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Lieferung nach Argentinien mit Umweg über Spanien


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Dizzy24 Geschrieben am 02 Juni 2014



Dabei seit
23 Januar 2008
45 Beiträge
Hallo Forum,

wir wollen an einen Kunden in Argentinien Ersatzteile liefern (Wert ca. 2.000,-€).
Geplant ist das ein Techniker unserer Spanischen-Niederlassung die Teile von uns geschickt bekommt
und die Ausfuhr von Spanien aus macht.

Meine Frage ist das so einfach möglich?
Kann ich die MRN erstellen und der Kollege lässt diese in Spanien am Flughafen scannen?
Muss ich mich für einen solchen Ablauf extra beim HZA anmelden bzw. genehmigen lassen?

Danke und viele Grüße

Dizzy24

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Dizzy24 Geschrieben am 03 Juni 2014



Dabei seit
23 Januar 2008
45 Beiträge
Hallo Forum,

hier mal die Antwort vom Zoll:


"Ein deutsches Ausfuhrbegleitdokument können Sie (spätestens nach 90 Tagen) von einer spanischen Ausgangszollstelle (Grenzzollstelle) abschließen lassen. Erledigt wird der Ausfuhrvorgang von der deutschen Ausfuhrzollstelle durch elektronischen Ausgangsvermerk.

Das Ausfuhrverfahren ist Gegenstand des einheitlich gemeinschaftlichen Zollrechts der Europäischen Union (EU):
www.zoll.de/SharedDocs...?nn=106294

Jede Ware, welche aus der EU exportiert wird, ist in das zollrechtliche Ausfuhrverfahren überzuführen. Das zollrechtliche Ausfuhrverfahren wird grundsätzlich zweistufig, d.h. unter Beteiligung der Ausfuhr- und Ausgangszollstelle abgewickelt.

Ausfuhrzollstelle ist die Zollstelle, bei der die angemeldeten Waren in das Ausfuhrverfahren
übergeführt werden (erste Stufe des Verfahrens). Örtlich zuständig für die Annahme der Ausfuhranmeldung ist die Zollstelle am Sitz des Ausführers oder die Zollstelle, in deren Bezirk die Waren zur Ausfuhr verpackt oder verladen werden (Deutschland)

Ausgangszollstelle ist grundsätzlich die letzte Zollstelle bevor die Waren das EU-Zollgebiet
verlassen (hier: Spanien). Die Ausgangszollstelle überzeugt sich in erster Linie davon, dass die gestellten Waren den angemeldeten entsprechen, überwacht deren körperlichen Ausgang aus dem EU-Zollgebiet und übermittelt der Ausfuhrzollstelle eine Ausgangsbestätigung (Grundlage des Ausgangsvermerks), welche Waren tatsächlich ausgeführt wurden.

Eine Ausfuhr kann genehmigungsfrei oder genehmigungsbedürftig sein. Genehmigungsbedürftig sind Ausfuhren, wenn zusätzlich neben dem Zollrecht gemeinschaftliche oder nationale Genehmigungen zur Ausfuhr im Außenwirtschaftsrecht (z.B. Rüstungsgüter) sowie nach den Vorschriften, die den Export verbieten oder beschränken (Verbote und Beschränkungen, z.B. Kriegswaffen) abverlangt werden."

Stefan1531 Geschrieben am 03 Juni 2014



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Zitieren::
Kann ich die MRN erstellen und der Kollege lässt diese in Spanien am Flughafen scannen?

genau so.

Zitieren::
Muss ich mich für einen solchen Ablauf extra beim HZA anmelden bzw. genehmigen lassen?

nein.

Du erstellst Dein ABD im 2-stufigen Verfahren. Ausfuhrzollstelle ist das für den Verladeort zuständige Binnenzollamt. Ausgangszollstelle ist das Vorgesehene Zollamt an der EU-Grenze (also z.B. PT000040 für Lisabon)

waldorf Geschrieben am 03 Juni 2014



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Der Export aus der EU ist kein Problem, aber hast Du mal überlegt, wie die Einfuhr in Argentinien stattfinden soll ? Argentinien ist amtierender Protektionismus - Weltmeister.

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