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Waren aus DE, Montage und Beistellung in FR, Tarifsprung und nach ARG


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Esmit Geschrieben am 28 Februar 2014



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20 August 2009
159 Beiträge
Hallo Zusammen,

ich zerbrech mir gerade den Kopf darüber wie man den folgenden Sachverhalt, zoll- und steuerrechtlich am vernünftigsten durchführen kann.

Wir (in DE) wollen Waren zur Montage nach FR liefern und sind dort steuerlich nicht registriert, die Ware bleibt in unserem Besitz. Der Monteur fügt div. Materialien dazu und verrechnet uns diese, als auch seine Dienstleistung. Durch die Montage kommt es zum Tarifsprung und mit dem neuen HS Code verlassen die Waren FR Richtung ARG ohne vorab wiedereingeführt zu werden.

Meine Überlegungen soweit:

Innergemeinschaftliche Lieferung kommt nicht in Frage da der Monteuer nicht Besitzer unserer Waren wird.

Passive Veredelung kommt nicht in Betracht, weil die Waren zur Veredelung nicht in ein Drittland, sondern in die EU zur Veredelung ausgeführt werden. Weiter werden Sie auch nicht nach DE wiedereingeführt. (Aber vom Konzept her, wäre es das was ich suche)

Hat jemand eine Idee welches innergemeinschaftliche Verfahren hier das geeignete ist und möglichst eine Besteuerung in FR verhindert?

Danke Euch!

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EuroAccises Geschrieben am 04 März 2014



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Hallo

Die Ware darf nicht länger als 24 Monate in Frankreich verbleiben und muss danach nach Deutschland zurück

Slt

Esmit Geschrieben am 06 März 2014



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20 August 2009
159 Beiträge
Hallo Slt

Danke für den Input. Auf welches Gesetz ist das zurückzuführen?

Ich bin inzwischen zu der Interpretationen gelangt, dass UStG §3d die Besteuerung in einem anderen EU Mitgliedstaat erlaubt. Die Waren wären in DE versteuert und somit sollte das m. E. passen.

EuroAccises Geschrieben am 06 März 2014



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21 September 2010
273 Beiträge
Hallo

Das kommt aus dem FR Mwst Gesetz '' l'article 256 bis du CGI '' und …..
Wir sind hier in der Generalität
Frankreich beruft sich auch auf den Zollkodex da hat mann die Möglichkeit
eine zeitweilige Einfuhr zu machen für eine zeit von 1 oder 2 Jahren
und die Einfuhr muss mit ein Ausfuhr erledigt werden.
Hier im EU Raum muss dann die Ware zurück.

waldorf Geschrieben am 06 März 2014



Dabei seit
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1705 Beiträge
Heisst das wirklich, dass eine Ware, die von DE nach FR zu einer Bearbeitung geliefert wird, zwingend nach DE zurück muss ?
Ist es ausgeschlossen, die bearbeitete Ware direkt von FR in ein Drittland auszuführen oder in einen anderen Mitgliedstaat zu liefern ?

Wir haben z.B. Fälle, in denen Ware aus IT zur Verarbeitung nach Rumänien geht und aufgrund der rum. VAT-Vorschriften nur nach IT zurückgeliefert werden darf - statt nach DE, wo wir die Ware brauchen. Dadurch werden überflüssige Kosten erzeugt und die Alpen unnötig mit Abgasen verpestet - völlig idiotisch.

EuroAccises Geschrieben am 06 März 2014



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21 September 2010
273 Beiträge
Les matériaux ou de biens reçus par un façonnier ou par un prestataire établis en France expédiés ou transportés par un donneur d'ouvrage établi dans un autre État membre.

Hier bekommt ein Veredeler ou eine Dienstleister der in Frankreich etabliert ist, Material oder Güter die von einem Order Geber der aus einem anderen UE Land ist.

Le bien ayant fait l'objet de travaux ou d'expertises doit être expédié ou transporté dans cet État membre à destination du donneur d'ouvrage.

Güter die bearbeitet oder begutachten worden sind sollen das EU Land des Order Geber Versand werden

Lorsque ce bien reste en France ou est expédié ou transporté à destination d'un autre État membre,qui n'est pas celui du donneur d'ouvrage, ce dernier réalise une acquisition intracommunautaire
soumise à la TVA.

Bleiben die Güter in Frankreich oder sie werden in ein anderes EU Land Versand als das des Oder Geber macht dieser eine Innergemeinschaftliche Akquisition die TVA versteuert wird

Und hier ist von Ausfuhr keine rede da der Order Geber nicht in FR registriert ist

Esmit Geschrieben am 11 März 2014



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20 August 2009
159 Beiträge
Ich bin wie Waldorf der Meinung dass das Zurückführen der Waren in das Auftraggeberland ökologisch wie ökonomisch schwachsinnig ist. Es entsteht ja auch für FR kein Schaden, da die Bearbeitung ohnehin im Auftraggeberland besteuert wird und nur wenn die Waren in FR verblieben MwSt anfallen würde.

Was kann man da machen? Sich an die EU-Kommision wenden? Die Wirtschaftsverbände für sich gewinnen?

EuroAccises Geschrieben am 12 März 2014



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21 September 2010
273 Beiträge
Hallo

Diesen Vorgang gibt in DE unter Verbringen eines Gegenstandes von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat da hier keine Innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt.

Dies ist in alle EU Länder überbesetzt aber kann in Einzelheiten anders sein und ist trotzdem EU konform. Wie das in Rumänien oder Italien ist kann ich leider nicht sagen.

Slt

axel.schebach Geschrieben am 12 März 2014



Dabei seit
12 März 2014
1 Beiträge
Ich stehe vor einem ähnlichen Problem bzw. bin mir über die Konsequenzen nicht im Klaren:

Wir möchten in Deutschland ein Produkt produzieren und in der Schweiz ein dazupassendes anderes Produkt einer anderen Tarifnummer.
Beide sollten in Österreich konfektioniert werden - also Papier und Pflegeprodukt zusammen als Warenzusammenstellung in eine Verpackung gesteckt werden - und hätten dann gemeinsam wahrscheinlich die Tarifnummer des deutschen Produkts, da dies das Signature-Produkt ist.
Dann würden wir diese Warenzusammenstellung gerne weltweit versenden - direkt ab Lager in Österreich.

Seht ihr in diesem Setup besondere Schwierigkeiten?
Ich nehme an, ab welchem Lager wir in Drittländer liefern sollte keine zusätzlichen Schwierigkeiten mit sich bringen, oder?

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