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Status Hersteller oder Händler


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


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NEEDHELP Geschrieben am 09 Dezember 2013



Dabei seit
16 September 2013
18 Beiträge
Hallo zusammen,

wir als Unternehmen fertigen unsere Produkte beim Lohnhersteller (DE) und konfektionieren das Produkt bei uns im Haus, ehe es dann versendet wird.

Sind wir im Sinne der Ursprungsthematik Hersteller oder (Händler) ?
Sprich wie sind die Dokumente auszufüllen? (UZ & Co.)
Wie macht das VW? Deren Autos fertigt doch ein Zulieferer? Die machen doch auch nichts mehr selber...auf der Felge steht zwar VW aber gegossen hat Sie Müller&Meyer.

Ich bin für jede Info/Erklärung mehr als Dankbar und wünsche Allen einen guten Start in die Woche!

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Projektkoordinator Geschrieben am 10 Dezember 2013



Dabei seit
14 Mai 2009
249 Beiträge
Die Ursprungsthematik musst du beim präferenziellen Ursprung über eine Präferenzkalkulation und beim nichtpräferenziellen Ursprung über die letzte wesentlich Verarbeitung klären.

Wobei es sich bei Konfektionierung irgendwie nach Minimalbehandlung anhört.

Was verkauft ihr?

NEEDHELP Geschrieben am 10 Dezember 2013



Dabei seit
16 September 2013
18 Beiträge
Hallo Projektkoordinator,

danke für die schnelle Antwort!

Ursprungsthematik ist klar für die Präferenzkalkulation - das ist allerdings schon der nächste Step. Meine Frage ist noch ein Stufe davor angesiedelt.

Ab wann bin ich Hersteller eines Erzeugnisses und ab wann nicht? Wenn ich alles beim Lohnhersteller produzieren/veredeln lasse und inhouse nur noch konfektioniere stellt das die letzte wesentliche Verarbeitung dar?

Verkauft werden Leuchtstoffröhren.

Andrea_S Geschrieben am 10 Dezember 2013



Dabei seit
02 August 2013
103 Beiträge
Die IHK Stuttgart hat das auf der Homepage ganz gut erklärt:
www.stuttgart.ihk24.de...prung.html

Das Konfektionieren ist keine wesentliche Be- und Verarbeitung.
Du bist also nicht der Hersteller.

Der_Staufer Geschrieben am 23 Dezember 2013



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Wie ist in diesem Fall das Wörtchen "konfektionieren" zu verstehen? "Nur" das Verpacken zum Versand? Oder wird da noch etwas zugeschnitten?

Wie bekommt der Lohnhersteller sein Material? Stellst du das bereit oder kauft er es selbst?

Fetchman Geschrieben am 31 Dezember 2013



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26 Juli 2012
212 Beiträge
Die Frage hast du eigentlich schon selber beantwortet.
Du schreibst "Unternehmen fertigen", damit bist du Hersteller.
Denn Ihr verkauft warscheinlich die Ware auch mit eigenen Label.

Im Sinne der Produkthaftung seid ihr ein Quasi Hersteller.

Wenn Ihr die Entwicklung betreibt, eigenes Label führt, die Ware woanders zusammenbauen lasst, seid ihr dennoch Hersteller.

Im Rahmen der Präferenzabkommen geht es nur um Steuererleichterungen bei der Einfuhr, also woher kommen die Komponenten, ist da noch ein deutsches Produkt. Das ist eine andere Schiene, was die Export/Import Seite berührt aber nicht die die eigentliche Definition Hersteller.

Wenn als Hersteller euer Lohnunternehmen genannt ist, mit deren Label und Verpackung, so seid ihr normaler Händler/Vertrieb.

Aber wie ich es verstande habe, habt ihr ein Produkt entwickelt und lasst das in Lohnarbeit herstellen dann kommt wohl euer Label drauf.

Damit seid ihr der Hersteller.
Ich kenn das aus dem Maschinenbau
siehe hier:
Link zu Originaldokument im PDF Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2 i:

“Jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet;”

NEEDHELP Geschrieben am 10 Januar 2014



Dabei seit
16 September 2013
18 Beiträge
Frohes neues Jahr zusammen!

