Kosten dafür (THC) seitens Spediteur an den Käufer weiterbelastet werden, richtig?

Wie ist die Abwicklung bei Luftfrachten? Am Bestimmungsflughafen werden die Paletten vom Flugzeug entladen. Ist es hier auch so, dass das schon die Kosten des Käufers sind?

Weitere Frage: Demnach müssten die Spediteure ebenso eventuelle Lagerkosten im Bestimmungsseehafen oder Bestimmungsflughafen an den Käufer weiterbelasten und nicht an den Verkäufer, richtig?

Danke für eure Info.

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cobra9.0 Geschrieben am 24 November 2013



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Hallo Chev,

ich kann Dir nur etwas zur Seefracht sagen. Die THC am Bestimmungsort haben nichts mit dem Löschen der Container vom Schiff zu tun. Diese Kosten sind in der Linienschifffahrt in der Seefracht enthalten. Bei den klassischen Incoterms-Klauseln für den Seebereich (CFR, CIF) endet die Kostentragungspflicht, sobald die Waren am benannten Bestimmungshafen angekommen sind. Insofern hat der Verkäufer mit etwaigen Lagergeldern im Bestimmungshafen grundsätzlich nichts zu tun.

Gruß

Chev Geschrieben am 24 November 2013



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Zitieren::
Die THC am Bestimmungsort haben nichts mit dem Löschen der Container vom Schiff zu tun

Es war auch die THC im Bestimmungsseehafen gemeint. Meines Wissens drückt THC nichts anderes aus, als das Ver- oder Entladen von Seecontainern auf/von Seeschiffen mittels entsprechenden Terminals/Kränen in den jeweiligen Häfen.

Laut Definitionen der Incoterms sind die Kosten für Entladung (vom Seeschiff) durch den Käufer zu tragen. Nur wenn die THC "Teil der Seefrachtkosten" sind (Vertrag nach Liner Terms), trägt der Verkäufer die Kosten für das Entladen vom Schiff.
Ist das richtig so? Falls nicht, dann bitte nochmal mit Kriterien schildern.

Danke und Gruß

cobra9.0 Geschrieben am 24 November 2013



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266 Beiträge
Ich meinte auch den Bestimmungshafens und nicht den Bestimmungsort. In den liner terms sind die Kosten für das Entladen vom Seeschiff und der Transport zum Container Yard (CY) enthalten. Die THC deckt hingegen die Kosten ab, die vom CY bis auf den LKW entstehen.

Chev Geschrieben am 25 November 2013



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1477 Beiträge
Danke für die Info. Habe immer gedacht, dass mit THC (zumindest größtenteils) die tatsächliche Ver- und Entladung des Containers an bzw. von Bord gemeint ist.

Kann nochmal jemand was zu Luftfrachten sagen?

Danke

betterorange Geschrieben am 25 November 2013



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Chev,
i.d.R. sind die Kosten bis ins Zollager in der Luftfracht enthalten, so auch das entladen der Flugzeuge und der ULD´s.

LG BO

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