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Externer Logistik Partner für Zollabwicklung ohne direkte Vertretungsvollmacht


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


beari Geschrieben am 21 März 2014



Dabei seit
19 März 2014
19 Beiträge
Hallo Zusammen,

rein "theoretisch"
- ist es möglich das eine externe Firma die gesamte Zollabwicklung für ein Unternehmen übernimmt, ohne eine direkte Vertretungsvollmacht zu haben.
Werksvertrag war noch ein Stichwort.
Kennt jemand so einen Fall und/oder wie ist denn dann die rechtliche
Situation bzgl. Haftung und entsprechen die Anmeldungen geltenden Zollbestimmungen?

Ich bin mit der Thematik überfragt - hoffe hier auf Tipps u. guten Rat.

Danke
Bx

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 21 März 2014



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Vertretung in Zollangelegenheiten kann nur direkt oder indirekt sein. Normalfall ist die direkte Vertretung: der Vertreter tritt auf, der Vertretene haftet. Daneben gibt es die indirekte Vertretung: Vertreter tritt auf und haftet (gemeinsam mit dem Vertretenen); Art. 5 Zollkodex.
Der Vertreter muss bevollmächtigt werden, z.B. durch einen entsprechenden Vertrag oder eine einfache Vollmacht. Hat der Vertreter keine Vollmacht, handelt er in eigenem Namen und du als (unberechtigt) Vertretener bist aus der Verantwortung.

Insbesondere bei der direkten Vertretung -aber besser auch bei der indirekten- sollte der Vertreter natürlich vom Auftraggeber kontrolliert werden. Wie bei jedem Dienstleistungsverhältnis ist es von Vorteil, den Dienstleister zu instruieren und zu kontrollieren. Dazu muss man zumindest eine Ahnung vom Thema haben. Auch deiner Putzkraft sagst du, wo und wie sie putzen soll und siehst nach, ob alles sauber ist, oder ?

beari Geschrieben am 24 März 2014



Dabei seit
19 März 2014
19 Beiträge
Hallo Waldorf,

vielen Dank für das schnelle Feedback - im Prinzip ist das von Dir beschriebene genau das, was meinem Kenntnisstand entspricht.

Weshalb ich ja auch so konstatiert bin, was die andere Vertretungsversion
betrifft - das wurde mir von jemandem berichtet und ich war komplett
perplex, denn meine erste Reaktion war - "das geht doch gar nicht".

Deshalb wollt ich hier mal hören, ob irgendjemanden so 'ner Regelung schon
mal begegnet ist. Sprich "Werkvertrag" & "Erfüllungsgehilfen" ???

waldorf Geschrieben am 24 März 2014



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Man muss zwischen dem Außenverhältnis Zoll - Vertreter/Vertretener und dem Innenverhältnis Vertreter - Vertretener unterscheiden. Meine Aussage bezieht sich auf das Außenverhältnis und da gilt Art. 5 ZK und sonst nichts.
Die von dir genannten Stichworte nach BGB, HGB (???) können sich eigentlich nur auf das Innenverhältnis beziehen und wie der Vertreter den Vertretenen beauftragt.

Tobbie Geschrieben am 25 März 2014



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28 September 2011
151 Beiträge
Die Vollmacht lässt sich jedoch auch ohne weiteres in einen Werkvertrag integrieren, bzw. kann sich die Vollmacht nach Art. 5 ZK daraus ergeben. Der Art. 5 schreibt den Wortlaut oder die Form der Vollmacht ja nicht vor.

beari Geschrieben am 25 März 2014



Dabei seit
19 März 2014
19 Beiträge
Aha - nun bin ich so schlau wie zuvor.

Die IHK sagt z.B. der Zoll kann eine solche Regelung akzeptieren,
muss es aber nicht.
Ich bin auf der Suche nach einer fundierten Aussage od. gesetzl. Vorschrift
auf die ich mich stützen kann.

klopfer.ka Geschrieben am 31 August 2017



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06 Juli 2009
73 Beiträge
Hallo zusammen,

ich greife mal wieder ein altes Thema auf; Vertretungsverhältnis. In diesem Thread wurde schon einmal das Vertretungsverhältnis bei Werksverträgen/Arbeitnehmerüberlassung diskutiert. Meine Frage dazu:
Wenn ich einen externen Dienstleister bzw. sein Personal beauftrage, in unserem System mit unseren Bewilligungen und in unserem Namen Zollanmeldungen zu erstellen, handelt dieser dann im Außenverhältnis zum Zoll als direkter Vertreter? Oder ist es nicht vielmehr so, dass wir dem Zoll gegenüber alleiniger Partner sind und das Verhältnis zum Dienstleister ein internes ist (durch BGB geregelt), er also Erfüllungsgehilfe aber eben nicht Vertreter ist?

Danke und beste Grüße,
Klopfer

Chev Geschrieben am 31 August 2017



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10 April 2009
1477 Beiträge
Ich sehe es wie folgt:

Wickelt jemand externes direkt in eurem System und unter eurer Bewilligung Zollanmeldungen ab, so spiegelt dieses meiner Meinung nach kein Vertretungsverhältnis wider.

Ihr selbst könnt über eure eigene Bewilligung und Anbindung zum Zoll nicht vertreten werden, das lässt sich meiner Meinung technisch nicht umsetzen (einzelne Nutzer/Personen müssten als Vertreter/Subunternehmer hinterlegt werden). Als Vertreter kann das Unternehmen meiner Meinung nur im Ganzen auftreten, dann für ein anders Unternehmen.
Damit euer Unternehmen hingegen vertreten werden kann, muss es schon ein anderes Unternehmen sein, welches das Vertretungsverhältnis innerhalb seines System bzw. innerhalb seiner Zollanmeldungen auswählt.

klopfer.ka Geschrieben am 05 September 2017



Dabei seit
06 Juli 2009
73 Beiträge
Danke chev.
Das deckt sich auch mit unserer Sichtweise. Jetzt muss ich nur noch das Zollamt überzeugen.

Chev Geschrieben am 05 September 2017



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10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Jetzt muss ich nur noch das Zollamt überzeugen.

Hat denn euer Zollamt hier eine konkrete Forderung an euch? Wenn ja, wie ist es darauf gekommen?

klopfer.ka Geschrieben am 11 September 2017



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06 Juli 2009
73 Beiträge
Das Zollamt wollte den Dienstleister, der, wie oben erklärt, auf unserem System Zollanmeldungen für uns durchführt, auch als Anmelder in der Zollanmeldung haben. Ansonsten würden sie sich weigern, Rückfragen auch direkt an diesen Sachbearbeiter zu stellen. Dies ist jetzt erst einmal erledigt, eine Vollmacht ist ausreichend.

Chev Geschrieben am 11 September 2017



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10 April 2009
1477 Beiträge
Nur wie hat euer Zollamt denn überhaupt bemerkt, dass die Anmeldungen von einem externen Dienstleister kommen, wenn sie doch über euer System, eure Anbindung, Bewilligung, EORI-Nr. usw. und ohne Auswahl eines Vertretungsverhältnis abgegeben wurden? - das wundert mich momentan noch...

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