Vielen Dank für die rege Beteiligung!

@der_Staufer: Wir stellen teilweise bei, teilweise kauft aber auch der Lohnhersteller die Rohmaterialien ein. Allerdings immer zu unseren Bestimmungen! Es ist unser Label, unser Etikett, etc.

Konfektionieren: Teilweise wird noch etwas geblistert, und das produkt in die Produktverpackung "eingetütet".

@Fetchmann: Deine Info hilft mir schon weiter! Danke! Ja wir vertreiben die Produkte unter eigenem Namen (Wie VW), stellen teilweise bei, entwickeln selbst, oder der Lohnhersteller kauft ein. Die Produkte haben unser Label. Zu dem Absatz Präferenzabkommen, liegt der Hund begraben. Wenn wir ein Ursprungszeugnis erstellen, müssen wir angeben ob wir Hersteller sind Ja/nein. Und dann eben mit LLEs das nachweisen ja/nein - wenn ich Hersteller bin brauche ich es nicht, oder? Die IHK sagt z.B. ganz klar "Als Hersteller gilt man, wenn das Produkt KOMPLETT ind den eigenen Hallen gefertigt wird!" Hierzu benötige ich einfach eine klare Aussage wie ich dazu aufgestellt sein muss. Da habe ich einfach nicht das nötige Wissen.

Der_Staufer Geschrieben am 15 Januar 2014



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Jetzt muss ich nur noch wissen, welche Warennummer dein Endprodukt hat.

Wo sitzt euer Lohnhersteller bzw. wo lässt dieser fertigen?

NEEDHELP Geschrieben am 16 Januar 2014



Dabei seit
16 September 2013
18 Beiträge
@Staufer: Warentarifnummern sind :
61051000
61052010
61052090
61059010
61061000
61062000
61069010
61069030
61069050
61069090

Unsere Lohnhersteller siten alle in der BRD und fertigen auch in der BRD.

Also?

waldorf Geschrieben am 16 Januar 2014



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Needhelp: du hast vorher was von Leuchstoffröhren geschrieben, die du verkaufst. Jetzt nennst du uns Tarifnummern für Bekleidung (in diesem Bereich hat der Begriff "Konfektionieren" eine besondere Bedeutung und bezieht sich auf die gesamte Herstellung, während im allgemeinen unter "Konfektionieren" eher ein einfaches Zusammenstellen verschiedener Waren/-teile zu einem Gesamtprodukt verstanden wird).

Wovon redest du jetzt ?

Der_Staufer Geschrieben am 20 Januar 2014



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Bei Textilien ist ursprungsbegründend beim präferenziellen Ursprung das Herstellen aus Garnen. Entweder also das gesamte Vormaterial über L(L)E abdecken, oder aus Garnen herstellen.

NEEDHELP Geschrieben am 27 Januar 2014



Dabei seit
16 September 2013
18 Beiträge
Also? Was kreuze ich beim UZ an? im eigenen Betrieb gefertigt ja/nein?

Fetchman meint JA!

@Waldorf! Richtig, es geht um Leuchtstoffröhren als Kernprodukt. Allerdings handelt es sich hier um eine Marketignaktion ;-)

waldorf Geschrieben am 27 Januar 2014



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Wie kannst du Hersteller von T-Shirts sein ? Hast du eine Strickerei ?

Ich klinke mich jetzt aus. Wie soll man hier vernünftig diskutieren, wenn noch nicht mal der Sachverhalt klar geschildert wird.

NEEDHELP Geschrieben am 31 Januar 2014



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16 September 2013
18 Beiträge
@ waldorf: Ich kaufe T-Shirts bei Lieferant A, alsse Sie bei B besticken/bekleben etc. und liefere sie an meinen Kunden. Dies ist eine Marketingaktion. Sachlage immer noch unklar?

Projektkoordinator Geschrieben am 03 Februar 2014



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14 Mai 2009
249 Beiträge
Bei den T-Shirts bist du meiner Meinung nach definitiv nicht der Hersteller. Hinsichtlich eines Ursprungszeugnisses bist du nicht derjenige der die letzte wesentliche Bearbeitung vornimmt.

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