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Präferenznachweise bei FOB-Lieferungen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Aips Geschrieben am 15 April 2014



Dabei seit
28 November 2011
50 Beiträge
Hallo zusammen,

wir haben einen Kunden, für den wir FOB Hongkong liefern sollen. Wir kaufen die Ware
selbst in China und liefern sie dann wie gesagt FOB nach Hongkong, von wo der Kunde
sie in alle möglichen Länder selbst exportiert. Um in diesen Ländern Präferenzbehandlung
für die Ware bekommen zu können, benötigt der Kunde ja in irgendeiner Weise einen
Ursprungsnachweis, in diesem Fall ein Form A.

Wie können wir dem Kunden ein solchen Präferenznachweis mit an die Hand geben,
ohne dass er den Namen unseres Lieferanten in China erfährt, der ja bei den Form A's,
die wir bekommen, immer als Exporteur drauf steht. Wir können auch nicht selbst als
Exporteur drauf stehen, weil wir keine chinesische Niederlassung haben.

Wie kann man dies abwickeln? Hat hier jemand Erfahrung?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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EuroAccises Geschrieben am 15 April 2014



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Hallo

In Frankreich möglich laut Handelskammer
Die Ware ist direkt aus dem Ausland in ein anderes fremdes Land ausgeliefert und von einem französischen Exporteur in Rechnung gestellt.

Mit dem Antrag soll das Ursprungszeugnis aus China vorgelegt werden.

MFG

waldorf Geschrieben am 15 April 2014



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
EuroAccises, mir ist schon klar, dass die Zollpraxis zwischen den Mitgliedstaaten abweicht, aber eine frz. Handelskammer kann doch beim besten Willen kein Ersatzursprungszeugnis Form A erstellen für Ware, die von CN nach HK oder von HK nach X geliefert wird ???


Das geht nach Art. 97p ZKDVO nur "wenn die Ware unter Überwachung einer Zollstelle in einem Mitgliedstaat ist" und die Ware nach NO, CH oder TR geliefert wird. Und selbst wenn eine frz. Handelskammer das tun würde, möchte ich das Empfangsland sehen, dass solch ein Form A anerkennen würde.

Aips, ich sehe keine Möglichkeit ein Form A aus CN zu bekommen ohne dass der chin. Geschäftspartner/Lieferant dort genannt ist.

Aips Geschrieben am 15 April 2014



Dabei seit
28 November 2011
50 Beiträge
Vielen Dank waldorf, das hilft mir schonmal weiter.........

EuroAccises Geschrieben am 15 April 2014



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Re,

Zollkodex
Artikel 23 und Nichtpräferentieller Ursprung

Eine Ware, die vollständig in einem Land gewonnen oder hergestellt wurde, hat ihren Ursprung in diesem Land (Art. 23 Zollkodex).

Die IHK stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse aus.
Der Antragsteller muss seinen Firmensitz, seine Niederlassung bzw. Betriebsstätte im Bezirk der IHK haben.
Ursprungszeugnisse werden nur für solche Waren ausgestellt, die versandbereit oder '' versandt sind '', also nicht für Waren, deren Versand noch ungewiss ist.

Der Antragsteller des Ursprungszeugnisses muss, soweit er nicht Hersteller der Ware ist, einen Nachweis über das in Feld 3 des Ursprungszeugnisses angegebene Ursprungsland beifügen.

Im eigenen/fremden ausländischen Betrieb hergestellt

Vom Antragsteller sind Unterlagen beizubringen, aus denen sich der Ursprung der Waren ergibt. Das kann sein:
Ein Original-Ursprungszeugniss, dass von ausländischen IHKs, Zollämtern oder von anderen dazu berechtigten Stellen ausgestellt sind.

@ IHK Kiel

waldorf Geschrieben am 15 April 2014



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
EuroAccises,
Aips redet von einem UZ Form A - das ist ein präferenzieller Ursprungsnachweis für Entwicklungsländer, also Art. 27 ZK und Art. 66 - 97w ZKDVO.

Wenn wir vom nichtpräf. Ursprung reden würden, wette ich eine Flasche Champagner mit Dir, dass auch eine frz. Handelskammer niemals ein UZ für Ware ausstellt, die von China aus versendet werden soll.

EuroAccises Geschrieben am 15 April 2014



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Re

Referenz des Form A soll auch dem Ursprungszeugnis angegeben sein

La marchandise est expédiée directement d'un pays étranger vers un autre pays étranger et facturée par un exportateur français :
Indiquer le nom du pays d'origine et la nature du document présenté.
Document à fournir : certificat d'origine émis à l'étranger et visé par la Chambre de Commerce du pays ou tout autre document mentionnant le pays d’origine des marchandises

Das beste wäre bei IHK anfragen aber mit Ausland Kenntnisse

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