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Wiederausfuhr aus dem Zolllager ohne Ausführer


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


An.Deter Geschrieben am 03 April 2014



Dabei seit
03 April 2014
1 Beiträge
Hallo zusammen,

folgendes Problem:

wir haben Ware von einem Koreanischen Unternehmen aus seinen Namen bei uns im Zolllager eingelagert. Von unserem Lager wird die Ware per T1 an seine Kunden in EU geliefert.
Der Koreaner ist der Eigentümer der Ware (Konsi-Lager).
Nun will der Koreaner ein Teil seiner Ware zurück nach Korea befördern.
Für die zolltechnische Abfertigung wird jetzt ein ABD mit Verfahren 3171 und ein T1 für die Beförderung vom Zolllager zum Hafen benötigt (korrigiert mich wenn ich mich irre).
Nun zu meinem Problem: wen kann ich als Ausführer im ABD angeben? Ich habe so gesehen Keinen. Hat jemend einen Tip für mich?

Vielen Dank und Gruß
A.Deter

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Erzi4 Geschrieben am 05 April 2014



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo A.Deter,

das ist einer der wenigen Fälle, in denen als Ausführer tatsächlich das ausländische Unternehmen eingetragen werden kann bzw. muss. Als Zolllagerhalter bist Du gleichwohl der Anmelder. Sollte die Ware im Hinblick auf die Exportkontrolle ausfuhrgenehmigungspflichtig sein, z.B. Dual-use, müsste das koreanische Unternehmen beim BAFA eine Ausfuhrgenehmigung beantragen.

ABD mit Verfahrenscode 3171 ist richtig. T1 schadet nicht, ist rechtlich aber nur dann erforderlich, wenn Dir im Rahmen des Zolllagerverfahrens die Beförderung der Nichtgemeinschaftswaren vom Lager zur Ausgangszollstelle nicht bewilligt ist (ein Blick in die Zolllagerbewilligung hilft hier enorm weiter...).

Grüße
Erzi4

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