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Lieferantenerklärung - genaue Warenbezeichnung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Kevin89 |
Geschrieben am 22 April 2014
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Dabei seit 03 Mai 2011 73 Beiträge
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Hallo zusammen,
auf der Lieferantenerklärung sollte ja die Ware so genau wie möglich beschrieben werden.
Ich stehe nun vor folgendem Problem.
Wir sind Großhändler und bekommen für z.B. Kabel und Leitungen von diversen Herstellern eine Lieferantenerklärung.
Auf diesen steht allerdings meist nur „Kabel und Leitungen“ als Warenbeschreibung. Evtl. noch die ZTN.
Bei manchen Lieferanten kommen stets neue Kabelleitungen hinzu und insgesamt sind es dann hunderte
verschiedene Artikel die wir im Laufe eines Jahres von einem Lieferanten erhalten.
Nun kann mein Lieferant ja schlecht alle diese Kabel bereits vorab auf der Lieferantenerklärung schreiben, da ja noch
nicht bekannt ist welche Leitungen wir im Laufe des Jahres erhalten werden bzw. es auch Sonderleitungen gibt, deren Beschreibung man
im Voraus gar nicht kennt. – deshalb wohl die recht allgemeine Bezeichnung.
Wie handhabt ihr das? Denkt ihr, der Zoll könnte damit ein Problem haben?
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waldorf |
Geschrieben am 23 April 2014
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Natürlich muss eine Ware in einer LE/LLE so beschrieben werden, dass man sie später einer Ware eindeutig zuordnen kann, für die Präferenznachweise ausgestellt werden, z.B. durch Artikelnummern. Dein Lieferant muss dies in seiner Langzeit-LE (LLE) erstmals tun und wenn neue Artikelnummern im Laufe des Jahres hinzukommen, für diese neue Erklärungen ausstellen.
Eine LLE ist ein Jahr gültig, es heisst aber nicht, dass man nur einmal pro Jahr eine LLE ausstellen darf.
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