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Lieferantenerklärung für Schweizer Kunden


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


schwarzwaldmädel Geschrieben am 26 März 2014



Dabei seit
28 Februar 2013
11 Beiträge
Hallo,

ein Kunde aus der Schweiz wünscht eine Lieferantenerklärung.

Kann ich in die Schweiz eine "normale" LLE ausstellen oder geht das nur über die Pan-Europäische Kumulierung oder Pan-Euro-Med (von der ich keine Ahnung habe)? Und was ist der Unterschied zwischen Pan-Europäisch und Pan-Euro-Med?

Vielen Dank schonmal.

schwarzwaldmädel

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waldorf Geschrieben am 26 März 2014



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Manchmal ist www.zoll.de gar nicht so schlecht :

Lieferantenerklärungen können grundsätzlich nur bei Warenbewegungen innerhalb der Gemeinschaft verwendet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 des Rates vom 11. Juni 2001 ....

Daher sind beispielsweise im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit der Schweiz ausgefertigte Lieferantenerklärungen keine geeigneten Nachweise, um die Ursprungseigenschaft einer Ware im Sinne dieser Verordnung zu bescheinigen. Hier kann nur ein auf der Grundlage des Abkommens ausgestellter/ausgefertigter Präferenznachweis als Nachweis der Ursprungseigenschaft dienen.

Lieferantenerklärungen im Warenverkehr mit Ländern, die nicht zur Gemeinschaft gehören, sind nur in folgenden Fällen möglich:

- Grenzüberschreitende Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft im Warenverkehr mit bestimmten Ländern

- Grenzüberschreitende Lieferantenerklärungen für bestimmte Waren mit türkischem Ursprung im Hinblick auf die paneuropäische Kumulierung, die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung und die SAP-Kumulierung

schwarzwaldmädel Geschrieben am 26 März 2014



Dabei seit
28 Februar 2013
11 Beiträge
Hallo,

das hatte ich auch schon gelesen, war mir aber trotzdem nicht sicher.
Dann werde ich dem Kunden das so mitteilen.

Vielen Dank!

Der_Staufer Geschrieben am 26 März 2014



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Falls der Kunde fragen sollte, was ihm dann als Nachweis dient: Der Einfuhrabgabenbescheid der Schweiz mit anerkannter Präferenz.

schwarzwaldmädel Geschrieben am 28 März 2014



Dabei seit
28 Februar 2013
11 Beiträge
Danke schön.
Bis jetzt hat er noch nicht nachgefragt.

Schönes Wochenende!

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