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Verzicht auf EA


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


mawoso Geschrieben am 06 Februar 2014



Dabei seit
03 April 2007
103 Beiträge
Hallo,
da wir letztes Jahr nur 1x das Verfahren des EA genutz haben, würde ich die Bewilligung gerne löschen lassen.
Ich finde den Aufwand den man damit hat, für eine 1-2 malige Verwendung im Jahr, etwas hoch.

Gibt es einfache Verfahren zur Ausstellung einer EUR1?
Oder muss mann immer vorab zum Zoll und sich die EUR1 abstempeln lassen.
hat damit jemand Erfahrung?

vielen Dank im Voraus.

gruß
mawoso

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Tobbie Geschrieben am 06 Februar 2014



Dabei seit
28 September 2011
151 Beiträge
Hallo mawoso,

die Bewilligung EA ist doch dafür da, damit Du eben nicht mit der EUR1 zum Zoll musst. 1x im Jahr ist ja auch nicht schlimm...

mawoso Geschrieben am 07 Februar 2014



Dabei seit
03 April 2007
103 Beiträge
Ja, aber für 1x im Jahr den ganzen Aufwand um die A+O einzuhalten (Listen erstellen, abgleichen usw.) finde ich eben etwas unproduktiv.

Daher meinte ich, ob man vielleicht auch die EUR1 per Post (mit frankierter Rückantwort) an den Zoll schicken kann, und der schickt diese dann zurück, um sich die Fahrerei zu sparen.

Tobbie Geschrieben am 07 Februar 2014



Dabei seit
28 September 2011
151 Beiträge
Das geht definitiv

Focus Geschrieben am 25 März 2014



Dabei seit
14 Februar 2011
7 Beiträge
Hallo,

aber bitte beachten - für Korea gibt es die EUR1 nicht, da kann man bei Sendungen über EUR 6.000 nur mit dem EA arbeiten.

Und die Wahrscheinlichkeiten dass unter den neuen Abkommen auch solche Bestimmungen erscheinen ist recht hoch.

Grüße

Projektkoordinator Geschrieben am 25 März 2014



Dabei seit
14 Mai 2009
249 Beiträge
Dazu hätte ich gleich mal eine Anschlussfrage. Kenn der koreanische Zoll, die EUR1 als Formular nicht oder was steckt dahinter?

Kann mir eventuell jemand ein paar Infos dazu geben, was für Nachteile ein UN hat sofern der EA durch den Zoll entzogen oder ausgesetzt wird nach einer Prüfung? Ich muss intern das Thema etwas pushen und benötige etwas an Druckmitteln.

Danke.

waldorf Geschrieben am 26 März 2014



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Für Korea gibt es nur den EA, auch unter 6.000 EUR. Eine EUR.1 ist im Abkommen schlicht und einfach nicht vorgesehen. (Nach gut informierten Kreisen wurde das übersehen, weil man das Abkommen aus polit. Druck schnell verabschieden musste).

Bei Korea heisst es: ohne EA keine Präferenz. Es gibt zwar Vorschläge für Vereinfachungen als "EA light", die aber bisher nicht auf Unterstützung beim Zoll stossen (s. z.B. Artikel in Foreign Trade Nr. 3/2013).
Bei anderen Ländern halt Ausstellung einer EUR. 1 und mit allen weiteren Belegen auf zum nächsten Zollamt.

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