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UZ-Ausstellung / Nachweise für EU-Vorlieferungen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


waldorf Geschrieben am 20 März 2014



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Wir exportieren Waren, die Vormaterialien (unveränderte Handelswaren wie Schrauben, Teppiche, Lampen) von deutschen und EU-Vorlieferanten beinhalten, und brauchen dafür bestimmte Märkte IHK-Ursprungszeugnisse. Unserer IHK verlangt als Nachweis dafür ausschließlich ebenfalls IHK-Ursprungszeugnisse. Unsere Lieferanten z.B. aus Italien oder Spanien bekommen dort aber keine UZ von deren Kammern, weil es ja nur EU-Lieferungen seien. Wir haben auch Lieferanten im gleichen Kammerbezirk, die erst dort ein UZ beantragen müssen, damit wir es als Nachweis benutzen können.

Gibt es woanders bessere Lösungen, von der wir unsere IHK überzeugen können ?

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Mikkali Geschrieben am 20 März 2014



Dabei seit
25 April 2012
40 Beiträge
Der Antragsteller des Ursprungszeugnisses muss, soweit er nicht Hersteller der Ware ist, einen Nachweis über das in Feld 3 des Ursprungszeugnisses angegebene Ursprungsland beifügen. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch:
- Ursprungszeugnisse, die von dazu berechtigten Stellen ausgegeben wurden
- bescheinigte Handelsrechnungen mit präferenziellem Ursprungsvermerk aus Drittländern
- Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung nach Verordnung (EG) Nr. 2913/92
- Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, EUR-MED und Certificate of Origin Form A sowie die entsprechenden Ursprungserklärungen
- Lieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001.

Mikkali Geschrieben am 20 März 2014



Dabei seit
25 April 2012
40 Beiträge
Achja:
Vo welcher IHK sprechen wir hier? Gerne auch per PN.

waldorf Geschrieben am 20 März 2014



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Mikkali, danke für die Info.
Worauf basiert deine Aussage ?
Was ist die "Erklärung-IHK" nach Zollkodex ?

Projektkoordinator Geschrieben am 24 März 2014



Dabei seit
14 Mai 2009
249 Beiträge
Morgen,

eine mögliche Quelle: www.stuttgart.ihk24.de...andel.html

Mein erster Weg sind die Lieferantenerklärungen als Nachweisführung für ein Ursprungszeugnis. Das akzeptiert unsere zuständige IHK-Stelle problemlos. Erst wenn ich Material aus "Drittländern" habe lasse ich mir notfalls Ursprungszeugnisse aus dem tatsächlichen Herstellerland geben, was dann aber auch teilweise Wochen dauern kann vor allem, wenn ich mal Material aus China habe.

Mit IHK-Erklärungen zum nichtpräferenziellen Ursprung habe ich auch schon gearbeitet. Diese müssen von der IHK-Stelle des Lieferanten bestätigt sein.

Am häufigsten scheitert es erfahrungsgemäß am "Unwissen" der beteiligten Unternehmen.

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