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Reihengeschäft DE - EU - Drittland
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Sabrina_CHEM |
Geschrieben am 02 Mai 2014
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Dabei seit 02 Mai 2014 1 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich benötige einmal Hilfe in einem etwas komplizierten Fall...
Firma A (Sitz in DE)
Firma B (Sitz in Spanien)
Firma C (Sitz in CH)
Firma A erhält Auftrag von Firma C.
Firma A bestellt bei Firma B.
Firma B liefert im Auftrag von Firma A direkt in die Schweiz.
Firma B stellt eine Rechnung an Firma A aus (ohne MwSt).
Firma A schreibt eine Rechnung an Firma C mit Schweizer Umsatzsteuer, da in der Schweiz zur Umsatzsteuer registriert.
Welche Rechnung muss für die Ausfuhranmeldung verwendet werden?
Meine Steuerkollegin meint, dass die Rechnung von B an A die Grundlage ist.
Ich behaupte, dass die Rechnung von A an C ausschlaggebend für den Zoll ist.
Außerdem noch eine weitere Frage.
Eigentlich besteht mit Firma C die Lieferbedingung FCA.
In diesem Fall soll Firma A allerdings die Einfuhrversteuerung tragen.
Hier bleibt dann nur die Änderung auf DDP, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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EuroAccises |
Geschrieben am 04 Mai 2014
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Dabei seit 21 September 2010 273 Beiträge
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Hallo
Reihengeschäfte mit Drittlandsbezug
Bei mehreren Umsatzgeschäften in der Reihe kann immer nur eine Lieferung als Ausfuhr steuerfrei sein und dies kann nur die bewegte Lieferung sein.
alle anderen (ruhenden Lieferungen) sind entweder steuerbar, wo die Warenbewegung beginnt oder dort, wo diese endet.
MFG
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Brooktor |
Geschrieben am 15 Mai 2014
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Dabei seit 13 August 2013 41 Beiträge
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Guten Morgen,
der Spanier ist ausfuhrrechtlich dem Deutschen zur Lieferung verpflichtet und damit nur Subunternehmer. Ausfuhrvertrag ist der Vertrag zwischen A und C . Folglich ist auch nur diese Rechnung zollrechtlich relevant.
Gruß
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