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Speditionsbescheinigung Gelangensbestätigung kostenpflichtig
Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?
Rena |
Geschrieben am 29 Januar 2014
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Dabei seit 29 Januar 2014 14 Beiträge
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Hallo in die Runde,
Ab dem 01.01.2014 ist die "Gelangensbestätigung" das Topdokument als Nachweis für eine innergemeinschaftliche, steuerfreie Lieferung und z. B. die Speditionsbescheinigung nur ein Alternativnachweis (in Verbindung mit anderen Dokumenten) der von der Spedition kommt. Bisher (31.12.2013) war die Speditionsbescheinigung kostenlos. Jetzt haben sich schon zwei Spediteure bei mir gemeldet und angekündigt dass dieser Beleg ab sofort kostenpflichtig wird. Zwischen 5 € und 7,50 €. Was mich doch sehr verwundert. Wir wollten eigentlich weiterhin mit dieser Bescheinigung arbeiten und nicht die "Gelangensbestätigung" einsetzen, da dies bei uns oft schwierig ist, da Besteller und Warenempfänger sich unterscheiden.
Welche Erfahrungen habt Ihr damit?
Danke für Eure Hilfe
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CARGOFORUM PARTNER
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allrounder |
Geschrieben am 29 Januar 2014
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Dabei seit 18 Januar 2008 66 Beiträge
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Moin.
Wenn du solche Lieferungen hast, dann musst du nach Auslieferung schon eine Gelangensbestätigung oder zumindest einen akzeptablen Nachweis der Verbringung ins steuerrechtliche Ausland bereit halten. Im Falle einer Steuerprüfung müsstest du sonst die MWSt. komplett nachzahlen.
Bei mir ist es so, dass ich gerne diese Kosten übernehme, sofern der Kunde mir den Beleg nicht direkt schickt. Der Aufwand für die Spediteure ist nicht ohne, zumindest am Anfang. Das wird sich einspielen und dann auch sicher wieder günstiger.
Wo sitzen denn eure Besteller und der Empfänger?
Gruß
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Rena |
Geschrieben am 29 Januar 2014
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Dabei seit 29 Januar 2014 14 Beiträge
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Die Gelangensbestätigung ist das optimale Dokument, aber die Spediteursbescheinigung mit Angabe des Beförderungsende (Monat) ist als Alternativnachweis auch möglich. Dazu noch das Doppel der Rechnung und ich kann meine innergemeinschaftliche Lieferung nachweisen.
Ich kann nur nicht verstehen, dass ein Dokument welches ich bis 31.12.2013 kostenfrei von meinem Spediteur erhalten habe plötzlich zwischen 5 und 7,50 € kostet. Bisher hieß das Dokument "Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke".
Der Spediteur macht ja jetzt nichts anderes. Die Bestellungen kommen von unseren Partner die in den verschiedenen EU Ländern ansässig sind und wir liefern die Ware direkt zum Kunden unseres Partners. Hier habe ich oftmals nicht den richtigen Ansprechpartner der mir ggf. die Gelangensbestätigung ausstellt denn mein Partner kann diese nicht ausstellen weil er ja die Ware garnicht sieht.
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Tobbie |
Geschrieben am 29 Januar 2014
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Dabei seit 28 September 2011 151 Beiträge
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Ich bin kein Spediteur, aber nach meiner Meinung ist es doch kein Problem, jemandem den Aufwand für eine Leistung, die er erbringt, zu vergüten. Wenn die Spediteure diese Leistung bislang kostenlos erbracht haben, dann würde ich eher sagen: Glück gehabt.
Der Lieferant benötigt doch den Nachweis für die innergemeinschaftliche Lieferung, nicht der Spediteur. Und es ist ja kein Zwang, sondern ihr habt Euch aus bestimmten Gründen dafür entschieden, die Spediteurbescheinigung weiterhin zu nutzen. Frag doch einfach mal den Spediteur, welcher tatsächlicher Aufwand hinter den 5 - 7,50 € steckt.
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HunkyDory |
Geschrieben am 29 Januar 2014
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Rena wrote: |
mein Partner kann diese nicht ausstellen weil er ja die Ware garnicht sieht. |
1) Wo steht denn geschrieben, dass der Abnehmer (Dein Partner) die Ware sehen muss, um eine GB abgeben zu können? Er muss lediglich bestätigen, dass die Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt am Bestimmungsort angekommen ist.
2) Du kannst auch den Spediteur wechseln. Der ein oder andere Verkäufer wird mit Sicherheit Zugeständnisse bezüglich kostenlose Spediteurbescheinigungen machen, um einen neuen Kunden für sein Unternehmen zu gewinnen.
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cobra9.0 |
Geschrieben am 29 Januar 2014
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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Seit wann ist die Spediteurbescheinigung nur eine Alternativlösung? Sofern sie die gesetzlichen Angaben enthält, ist sie ein vollwertiger Nachweis. Und wie Toppi schon geschrieben hat, wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Mich wundert vielmehr, dass die Spediteure offenbar bislang nicht durchgängig das Rückgrat hätten, sich ihre Dienstleistungen bezahlen zu lassen.
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Trollmann |
Geschrieben am 27 Februar 2014
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Dabei seit 10 Dezember 2009 30 Beiträge
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Aus Sicht des Spediteurs:
grob gesagt: bislang wurde bestätigt, dass die Ware Deutschland verlassen hat. Heute muss der Monat der Zustellung verzeichnet sein. Dies bedeutet, dass der Zugestellt-Status des Partners / der Partner in der gesamten EU IT-technisch verarbeitet sein muss und dann erst die Erstellung des Belegs erfolgen kann.
Dass dies nicht ohne Investitionskosten geschehen kann, dürfte eigentlich klar sein. Und diese Kosten, die für die Versender aufgewendet wurden, möchte der Spediteur irgendwie wieder zurück.
Wenn ich in einer Bäckerei eine Butterbrezel bestelle, muss ich auch neben der Brezel (=Transport) auch das Aufschneiden des Gebäckstücks (=weitere Dienstleistung) und die Butter (=Bescheinigung) bezahlen ;)
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