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Gefahrgut Versand von Alkalibatterien per Luftfracht


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


logistikmann Geschrieben am 15 April 2014



Dabei seit
21 November 2013
3 Beiträge
Hallo zusammen,
eine Frage an alle, die sich mit dem Versand von Batterien auskennen:
Wir möchten gern an einen Kunden 10 Geräte per Luftfracht verschicken
und jeweils ein Paket ( 4 St ) Alkali Batterien Mignon AA 1,5 V hinzufügen.
Inwieweit muss ich für Alkali Batterien die IATA Gefahrgutregelungen beachten ? Ich kenne so eine Regelung für Lithiumbatterien, aber bei
Alkali weiss ich nicht weiter. ich habe ein MSDS vom Hersteller angefordert,
dort ist aber kein Hinweis gegeben.
Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.
Grüße, Logistikmann
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LazarusLong Geschrieben am 17 April 2014



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
Hallo Logistikmann,

Bei den AA-Alkalibatterien dürfte es sich um "Batteries, dry" handeln.
NASSE Alkalibatterien (d.h. mit flüssigem Alkali-Elektrolyt) sind als UN 2795 klassifiziert, so etwas gibt es aber nicht im AA-Format.

Die Trockenbatterien (da fallen z.B. auch Ni-Cad drunter) sind nach IATA Gefahrgutliste kein Gefahrgut, aber den Anforderungen der Sonderbestimmung 123 in Bezug auf Kurzschlusschutz unterworfen.

logistikmann Geschrieben am 17 April 2014



Dabei seit
21 November 2013
3 Beiträge
Danke Lazarus für Deine informative Antwort.

Floridacargocat Geschrieben am 07 Mai 2014



Dabei seit
04 Mai 2014
7 Beiträge
Trockene AA Alkali Batterien (1.5V) sind nach IATA Uebereinkunft und nach 49 CFR als solches nicht als Gefahrgut ausgewiesen. Allerdings muessen diese Batterien so verpackt werden (auch wenn installiert), dass sie nicht versehentlich aktiviert werden koennen, d.h. die Pole muessen isoliert werden (Klebefolie o.ae.)

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