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Bußgelder und Strafen bei falscher Deklarierung Verpackung von Gefahrgut


Stella Geschrieben am 04 Juni 2014



Dabei seit
02 März 2007
168 Beiträge
In welchen Quellen finde ich für die jeweiligen Verkehrsträger Luftfracht, Seefracht, Bahn und LKW die Strafen und Bußgelder die mich erwarten wenn ich Gefahrgut falsch verpacke, falsch deklariere oder gar nicht deklariere.

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Bagheera Geschrieben am 06 Juli 2014



Dabei seit
06 Juli 2014
32 Beiträge
Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Gefahrgutrecht können gem. § 10 (2) GGBefG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden. § 11 GGBefG befasst sich mit Strafvorschriften. Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen können ausgesprochen werden bei wiederholtem beharrlichem Vorsatz oder wenn durch eine vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Anderen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die überarbeiteten RM 2014 „Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See (GGVSee)“ vom 12. Mai im Verkehrsblatt (VkBl.) 2014 S. 450 veröffentlicht. In der Anlage zur RM 2014 findet sich der Bußgeldkatalog GGVSee.

Der Bußgeldkatalog GGVSEB wurde im VkBl. 2013 S. 558 als Anlage 7 der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) -RSEB- veröffentlicht. Nicht alle Bundesländer haben die RSEB eingeführt und deshalb kann es da Abweichungen geben. Die Bußgeldbeträge des Bußgeldkatalogs in der Anlage 7 der RSEB sind Regelsätze, die von fahrlässiger Begehung, normalen Tatumständen und von mittleren wirtschaftlichen Verhältnissen ausgehen. Bei Vorsatz oder Gefährdung oder Schädigung Anderer werden die Sätze erhöht.

Das BMVI veröffentlicht die RM 2014 voraussichtlich zeitverzögert auf seiner Hompage. Die alten RM 2012 sowie die aktuell gütltigen RSEB sind beim BMVI abrufbar unter dem Menüpunkt Gefahrgut - Recht / Vorschriften.

Ein Bußgeldkatalog für Gefahrgutsendungen per Luftfracht existiert anscheinend nur als internes Behördenpapier des Luftfahrtbundesamts. Die Rechtsgrundlagen für Luftfracht-Gefahrgefahrgutsendungen werden derzeit von Fachjuristen in Frage gestellt und deshalb wird es möglicherweise irgendwann mal so etwas wie eine GGVLuft geben, zu der der dann auch ein offizieller Bußgeldkatalog erstellt werden kann.

Blauwal1312 Geschrieben am 16 September 2020



Dabei seit
18 Mai 2020
8 Beiträge
Das Thema mit Bußgelder und Strafen ist richtig interessant weil sich viele Leute weniger Gedanken darüber machen, weil angenommen wird, dass es eh selbstverständlich ist. Was mich vorallem immer noch beschäftigt ist, dass der Transport von Ware streng kontrolliert wird, aber ob Kinder sicher transportiert werden ist leider oft mal Nebensache.

Für alle, die sich gerne weiter bilden möchten und sich über den richtigen Transport von Kindern informieren wollen kann ich jedem nur diese Seite ans Herz legen: www.babywissen.com/transport/

Hoffentlich findet das jemand interessant und kann somit die Sicherheit von Kindern während der Fahrt garantieren.

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