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Luftfracht muss AWB auf Endlospapier gedruckt werden


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


JelenaD Geschrieben am 02 Dezember 2013



Dabei seit
11 Juni 2010
25 Beiträge
Hallo Zusammen,

wir bekommen von unserem Spediteur einen Stapel vorgedruckter AWB's (AWB-Nr, Absender, Empfänger, ect.) für eine Woche, auf dem Endlospapier, 2-fach. Täglich müssen wir dann den jeweiligen AWB in die Schreibmaschine einlegen und die variablen Daten nachtragen (Colli/Gewicht/Rg.Nr.). Das ist eine doch sehr altertümliche Arbeitsweise :(

Daher würde es mich einmal interessieren ob die AWB's unbedingt auf diesem Endlospapier (6 Durchschläge) gedruckt werden müssen, da auch eine Anschaffung eines Nadeldruckers nicht wirklich zeitgenmäß ist.

Kann man AWB'S evtl. auf Laserdruckern auf normalem Papier drucken?
Oder ist das Airline-abhängig oder durch IATA geregelt???

Vielen Dank im Voraus & Grüße
Jelena

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Fetchman Geschrieben am 02 Dezember 2013



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26 Juli 2012
212 Beiträge
Das ist nicht zulässig laut IATA.

Ein AWB ist ein Frachtdokument und ist von dem IATA Member bzw deren Mitarbeiter zu unterschreiben, also ein DOKUMENT. Nachträglich was eintragen in der Form wie ihr es macht ist nicht zulässig. Das Dokument sollte auch unterschrieben sein von einem MItarbeiter der Firma, die IATA NR hat.

Siehe IATA HANDBUCH, welches man kennen sollte wenn man AWBs schreibt bzw wenn man Member wäre.

Wie macht ihr das eigentlich mit Secured Airfreight.....???? Ist euer Spediteur REG-B, dann nochmals: EINE NETTE DOKUMENTENFÄLSCHUNG bzw Verstoss gegen das Luftfahrtbundesgesetz.
Wenn ihr die Dinger auch für Secured Fracht ausstellt.

Gefährlich eine solche Frage hier zu stellen.

airliner Geschrieben am 02 Dezember 2013



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24 Januar 2005
590 Beiträge
Hallo Fetchman,

was genau ist nicht zulässig laut IATA? Bitte mit Quellenangabe.
Wer schreibt denn, dass hier nachträglich etwas eingetragen wird? Ich habe es so verstanden, dass der Fragesteller von seinem Spediteur AWB erhält, um Teile des AWB zu vervollständigen. Ich setze dann voraus, dass die Sendung mit AWB zum Spediteur geht, der den AWB inhaltlich kompletiert, prüft und unterschrieben an die Airline gibt. Wo ist das Problem? Alles andere ist doch Spekulation.
Auf den letzten Teil gehe ich nicht ein da es rein gar nichts mit der Frage die gestellt wurde zu tun hat und ohne weitere Kenntnisse auf Unterstellungen basiert. Nicht die feine Art.

Jelena, allerdings würde mich der komplette Prozess interessieren. Warum füllt ihr überhaupt etwas in den AWB aus. Gibt es da einen Grund?

JelenaD Geschrieben am 02 Dezember 2013



Dabei seit
11 Juni 2010
25 Beiträge
Mir geht es hier speziell um den vollständigen Satz für die Bank, also Akkreditivgeschäft, nicht um das Original welches die Ware begleitet. Diese füllt ganz normal der Spediteur aus. Das Exemplar fürs Akkreditiv fülle jedoch ich aus (teilweise) um mir den Zwischenschritt mit dem Spediteur zu sparen (Zeitaufwendige), das ewige Hin und Her zwischen Empfänger, Bank, ect. Da wäre ein Original auf normalem Papier genial, falls möglich...

JelenaD Geschrieben am 02 Dezember 2013



Dabei seit
11 Juni 2010
25 Beiträge
Ich füge hinzu, bevor es wieder missverstanden wird. Nachdem ich mit Bank & Empfänger alles geklärt habe, geht der AWB zurück zum Spediteur, der dann prüft & unterschreibst wenn seinerseits alles OK ist

Happo Geschrieben am 02 Dezember 2013



Dabei seit
29 April 2013
5 Beiträge
Die Verwendung von auf "Normalpapier" gedruckten AWBs ist erlaubt und mittlerweile bei vielen sogar Standard. Wichtig ist dabei, dass das Programm einen 12 Seiten Satz erzeugt, in dem die verschiedenen Original und Kopien auch die jeweilige Bezeichnung haben wie auf den endlos Original Papier. Also Original 1,2 usw.

Bei L/C Geschäften wäre ich jedoch vorsichtig. Viele Banken erkennen diese Variante leider noch nicht an. Von Seite der Airlines/Handlingsagenten ist es kein Problem.

Happo Geschrieben am 02 Dezember 2013



Dabei seit
29 April 2013
5 Beiträge
Man braucht allerdings einen Duplex-Drucker, da auf der Rückseite der 3 "Originale", wie beim Endlospapier auch, die aktuellen Bedingungen aufgedruckt sein müssen !!!

JelenaD Geschrieben am 02 Dezember 2013



Dabei seit
11 Juni 2010
25 Beiträge
Super, mit der Antwort kann ich arbeiten, danke

scs6862 Geschrieben am 04 Dezember 2013



Dabei seit
11 März 2010
200 Beiträge
Moin,

"aktuelle Bedingungen" sind HAFTUNGS- UND VERSICHERUNGS" bedingungen! und da gibt es kleine aber feine Unterschiede zwischen AWB/HAWB/MAWB. Oder in Kombination...je nach Airline, je nach Spediteur...

sevenup Geschrieben am 09 Januar 2014



Dabei seit
11 April 2007
2 Beiträge
Hallo,
müssen die Originale dann auf der Vorderseite in der jeweiligen Farbe (grün, blau, rot) angedruckt werden oder darf der komplette Satz in s/w gedruckt werden?

LazarusLong Geschrieben am 14 April 2014



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
...dass ein Non-Direct Shipper (d.h. ein Versender, der sich eines IATA - Luftfrachtspediteurs bedient den MAWB oder HAWB ausfüllt ist zumindest unüblich.
Allerdings, und dies wwäre hier noch anzufügen, sind eine Mehrzahl der MAWBS (nochmals, ich rede hier nur von MAWBS) mit Akkreditivhinweisen nicht aktzeptabel. Sie werden zwar (meistens) von den LVG's aktzeptiert, wenn jedoch die Akkreditivbestimmungen ausserhalb der relativ kleinen vorgedruckten 'Additional Handling Information' Spalte erscheinen ist dies nicht in Übereinstimmung mit den IATA TACT Rules.
Sollte es sich um Akkreditiv UND Gefahrgut Luftverkehr handeln und deshalb der vorgeschriebene Hinweis auf Gefahrgut nach IATA DGR 8.2 'irgendwo im Text untergehen', habe ich mir schon die Freiheit genommen solche Sendungen abzulehnen. Akkreditive & Co gehören auf den HAWB - wenn der Text in die Felder des MAWB passt, okay, ansonsten...Pech gehabt.

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